Energieverbrauchskennzeichnung

Die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von unterschiedlichen Gütern (Geräte, Gebäude, Autos) dient zur Unterstützung der Kaufentscheidung, indem sie Auskunft über die Energieeffizienz bei der Nutzung gibt. Ein wichtiges Beispiel ist das EU-Energielabel für Elektrogeräte. Die Hersteller von Elektrogroßgeräten sind verpflichtet, als zusätzliche Information zur Kaufentscheidung Energie-Labels auf den Geräten anzubringen.
Neben Haushaltsgeräten werden auch Kraftfahrzeuge neuerdings mit Energie-Labels ausgestattet;[1] die Angabe des Kraftstoffverbrauchs ist schon länger vorgeschrieben (siehe Drittelmix = Fahrzyklus). Dabei wird schwereren Fahrzeugen ein höherer Verbrauch zugestanden.
Energieeffizienzklasse
Die Energieeffizienzklasse ist eine Bewertungsskala für das europäische Energielabel. Dieses soll den Absatz von besonders energiesparenden Elektrogeräten in der EU fördern. Die Bewertungsskala gibt über den Energiebedarf (Strom und andere Energieträger) und über zusätzliche Gebrauchseigenschaften des Gerätes Auskunft.
Die Einteilung erfolgte in Abwandlung des britischen und US-amerikanischen Schulnotensystems in Wertungsklassen von A bis G, wobei früher A die beste Klasse (niedriger Bedarf) darstellte und G die schlechteste (hoher Bedarf).
Für viele Gerätetypen stammte die Definition des Referenzgeräts (Energieeffizienzindex = 100 %) aus dem Jahr 1994 und spiegelte den damaligen Stand der Technik wider. Durch technischen Fortschritt bei der Energieeffizienz erhielten immer mehr Geräte ein gutes Label. 2003 führte man für Kühlschränke die Klassen A+ und A++ ein, 2011 wurden für Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernseher die Klassen A+, A++, A+++ eingeführt, ebenfalls 2011 führte man für Kühlschränke die Klasse A+++ ein.[2]
| Jahr | Klassen |
|---|---|
| 1994–2003 | A+ bis G |
| 2003–2010 | A++ bis G |
| 2010–heute | A+++ bis G |
Das europäische Parlament verabschiedete im Mai 2010 eine ab 2011 geltende Neuregelung der Energieeffizienzklassen für Haushaltsgeräte, die die Einführung der Klasse A+++ beinhaltet. Auch neue Sparvorgaben für Gebäude und Elektrogeräte wurden verabschiedet.[2] Neben der neuen EU-Rahmenrichtlinie[3] werden ab 2011 produktspezifische EU-Verordnungen die konkreten Kennzeichnungsverpflichtungen regeln.[4]
Ab September 2009 führte die EU-Kommission in ausgewählten EU-Mitgliedsstaaten eine repräsentative Marktforschung durch, um verschiedene Versionen des EU-Labels hinsichtlich der Verständlichkeit für private Verbraucher zu prüfen.[5] Die Vorschläge der Kommission, Zusatzklassen mit den Bezeichnungen A-20 % und A-40 % einzuführen, fanden nicht die Zustimmung des Parlaments.[6]
Das überarbeitete EU-Energieverbrauchsetikett gilt (Stand Ende Mai 2013) für Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Klimageräte und Wäschetrockner. Auch Fernseher und Weinlagerschränke fallen jetzt unter die Kennzeichnungspflicht.[7]
