Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 2013 bis 2017
Diese Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2013 zeigt eine Auswahl der wichtigsten, amtlichen Verkehrszeichen in Deutschland. Die Auflistung orientiert sich am aktuell gültigen Verkehrszeichenkatalog. Dieser wurde aufgrund der neugefassten Straßenverkehrsordnung, die am 1. April 2013 in Kraft trat,[1] von der BASt überarbeitet. Nummer und Bezeichnung basieren auf der amtlichen Vorgabe.[2] Aus Gründen der Übersicht sind nur übergeordnete Verkehrszeichen-Nummern dargestellt.
Sinnbilder nach § 39 StVO
-
Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
-
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
-
Radfahrer
-
Fußgänger
-
Reiter
-
Viehtrieb, Tiere
-
Straßenbahn
-
Kraftomnibus
-
Personenkraftwagen
-
Personenkraftwagen mit Anhänger
-
Lastkraftwagen mit Anhänger
-
Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
-
Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas
Gefahrzeichen nach Anlage 1 zu § 40 StVO (Nummernbereich 100 bis 199)
-
101
Gefahrstelle -
102
Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts -
103-10
Kurve (links) -
103-20
Kurve (rechts) -
105-10
Doppelkurve (zunächst links) -
105-20
Doppelkurve (zunächst rechts) -
108-50
Gefälle (hier: 4 %) -
110-50
Steigung (hier: 4 %) -
112
Unebene Fahrbahn -
114
Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz -
117
Seitenwind -
120
Verengte Fahrbahn -
121-10
Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn -
121-20
Einseitig (links) verengte Fahrbahn -
123
Baustelle -
124
Stau -
125
Gegenverkehr -
131
Lichtzeichenanlage -
133
Fußgänger -
136
Kinder -
138
Radverkehr -
142
Wildwechsel -
145
Kraftomnibusse -
151
Bahnübergang -
156
Dreistreifige Bake (rechts) - vor Bahnübergang -
157
Dreistreifige Bake -
159
Zweistreifige Bake -
162
Einstreifige Bake
Vorschriftzeichen nach Anlage 2 zu § 41 StVO (Nummernbereich 200 bis 299)
-
201
Andreaskreuz -
205
Vorfahrt gewähren. -
206
Halt! Vorfahrt gewähren. -
208
Vorrang des Gegenverkehrs -
209-20
Vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts -
209-30
Vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus -
211
Vorgeschriebene Fahrtrichtung - hier rechts -
214
Vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus oder rechts -
215
Kreisverkehr -
222
Vorgeschriebene Vorbeifahrt - rechts vorbei -
223.1
Seitenstreifen befahren -
223.2
Seitenstreifen nicht mehr befahren -
223.3
Seitenstreifen räumen -
224
Haltestelle (Straßenbahnen oder Linienbusse) -
229
Taxenstand -
237
Radweg -
238
Reitweg -
239
Gehweg -
242.1
Beginn einer Fußgängerzone -
242.2
Ende einer Fußgängerzone -
244.1
Beginn einer Fahrradstraße -
244.2
Ende einer Fahrradstraße -
250
Verbot für Fahrzeuge aller Art -
251
Verbot für Kraftwagen (und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) -
253
Verbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t, (einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) -
254
Verbot für Radverkehr -
255
Verbot für Krafträder, (auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas) -
256
Verbot für Mofas -
258
Verbot für Reiter -
259
Verbot für Fußgänger -
260
Verbot für Kraftfahrzeuge (Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) -
261
Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern -
262
(Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen) tatsächlichen Masse -
263
(Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen) tatsächliche Achslast -
264
(Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen) tatsächlichen Breite (einschließlich Außenspiegel und Ladung) -
265
(Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen) tatsächlichen Höhe (einschließlich Ladung) -
266
(Verbot für Fahrzeuge und Züge über der angegebenen) tatsächlichen Länge (einschließlich Ladung) -
267
Verbot der Einfahrt -
268
Schneeketten vorgeschrieben -
270.1
Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone -
270.2
Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone -
272
Verbot des Wendens -
273
Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstands (für Lkw über 3,5 t) -
274
Zulässige Höchstgeschwindigkeit -
