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Fahrstreifen

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Fahrbahnen, die breit genug sind, dass Fahrzeuge einander begegnen können, ohne auszuweichen, oder auf denen gar Fahrzeuge längere Strecken in derselben Richtung nebeneinander fahren können, sind in der Regel durch Fahrbahnmarkierungen in Fahrstreifen unterteilt.

Etwa seit der Jahrtausendwende wird in Deutschland bei Zweirichtungsfahrbahnen von unter 6,50 m Breite auf Einteilung in Fahrstreifen verzichtet. Teilweise wird die vorher vorhandene Mittelmarkierung aufwändig weggefräst.

Aus historischer Gewohnheit, aber nach heutiger Terminologie ungenau, werden Fahrstreifen selbst in amtlichen Texten nicht selten als (Fahr-) Spuren bezeichnet, vgl. „Überholspur“, „Busspur“, „Standspur“.

Korrekterweise ist eine Spur jedoch der Weg eines einzelnen Rades oder mehrerer an einem Fahrzeug hintereinander befestigter Räder. Vier- und mehrädrige Fahrzeuge sind also in der Regel zweispurige Fahrzeuge. Fahrräder und Motorräder sind einspurige Fahrzeuge. Dreirädrige Fahrzeuge sind bei symmetrischer Anordnung der Räder dreispurig, können aber auch zweispurig sein, etwa als Motorradgespann.

Quellen