Die EU schreibt auch Mindeststandards vor. Zum Beispiel gilt für Wäschetrockner: Seit November 2013 müssen alle Neugeräte im Handel mindestens die Anforderungen der Energieeffizienzklasse C erfüllen, ab November 2015 die der Energieeffizienzklasse B (Wäschetrockner der Klasse A+++ verbrauchen rund 70 % weniger Strom als ein Gerät der Klasse B).[8]
Zuordnung zu den Klassen
| Energieeffizienz-Klasse | A+++ | A++ | A+ | A | B | C | D | E | F | G | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Haushaltskühlgeräte[9] | <22 | <33 | <44[A 1] | <55 | <75 | <95 | <110 | <125 | <150 | ≥150 | ||||||||||
| Lampen[10] (ungebündelt)[A 2] | ≤11 | ≤17 | ≤24 | ≤60 | ≤80 | ≤95 | >95 | |||||||||||||
| Fernseher[11] | <10 | <16 | <23 | <30 | <42 | <60 | <80 | <90 | <100 | ≥100 | ||||||||||
| Haushaltswaschmaschinen[12] | <46 | <52 | <59 | <68 | <77 | <87 | ≥87 | |||||||||||||
| Haushaltsgeschirrspüler[13] | <50 | <56 | <63 | <71 | <80 | <90 | ≥90 | |||||||||||||
| Autos[14] | <45 | <54 | <63 | <72 | <81 | <90 | <99 | <108 | <117 | ≥117 | ||||||||||
| Energieeffizienz-Klasse | A+++ | A++ | A+ | A | B | C | D | E | F | G | ||||||||||
Zur Berechnung der Energieeffizienz werden zunächst Größenklassen für verschiedene Arten von Geräten festgelegt, zum Beispiel für Fernseher nach der Bildschirmdiagonale und für Kühlschränke nach dem Rauminhalt.[15][16] Die Zuordnung eines bestimmten Gerätes zu einer Energieeffizienzklasse ergibt sich dann durch die Abweichung seines tatsächlichen Energieverbrauchs vom Referenzwert seiner Größenklasse.
In den entsprechenden Verordnungen wird der Energiebedarf fiktiver Referenzgeräte beschrieben. Jedes Gerät muss sich an dem passenden Referenzgerät messen und verbraucht im Vergleich zu diesem nur einen Bruchteil der Energie. Diesen Bruchteil gibt der Energieeffizienzindex an. Je kleiner der Energieeffizienzindex ist, desto effizienter ist das Gerät. Energieeffizienz-Index-Bereiche werden nun zu Energieeffizienz-Klassen zusammengefasst, wie die nebenstehende Tabelle zeigt.
Gerätetypen
In Deutschland ist für folgende Gerätetypen laut Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung[17] (EnVKV) eine entsprechende Kennzeichnung vorgeschrieben:
- Kühl- und Gefriergeräte (seit Juli 2012 müssen alle Neugeräte im Handel mindestens A+ erfüllen)[18]
- Waschmaschinen (Neugeräte müssen mindestens A erfüllen; ab 1. Dezember 2013 mindestens A+)[19]
- Wäschetrockner
- Geschirrspüler[20]
- Lampen[21]
- Raumklimageräte[22]
- Elektrobacköfen[23]
- Autos
- Fernseher[24]
- Staubsauger[25]
- Dunstabzugshauben [26]
- Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher ab September 2015 [27]
Das EU-Energie-Label muss deutlich sichtbar an der Vorder- oder Oberseite jedes Geräts im Verkaufs- oder Ausstellungsraum angebracht sein.
Auf dem Energieeffizienzetikett werden, wenn es sinnvoll ist, auch weitere Werte (wie der Wasserverbrauch) angegeben. Manche davon haben keine Auswirkung auf die Energieeffizienzklasse (aber auf die Kosten der Nutzung).
Kühlgeräte
Bei Kühlgeräten erfolgt die Zuordnung zu einer Energieeffizienzklasse nach korrigiertem Nutzinhalt und Geräteklasse. Einzelheiten findet man unter [28].