274.1
Beginn einer Tempo 30-Zone -
274.2
Ende einer Tempo 30-Zone -
276
Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art -
277
Überholverbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t, (einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) -
278
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit -
279
Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit -
280
Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art -
281
Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t, (einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) -
282
Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote -
290.1
Beginn eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone -
290.2
Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone -
291
Parkscheibe[3] -
294
Haltlinie -
296
Einseitige Fahrstreifenbegrenzung -
297
Pfeilmarkierungen -
297.1
Vorankündigungspfeil -
298
Sperrfläche -
299
Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote -
340
Leitlinie -
341
Wartelinie
Richtzeichen nach Anlage 3 zu § 42 StVO (Nummernbereich 300 bis 599)
-
301
Vorfahrt -
306
Vorfahrtstraße -
307
Ende der Vorfahrtstraße. Das Zeichen wurde in dieser Form 1980 vorgestellt und ist seit 1. Januar 1981 gültig.[4] -
308
Vorrang vor dem Gegenverkehr -
310
Ortstafel Vorderseite -
311
Ortstafel Rückseite -
314
Parken -
314.1
Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone -
314.2
Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone -
315
Parken auf Gehwegen -
316
Parken und Reisen -
317
Wandererparkplatz -
325.1
Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs -
325.2
Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs -
327
Tunnel -
330.1
Autobahn -
330.2
Ende der Autobahn -
331.1
Kraftfahrstraße -
331.2
Ende der Kraftfahrstraße -
332
Ausfahrttafel auf Autobahnen -
332.1
Ausfahrt von der Kraftfahrstraße -
333
Ausfahrt von der Autobahn -
355
Fußgängerunter- oder -überführung -
357
Sackgasse -
357-50
Durchlässige Sackgasse -
357-51
Durchlässige Sackgasse -
358
Erste Hilfe -
359
Pannenhilfe -
360
Fernsprecher -
361
Tankstelle -
363
Polizei -
365-51
Notrufsäule -
365-53
Autogastankstelle (LPG - Liquid Petroleum Gas) -
365-54
Erdgastankstelle (CNG - Compressed Natural Gas) -
366
Zelt- und Wohnwagenplatz -
367
Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle -
375
Autobahnhotel -
376
Autobahngasthaus -
377
Autobahnkiosk -
378
Toilette -
385
Ortshinweistafel -
386.2
Touristische Route -
389
Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t und Zugmaschinen nicht befahrbar -
390
Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz -
391
Mautpflichtige Strecke -
392
Zollstelle -
393
Informationstafel an Grenzübergangsstellen -
394
Laternenring (Hinweis auf Laternen, die nicht die ganze Nacht brennen) -
401
(Nummernschild für) Bundesstraßen -
405
(Nummernschild für) Autobahnen -
406
Knotenpunkte der Autobahnen (Autobahnausfahrten, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke) -
410
(Nummernschild für) Europastraßen -
415
Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen -
418
Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung -
419
Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung -
421
Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten -
422
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten -
430
Pfeilwegweiser zur Autobahn -
432
Pfeilwegweiser zu innerörtlichen Zielen und zu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung -
434
Tabellenwegweiser -
435
Wegweiser innerorts auf Bundesstraßen -
436
Wegweiser innerorts auf sonstigen Straßen -
437
Straßennamensschild -
438
Vorwegweiser -
439
Gegliederter Vorwegweiser -
440
Vorwegweiser zur Autobahn -
441
Gegliederter Vorwegweiser zur Autobahn -
442
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten -
448
Ankündigungstafel auf Autobahnen -
448.1
Ankündigungstafel für einen Autohof -
449
Vorwegweiser auf Autobahnen -
450
Ankündigungsbake (dreistreifig) -
451
Ankündigungsbake (zweistreifig) -
452
Ankündigungsbake (einstreifig) -
453
Entfernungstafel auf Autobahnen -
454
Umleitungswegweiser -
455.1
Fortsetzung der Umleitung -
