Stapelrecht
Das Stapelrecht oder auch Niederlagsrecht (lat. Jus emporii) war im Mittelalter das Recht einer Stadt von durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum anboten. Teilweise konnten sich Händler durch Zahlung eines Stapelgeldes von der Pflicht befreien. Zusammen mit dem Stapelrecht hatten die Städte meist ein Umschlagsrecht.
Die Stadt Köln hatte ein Stapelrecht, nach dem alle Waren drei Tage den Kölner Bürgern zum Verkauf angeboten werden mussten. Diese Regelung verschaffte den Kölner Bürgern einen bedeutenden Reichtum. Aber auch viele andere Städte hatten dieses Recht, unter ihnen Wien, Berlin, Frankfurt am Main, Frankfurt (Oder), die Hansestädte Bremen, Lübeck, Hamburg und viele mehr.
Vor allem verderblichen Waren wie Fisch sowie für den Handel über große Strecken setzte diese Auflage eine große Handelserschwernis entgegen.
Der Ursprung des Rechts liegt wahrscheinlich bei Karl dem Großen. Endgültig abgeschafft wurde das Recht 1815 vom Wiener Kongreß.