Beleuchtung
Haushaltslampen



Regelung ab 1. September 2013
Die EU hat seit dem 1. September 2013 mit der Verordnung 874/2012 die Klassen für elektrische Lampen und Leuchten geändert. Besonders drastisch ist eine Veränderung für Leuchten mit fest eingebauten Lampen, nämlich die Aufhebung der Verpflichtung Verbrauchern Informationen über die Energieeffizienz zur Verfügung zu stellen. (Im Abschnitt 5) [29] Dies hat zur Folge, dass Leuchten mit fest eingebauten LED-Modulen (dies gilt momentan für praktisch alle LED-Leuchten) nun zwar ein Energieverbrauchskennzeichnung haben, welches aber weder über die Energieeffizienzklasse noch etwas über den Leistungsverbrauch aussagt. Es wird lediglich über die oberen (grünen) Effizienzklassen eine geschweifte Klammer gelegt, die auf "LED" zeigt, ob die darin enthaltenen Lampen auch diese Klassen einhalten darf verschwiegen werden.
Basis zur Berechnung der Energieeffizienz von Lampen ist die Lichtausbeute, also der Lichtstrom in Lumen pro verbrauchter Leistung in Watt. Die Zuordnung geschieht dann indirekt wie bei anderen elektrischen Geräten (siehe oben in Zuordnung zu den Klassen), indem man, abhängig vom Lichtstrom, zunächst den fiktiven Referenzwert berechnet:
Die tatsächliche Leistung der ganzen Lampe (Verbrauch) wird durch diesen Referenzwert geteilt (ins Verhältnis gesetzt). Dieser Quotient der sogenannte Energieeffizienzindex (EEI, Prozent des Energieverbrauchs eines (fiktiven) Referenzgeräts) wird auf zwei Dezimalstellen gerundet und mit obiger Tabelle einer Klasse zugeordnet.
Grundsätzlich besteht in der Bewertung von Lampen und Leuchtmittel das Problem, dass die absolute Lichtausbeute sowohl von der Lampe, die eventuell ein verlustbehaftetes Vorschaltgerät hat, als auch von dem eigentlichen Leuchtmittel (z. B. eine Glühbirne) abhängt. Durch ein bei manchen Leuchtmitteln notwendigem Vorschaltgerät wird der Gesamtwirkungsgrad der Lampe verringert. Um eine Klassifizierung des reinen Leuchtmittels dennoch zu ermöglichen, wird bei der Richtlinie dadurch berücksichtigt , dass man bestimmte Wirkungsgrade der Vorschaltgeräte annimmt und diese bei der Berechnung der Lichtausbeute den Verbrauch (Leistung) mit einem Faktor (abhängig vom Typ des entsprechenden Vorschaltgeräts) für die die tatsächliche Leistung der ganzen Lampe beaufschlagt:
| Lampentyp, Lampen, die mit … | Leistungsaufnahme (Pcor) Prated × |
|---|---|
| … externen Betriebsgeräten für Halogenlampen betrieben werden | 1,06 |
| … externen Betriebsgeräten für LED-Lampen betrieben werden … mit externen Betriebsgeräten für Leuchtstofflampen betrieben werden, … externen Hochdruckentladungslampensteuergeräten betrieben werden, Leuchtstofflampen mit einem Durchmesser von 16 mm (T5-Lampen) und 4-Stift-Einsockel-Leuchtstofflampen, |
1,10 |
| … externen Betriebsgeräten für Natriumdampf-Niederdrucklampen betrieben werden | 1,15 |
| … sonstigen externen Betriebsgeräten für Leuchtstofflampen betrieben werden |
Diese Berechnungsmethode hat sich gegenüber der EU-Richtlinie 98/11/EG geändert, um den Einfluss von Vorschaltgeräten mit zu erfassen. Die Klassen A++ und A+ sind neu eingeführt, die Klassen F und G sind entfallen. Außerdem wird das andere Abstrahlverhalten von gerichteter Beleuchtung (Reflektorlampen) damit berücksichtigt. Die neue Kennzeichnung enthält geklammerte Bereiche für Lampen, je nachdem welche Leuchtmittel darin eingesetzt werden können.