455.2
Ende der Umleitung -
457.1
Umleitungsankündigung -
457.2
Ende der Umleitung -
458
Planskizze -
460
Bedarfsumleitung -
466
Weiterführende Bedarfsumleitung -
467.1
Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung); das Zeichen war seit dem 1. Juli 1992 unter der Nummer 467 gültig und erhielt mit der Neufassung der StVO 2013 die Nummer 467.1. -
467.2
Ende einer Streckenempfehlung; das Zeichen ist seit dem 1. April 2013 gültig, als die vollständige Neufassung der StVO in Kraft trat. -
500
Überleitungstafel -
501
Überleitungstafel (Darstellung ohne Gegenverkehr) -
505
Überleitungstafel (Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO) -
511
Verschwenkungstafel (Darstellung ohne Gegenverkehr) -
515
Verschwenkungstafel (Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO) -
521
Fahrstreifentafel (Darstellung ohne Gegenverkehr) -
522
Fahrstreifentafel (Darstellung mit Gegenverkehr) -
525
Fahrstreifentafel (Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StVO) -
526
Fahrstreifentafel (Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StVO; außerhalb der Autobahn) -
531
Einengungstafel (Darstellung ohne Gegenverkehr) -
532
Einengungstafel (Darstellung mit Gegenverkehr) -
535
Einengungstafel (Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 279 StVO) -
536
Einengungstafel (Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 279 StVO; außerhalb der Autobahn) -
541
Aufweitungstafel (Darstellung ohne Gegenverkehr) -
542
Aufweitungstafel (Darstellung mit Gegenverkehr) -
545
Aufweitungstafel (Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StVO) -
546
Aufweitungstafel (Darstellung mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StVO; außerhalb der Autobahn) -
551
Zusammenführungstafel (Darstellung ohne Gegenverkehr)
Verkehrseinrichtungen nach Anlage 4 zu § 43 StVO (Nummernbereich 600 bis 699)
-
600
Absperrschranke -
605
Leitbake (Schraffenbake) -
605
Leitbake (Pfeilbake) -
610
Leitkegel (Pylon) -
615
Fahrbare Absperrtafel -
616
Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil -
620
Leitpfosten (links) -
620
Leitpfosten (rechts) -
625
Richtungstafel in Kurven -
626
Leitplatte -
627
Leitmal -
628
Leitschwelle (mit Schraffenbake) -
629
Leitbord (mit Schraffenbake) -
630
Parkwarntafel -
720
Grünpfeil
Zusatzzeichen nach § 39 (ab Nummer 1000)
-
1000-10
Richtung, linksweisend -
1000-11
Richtung der Gefahrstelle, linksweisend -
1000-12
Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen -
1000-20
Richtung, rechtsweisend -
1000-21
Richtung der Gefahrstelle, rechtsweisend -
1000-22
Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen -
1000-30
Beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile -
1000-31
Beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile -
1000-32
Radverkehr von links und rechts[5] -
1000-33
Radfahrer im Gegenverkehr[6] -
1001-30
Auf … m -
1001-31
Auf … km -
1002-10
Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach links) -
1002-11
Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach links) -
1002-12
Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach links, Fall 1) -
1002-13
Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach links, Fall 2) -
1002-14
Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von oben nach links) -
1002-20
Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach rechts) -
1002-21
Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach rechts) -
1002-22
Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach rechts, Fall 1) -
1002-23
Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach rechts, Fall 2) -
1002-24
Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von oben nach rechts) -
1004-30
Nach 100 m -
1004-31
Halt nach 100 m -
1004-32
Nach 200 m -
1004-33
Nach 400 m -
1004-34
Nach 600 m -
1004-35
Nach 2 km -
1005-30
Reißverschluss erst in … m -
1005-31
Ende in … m -
1006-30
Ölspur -
1006-31
Rauch -
1006-32
Rollsplitt -
1006-33
Baustellenausfahrt -
1006-34
Straßenschäden -
1006-35
Verschmutzte Fahrbahn -
1006-36
Unfallgefahr -
1006-37
Krötenwanderung -
1006-38
Staugefahr -
1006-39
Eingeschränktes Lichtraumprofil durch Bäume -
1007-30