Regelung bis 1. September 2013
Glühlampen sowie Leuchtstofflampen mit und ohne integriertem Vorschaltgerät werden in Energieeffizienzklassen eingeteilt. Die Einteilung von Haushaltslampen erfolgte in der EU-Richtlinie 98/11/EG[30] vom 27. Januar 1998 und umfasste auch Lampen, die nicht für die Verwendung im Haushalt vermarktet werden. Ausgeschlossen sind u.a. Lichtquellen mit mehr als 6500 Lumen Lichtstrom (etwa 300 Watt Halogen bzw. 70 Watt bei Leuchtstofflampen) und solche, die nicht an Netzspannung betrieben werden. Zur Ermittlung der Energieeffizienzklasse geht man wie folgt vor (Φ bezeichnet den Lichtstrom der Lampe in Lumen (lm) und P die Leistungsaufnahme der Lampe in Watt (W)):
Lampen werden in die Klasse A eingestuft, wenn:
Leuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät werden in die Klasse A eingeordnet, wenn gilt:
Die Einstufung in die Energieeffizienzklassen B–G erfolgt nach dem Anteil (Energieeffizienzindex) an der Referenzleistung
etwa der Leistungsaufnahme einer Standardglühbirne mit dem gleichen Lichtstrom.
Die Zuordnung von Energieeffizienzindex zu Energieeffizienzklasse ist im vorigen Abschnitt angegeben.
Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen

Der folgende Abschnitt ist veraltet. Aktuelle Infos siehe.[21]
Die meisten Leuchtstofflampen werden über die o.g. Richtlinie einer Energieeffizienzklasse zugeordnet. Seit April 2010 werden europaweit auch die für deren Betrieb notwendigen Vorschaltgeräte nach dem EEI (Energie-Effizienz-Index) klassifiziert. Die Einteilung wird in der EG-Verordnung 245/2009[31] geregelt. Diese Verordnung dient der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG und beinhaltet einen Zeitplan zur Umsetzung der Ökodesign-Anforderungen an Leuchtstoff- und Hochdruckentladungslampen sowie deren Vorschaltgeräte.
Die Einteilung erfolgt gemäß dem Wirkungsgrad des Vorschaltgerätes:
In der folgenden Tabelle sind die fünf Klassen für nicht dimmbare Vorschaltgeräte angegeben; für dimmbare Vorschaltgeräte gibt es die zwei Klassen A1 und A1 BAT, die nach dem Wirkungsgrad bei 100 % Lichtleistung zugeteilt werden. Angegeben sind die Wirkungsgrade und Systemleistungen von zwei weit verbreiteten Leuchtstofflampen:
| EEI | Beschreibung | Beispielsystem 36 W | Beispielsystem 58 W | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Wirkungsgrad | Eingangsleistung | Wirkungsgrad | Eingangsleistung | ||
| A2 BAT | Elektronische Vorschaltgeräte mit minimalen Verlusten | 91,4 % | 35,0 W | 93,0 % | 53,8 W |
| A2 | Elektronische Vorschaltgeräte mit reduzierten Verlusten | 88,9 % | 36,0 W | 90,9 % | 55,0 W |
| A1 BAT | Dimmbare elektronische Vorschaltgeräte (bei 100 %) | ||||
| A3 | Elektronische Vorschaltgeräte | 84,2 % | 38,0 W | 84,7 % | 59,0 W |
| A1 | Dimmbare elektronische Vorschaltgeräte (bei 100 %) | ||||
| B1 | Magnetische Vorschaltgeräte mit sehr geringen Verlusten | 83,4 % | 43,2 W | 86,1 % | 67,4 W |
| B2 | Magnetische Vorschaltgeräte mit geringen Verlusten | 79,5 % | 45,3 W | 82,2 % | 70,6 W |
| Anmerkungen: Die Wirkungsgrad-Grenzwerte entstammen der Tabelle 17 der EG-Verordnung 245/2009,[31] die Eingangsleistung wurde berechnet. BAT steht für Best available technology. | |||||
Bereits vor Inkrafttreten der neuen Verordnung im April 2010 wurden durch die CELMA Energieeffizienzklassen vorgeschlagen,[32] die die Anwendung der inzwischen abgelösten Richtlinie 2000/55/EG[33] ermöglichten. Damals war die Kennzeichnung mit dem Energieeffizienzindex noch freiwillig. Die CELMA-EEI unterscheiden sich teilweise wertmäßig von den aktuellen und enthalten noch die Klassen C und D für magnetische Vorschaltgeräte, die jedoch gemäß der EU-Richtlinie 2000/55/EG nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.
Verwirrend an der neuen EU-Verordnung für die Vorschaltgeräte ist die Verwendung von Bezeichnungen aus der 2010 ausgelaufenen EU-Richtlinie 2000/55/EG, obwohl nicht dasselbe gemeint ist. Die Richtlinie 2000/55/EG gab Grenzen für die Systemleistung (Leistungsaufnahme Lampe mit Vorschaltgerät) vor und teilte dadurch die Vorschaltgeräte in Energie-Effizienzklassen, EEI-Klassen ein. Der heute noch aktuelle Stand der Technik wurde in den Klassen A1, A2, A3 für EVG und B1, B2 für VVG-Vorschaltgeräte festgelegt.
Die neue Richtlinie 2005/32/EG führt in Tabelle 17 der Verordnung seit April 2010 in der ersten, ab 2012 und 2017 in zwei weiteren Stufen ebenfalls diese Bezeichnungen, meint aber die Wirkungsgrade der Vorschaltgeräte ohne Lampe, nicht eine vorgegebene Technik, wie VVG oder EVG.[34]
Pkw

Die Verordnung zur CO2-Kennzeichnung für Pkw ist am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten. Seitdem ist ein ausgestellter oder zum Kauf oder zum Leasing angebotener PKW mit dem zugehörigen CO2-Label am Fahrzeug oder in dessen unmittelbarer Nähe zu versehen, das dessen Effizienzklasse kennzeichnet. Bei Pkw erfolgt die Größeneinteilung über das Fahrzeuggewicht. Dieses determiniert einen CO2-Referenzwert. Der Referenzwert R in Gramm CO2 pro km wird durch folgende Zahlenwertgleichung mit der Masse M des fahrbereiten Fahrzeugs in Kilogramm, ausgedrückt als:
Durch die prozentuale Abweichung vom Referenzwert (≤ -37 % bis > +17,01 %) wird das Fahrzeug einer der acht Effizienzklassen von A+ bis G zugeordnet (A - F in dem Bereich -36,99 % bis +17 % mit einer Unterteilung von 8,99 %).[35] Weitergehende Informationen sowie eine Ausfüllhilfe zum neuen Pkw-Label stellt die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung.[36]
Größeneinteilung
Bei Pkw wurde die Masse des fahrbereiten Fahrzeuges zur Größeneinteilung herangezogen.
Sowohl der Auto Club Europa (ACE) als auch der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und die Verbraucherzentrale Baden Württemberg kritisieren die Einteilung als irreführend, da der absolute CO2-Ausstoß zu gering bewertet werde.[37] Nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe verfehlt die Deutsche Verbrauchskennzeichnung die Vorgaben der EU-Richtlinie 1999/94/EG über die Bereitstellung von Information über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen der Personenkraftfahrzeuge. Das Ziel dieser Richtlinie, Verbraucher zum Kauf CO2-armer Fahrzeuge anzuhalten, würde durch die Besserstellung schwererer und hochmotorisierter Fahrzeuge konterkariert.[38]
Beispielsweise wird der Porsche Cayenne S Hybrid mit 279 kW (380 PS), einer Höchstgeschwindigkeit von 242 km/h, einem CO2-Ausstoß von 193 g/km und einem Fahrzeuggewicht von 2,3 t in die Effizienzklasse B eingestuft. Der Toyota Aygo oder der Peugeot 107 mit einem Verbrauch von 4,5 l/100 km und einem CO2-Ausstoß von 106 g/km sind in die Effizienzklasse D eingestuft.