Gefahr unerwarteter Glatteisbildung -
1008-30
Vorfahrt geändert -
1008-31
Verkehrsführung geändert -
1008-32
Industriegebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang (zu Zeichen 201 StVO) -
1008-33
Hafengebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang (zu Zeichen 201 StVO) -
1010-10
Erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen -
1010-11
Wintersport erlaubt -
1010-12
Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Anhänger auch länger als 14 Tage parken dürfen -
1010-13
Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen -
1010-14
Information Rollende Landstraße -
1012-30
Anfang -
1012-31
Ende -
1012-32
Radfahrer absteigen -
1012-33
Keine Mofas -
1012-34
Grüne Welle bei … km/h -
1012-35
Bei Rot hier halten -
1013-50
Seitenstreifen befahren -
1013-51
Seitenstreifen räumen -
1014-50
Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (B) -
1014-51
Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (C) -
1014-52
Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (D) -
1014-53
Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (E) -
1020-11
Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. … frei -
1020-12
Radfahrer und Anlieger frei -
1020-13
Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei -
1020-30
Anlieger frei -
1020-31
Anlieger oder Parken frei -
1020-32
Bewohner mit Parkausweis Nr. … frei -
1022-10
Radfahrer frei -
1022-11
Mofas frei -
1022-12
Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei[7] -
1024-10
Personenkraftwagen frei[7] -
1024-11
Pkw mit Anhänger frei -
1024-12
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei[7] -
1024-13
Lastkraftwagen mit Anhänger frei -
1024-14
Kraftomnibus frei[7] -
1024-15
Schienenbahn frei -
1024-16
Straßenbahn frei -
1024-17
Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei -
1026-30
Taxi frei -
1026-31
Mofas frei -
1026-32
Linienverkehr frei -
1026-33
Einsatzfahrzeuge frei -
1026-34
Krankenfahrzeuge frei -
1026-35
Lieferverkehr frei -
1026-36
Landwirtschaftlicher Verkehr frei -
1026-37
Forstwirtschaftlicher Verkehr frei -
1026-38
Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei -
1026-39
Betriebs- und Versorgungsdienst frei -
1026-60
(Vorläufige Nr.) Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei -
1026-61
(Vorläufige Nr.) Elektrofahrzeuge frei -
1028-30
Baustellenfahrzeuge frei -
1028-31
Verkehr bis Baustelle frei -
1028-32
Anlieger bis Baustelle frei -
1028-33
Zufahrt bis … frei -
1028-34
Fährbenutzer frei -
1030-10
Vom Verkehrsverbot bei erhöhter Schadstoffkonzentration ausgenommene Kraftfahrzeuge frei -
1031
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -
1031-50
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (grüne und gelbe Plakette) -
1031-51
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (grüne Plakette) -
1040-10
Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt (10-16h) -
1040-30
Zeitliche Beschränkung (16-18h) -
1040-31
Zeitliche Beschränkung (8-11h, 16-18h) -
1040-32
Parkscheibe 2 Stunden -
1040-33
Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden -
1042-30
Zeitliche Beschränkung (werktags) -
1042-31
Zeitliche Beschränkung (werktags 18-19h) -
1042-32
Zeitliche Beschränkung (werktags 8.30-11.30h, 16-18h) -
1042-33
Zeitliche Beschränkung (Mo-Fr, 16-18h) -
1042-34
Zeitliche Beschränkung (Di,Do,Fr, 16-18h) -
1042-35
Zeitliche Beschränkung (6-22h an Sonn- und Feiertagen) -
1042-36
Schulbus (tageszeitliche Benutzung) -
1042-37
Parken Samstag und Sonntag erlaubt -
1044-10
Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde -
1044-11
Nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. … -
1044-30
Nur Bewohner mit Parkausweis Nr. … -
1046-11
Nur Mofas -
1046-12
Nur Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas -
1048-10
Nur Personenkraftwagen -
1048-11
Nur Pkw mit Anhänger -
1048-12
Nur Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse -
1048-13
Nur Lastkraftwagen mit Anhänger -
1048-14
Nur Sattelkraftfahrzeuge -
1048-15
Nur Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhänger -
1048-16
Nur Kraftomnibus -
1048-17
Nur Wohnmobil -
1048-18
Nur Schienenbahn -
1048-19