Unklar ist (Stand Oktober 2011), ob das Bundeswirtschaftsministerium europarechtlich verpflichtet ist, Informationen über die Einflussnahme der Automobilindustrie auf das Zustandekommen der Kriterien in der Verordnung (Pkw-EnVKV) offenzulegen.[39]
Allgemeine Kritik
Obwohl seit 1998 Haushaltsgroßgeräte mit dem Energieverbrauchsetikett ausgezeichnet werden müssen, ist das Etikett selbst veraltet. Bei Geräten, die die Energieeffizienzklasse A erreicht haben, wird eine effiziente und kaum verbesserbare Nutzung der eingesetzten Energie suggeriert, da die Skala in beiden Richtungen geschlossen (A–G) ist, was für Hersteller bei Erreichen der Klasse A keinen Anlass zu Verbesserungen darstellt. Die mögliche, in Deutschland oft verwendete Erweiterung mittels der Stufen A+ bis A+++[40] bei manchen Geräteklassen ist für Interessierte aber nicht leicht verständlich.
Mit der Verordnung 874/201 hat die EU die Verpflichtung Verbrauchern Informationen über die Energieeffizienz teilweise aufgegeben (LED-Leuchten s.o.). Das bedeutet, dass der Käufer in keiner Weise erkennen kann ob eine LED-Leuchte überhaupt effizienter ist als eine gewöhnliche Leuchtstoffröhre. Aber auch für den restlichen Teil (Lampen) wären aus einer ökologischen Perspektive absolute Kennzahlen wie Leistungsbedarf in Watt oder Leistung im Verhältnis zum Nutzen, wie z. B. die Lichtausbeute erforderlich. Solche Kennzahlen verbergen sich intransparent hinter der Etikettierung. Ökologisches Bewusstsein hat auch damit zu tun, inwiefern der Käufer ein Gefühl für einen technischen Kennwert hat, oder entwickelt. Wenn jedoch ein solcher Wert nicht angegeben wird und man auf eine nicht nachvollziehbare Verkodierung angewiesen ist, kann sich ein Bewusstsein dafür auch nicht entwickeln, vor allem dann nicht wenn sich die Codierung ständig ändert. Vor der europäischen Energieverbrauchskennzeichnungverordnung hatte man bei den meisten elektrischen Produkten den Leistungsverbrauch einfach in Watt angegeben. Diese wichtige Information ist nicht mehr bei allen Geräten kennzeichnungspflichtig. Selbst bei Leuchtmittel wird diese gewohnte Leistungsangabe in einer nun neuen kennzeichnungspflichtigen Einheit in Arbeit in kWh pro 1000 h angegeben (natürlich ist Watt identisch mit kWh/1000h). Die Skalierung der Kassen (C bis A+++) ist je nach Produktgruppe völlig verschieden, so hat man bei Spülmaschinen eine Ersparnis von 3 % zwischen einem Skalierungsschritt, während es bei Leuchtmittel der Klasse B 60 % abdeckt.[29] Das bedeutet, dass ich zwei Lampen der identischen Klasse B kaufen kann, während eine 150% mehr (also das 2,5-fache) Strom verbraucht. Tatsächlich hatte Philips Halogenlampen mit der damaligen Effizienzklasse B als sparsam verkauft, obwohl sie ca. das Dreifache an Strom verbraucht wie eine gewöhnliche Energiesparlampe. Die Berechnung zur Klassifizierung ist nicht transparent und nicht nachvollziehbar, obwohl sie in bestimmten Produktbereichen sehr einfach ist. So wird meistens das Verhältnis zu einem Referenzverbrauchswert herangezogen. Das Verhältnis selbst oder eine damit proportionale Zahl wird jedoch in der Kennzeichnungspflicht verschwiegen, wodurch ein Vergleich von Produkten auf eine zum Teil sehr grobe (s.o.) Einteilung erschwert wird. Neutralität der Skalierung wird in Frage gestellt, so vermutet man durch die Intransparenz, dass die Klassifizierung, die zur Kaufentscheidung betragen soll, durch die Herstellerlobby geprägt ist, wodurch das Vertrauen in die EU-Kennzeichnung beschädigt ist. Der eigentliche Sinn, nämlich die Auskunft über die Energieeffizienz bei der Nutzung, kann als unzureichend betrachtet werden.
Die Stiftung Warentest bemerkte im Oktober 2011, dass bei Fernsehgeräten die Messbedingungen nicht normiert sind, da die Bildhelligkeit den Herstellern überlassen wird. Die Hersteller können durch Senken der Bildhelligkeit über die Voreinstellungen den Energieverbrauch des Gerätes zulasten der Bildqualität senken und dadurch ein besseres Label bekommen.[41]
Trends bei Haushaltsgeräten
| Geräteklasse | C | B | A | A+[B 2] | A++ | A+++ | Verbrauchssenkung | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Waschmaschinen | 45% | 18% | 16% | 21% | 38% | |||||||||||||||
| Wäschetrockner | 17% | 50% | 33% | 69% | ||||||||||||||||
| Geschirrspüler | 43% | 24% | 30% | 3% | 50% | |||||||||||||||
| Kühlschränke | 10% | 61% | 24% | 5% | 63% | |||||||||||||||
| Gefrierschänke | 3% | 60% | 37% | 68% | ||||||||||||||||
| E-Herde (Einbau) | 34% | 66% | 58% | |||||||||||||||||
| E-Herde (Bestand) | 3% | 28% | 69% | |||||||||||||||||
| Kühl-Gefrierkombination | 73% | |||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||
Literatur
- Dirk Wüstenberg: Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung im Internet – aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung, in: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP) 2014, S. 533–540.
Siehe auch
Weblinks
- Offizielle Website zum EU-Energie-Label
- Portal des Umweltbundesamtes rund um die EU-Energieverbrauchskennzeichnungen
- Übersicht über die Kennzeichnungspflichten für Online-Händler und wettbewerbsrechtliche Relevanz
- Kritik von Stiftung Warentest am Energie-Label, test.de, 28. Juni 2006
- Übersicht über die rechtlichen Grundlagen zur Energieverbrauchskennzeichnung auf nationaler und europäischer Ebene – Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
- Broschüre „Besonders sparsame Haushaltsgeräte“ der Verbraucherzentrale Energieberatung in Kooperation mit dem Niedrig Energie Institut – Verbraucherzentrale Energieberatung
- Die Kennzeichnung von Lampen und Leuchten ab dem 1. September 2013
- OLG Hamburg: Keine Kennzeichnungspflicht für Niedervoltlampen
- Energieeffizienzklasse gemäß PKW-EnVKV berechnen
Einzelnachweise
- ↑ Österreichische Energieagentur (Hrsg.): Car Labelling Saves Energy (CLASE). Energieausweis fürs Auto – Unterstützung der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbraucherinformation beim Neuwagenkauf ( vom 13. August 2006 im Internet Archive). 2005.
- ↑ a b EU zeigt neues Label für Stromfresser. Rheinische Post vom 18. Mai 2010, abgerufen am 19. Dezember 2011.
- ↑ Richtlinie 2010/30/EU (…) über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen. In: Amtsblatt der Europäischen Union. , abgerufen am 1. Juli 2010 (deutsch).
- ↑ Bundesministerium für Wirtschaft, abgerufen 1. Juli 2010
- ↑ forsa: Verständlichkeit und Einflussfaktoren für verschiedene Optionen der grafischen Neugestaltung der EU-einheitlichen Energieverbrauchskennzeichnung (EU-Label)
- ↑ EU-Label: A+++ für den schnellen Durchblick. Klimaretter.info, 18. November 2009, abgerufen am 10. Dezember 2011.
- ↑ www.stromeffizienz.de
- ↑ dena.de: Neues Energielabel für Wäschetrockner
- ↑ Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1060/2010 der Kommission vom 28. September 2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltskühlgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch Text von Bedeutung für den EWR [1]
- ↑ Delegierte Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Kommission vom 12. Juli 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten Text von Bedeutung für den EWR [2]
- ↑ Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 der Kommission vom 28. September 2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Fernsehgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch Text von Bedeutung für den EWR [3]
- ↑ Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 der Kommission vom 28. September 2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen in Bezug auf den Energieverbrauch Text von Bedeutung für den EWR [4]
- ↑ Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1059/2010 der Kommission vom 28. September 2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltsgeschirrspülern in Bezug auf den Energieverbrauch Text von Bedeutung für den EWR [5]
- ↑ BGBl. 2011 I S. 1756
- ↑ EU-Energieverbrauchskennzeichnung Fernsehgeräte Umweltbundesamt
- ↑ EU-Energieverbrauchskennzeichnung Kühl- und Gefriergeräte Umweltbundesamt
- ↑ Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung – EnVKV (Anlage I)
- ↑ www.stromeffizienz.de
- ↑ www.stromeffizienz.de
- ↑ www.stromeffizienz.de
- ↑ a b c stromeffizienz.de
- ↑ stromeffizeinz.de
- ↑ stromeffizienz.de
- ↑ stromeffizienz.de
- ↑ [6]
- ↑ [7] (engl.)
- ↑ [8]
- ↑ Einkaufshilfen Umweltzeichen. (PDF; 218 kB) 18. September 2001, abgerufen am 9. Juni 2012 (deutsch).
- ↑ a b Verordnung EU (Nr.) 874/2012 vom 12. Juli 2012
- ↑ Richtlinie 98/11/EG (…) zur Durchführung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates betreffend die Energieetikettierung für Haushaltslampen. In: Amtsblatt der Europäischen Union. 27. Januar 1998, abgerufen am 28. November 2012 (deutsch).
- ↑ a b VERORDNUNG (EG) Nr. 245/2009 (…) umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb (...). In: Amtsblatt der Europäischen Union. , abgerufen am 16. Juli 2009 (deutsch).
- ↑ Celma_Brochure_german_5-5-03.pdf CELMA – Leitfaden für die Anwendung der Richtlinie 2000/55/EG
- ↑ Richtlinie 2000/55/EG (…) über Energieeffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen. In: Amtsblatt der Europäischen Union. 18. September 2000, abgerufen am 2. März 2010 (deutsch).
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 245/2009, 18. März 2009.
- ↑ Verordnung Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
- ↑ http://www.pkw-label.de/
- ↑ Energieeffizienzklassen für Pkw: Geplante Kennzeichnung in der Kritik ( vom 4. September 2010 im Internet Archive) konsumo.de, 1. September 2010.
- ↑ Deutsche Umwelthilfe: Deutsche Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung verstößt gegen EU-Recht. Pressemitteilung vom 28. Juni 2011.
- ↑ Deutsche Umwelthilfe: „Hintergründe der Pkw-Verbrauchskennzeichnung beschäftigen Europäischen Gerichtshof“, Pressemitteilung vom 4. Oktober 2011, siehe Pressearchiv der DUH.
- ↑ Artikel zum EU-Energielabel auf www.hauswirtschaft.info (besucht am 4. Oktober 2012).
- ↑ Stiftung Warentest: Fernseher-Hersteller tricksen beim Energie-Label test.de, 30. November 2011.
- ↑ Aufteilung der Geräteklassen auf Energieeffizienzklassen in Prozent, erfasst nach Produktionszahlen aller europäischen BSH-Länder einschließlich Türkei und Russland
- ↑ entnommen aus VDI-nachrichten: Für Hausgeräte ist Supereffizienz angesagt. Nr. 35, S. 7, 31. August 2012, Grafik Gudrun Schmidt