Nur Straßenbahn -
1049-10
Nur Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen -
1049-11
Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden -
1049-12
Nur militärische Kettenfahrzeuge -
1049-13
Nur Lkw (Zeichen 1048-12), Kraftomnibus (Zeichen 1048-16) und Pkw mit Anhänger (Zeichen 1048-11) -
1050-30
Taxi -
1050-31
… Taxen -
1050-32
(Vorläufige Nr.) Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs -
1050-33
(Vorläufige Nr.) Elektrofahrzeuge -
1052-30
Streckenverbot für den Transport von gefährlichen Gütern auf Straßen -
1052-31
Streckenverbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung -
1052-33
Nur mit Parkschein -
1052-34
Gebührenpflichtig -
1052-35
Massenangabe (7,5 t) -
1052-36
Bei Nässe -
1052-37
Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen -
1052-39
Auf dem Seitenstreifen -
1053-30
Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt -
1053-38
Durchgangsverkehr -
1060-10
Gefahrzeichen für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen -
1060-11
Auch Fahrräder und Mofas -
1060-30
Streugut (selbständiges Hinweiszeichen)
Änderungen zum bisherigen Verkehrszeichen-Katalog 2013
Folgende Änderungen an den Verkehrszeichen sind Teil der StVO von 2013:
In Anlage 1 der StVO entfallene Gefahrzeichen, die jedoch bei besonderen Gefahrenlagen von den Straßenverkehrsbehörden angeordnet werden können
-
115
Steinschlag -
116
Splitt, Schotter -
129
Ufer -
140
Viehtrieb (ehemals „Viehtrieb, Tiere“) -
144
Flugbetrieb
Neue Gefahrzeichen, die bei besonderen Gefahrenlagen von den Straßenverkehrsbehörden angeordnet werden können (nicht in Anlage 1 der StVO)
-
Reiter
-
Amphibienwanderung (ehemals nur durch Zusatzzeichen)
-
Eingeschränktes Lichtraumprofil (ehemals nur durch Zusatzzeichen)
Zeichen, die nur in der StVO entfallen
-
316
Parken und Reisen -
317
Wandererparkplatz -
355
Fußgängerunter- oder -überführung -
359
Pannenhilfe -
360
Fernsprecher -
361
Tankstelle -
366
Zelt- und Wohnwagenplatz -
367
Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle -
375
Autobahnhotel -
376
Autobahngasthaus -
377
Autobahnkiosk -
378
Toilette
Zeichen, die komplett entfallen
-
150
Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken -
153
Dreistreifige Bake vor beschranktem Bahnübergang -
353
Hinweis auf eine Einbahnstraße -
381
Ende der Richtgeschwindigkeit -
389
Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t und Zugmaschinen nicht befahrbar -
388
Seitenstreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht befahrbar -
1052-38
Schlechter Fahrbahnrand
Neue Zeichen
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314.1
Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone -
314.2
Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone -
357.1
Durchlässige Sackgasse -
1020-13
Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei -
455.2
Ende der Umleitung
Zeichen, die nicht im Verkehrszeichenkatalog aufgeführt wurden
Seit 2009 ordnet das Bundesverteidigungsministerium eine Neuaufstellung der Zeichen zur militärischen Lastenklasse nicht mehr an. Fristen für ihren Abbau wurden aber bis zur Neufassung der StVO von 2013 nicht ausgegeben.
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2531
Tollwut! Gefährdeter Bezirk -
2532
Wildtollwut! Gefährdeter Bezirk -
Zeichen am Ortseingang: Katholische Messe
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Zeichen am Ortseingang: Evangelischer Gottesdienst
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Zeichen „militärische Lastenklasse“ an Brückenbauwerken, in befestigten Uferbereichen etc., hier: Lastkraftwagen.
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Zeichen „militärische Lastenklasse“ an Brückenbauwerken, in befestigten Uferbereichen etc., hier: Kettenfahrzeuge.
Weblinks
- Straßenverkehrsordnung (StVO), gültig seit 1. April 2013
- Verkehrszeichen und Symbole zum Herunterladen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen
- Der erläuterte Verkehrszeichenkatalog mit Verwaltungsvorschrift
- Verkehrszeichen online (inklusive Änderungen seit 1. April 2013) (PDF; 2,0 MB)
Anmerkungen
- ↑ Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur neuen StVO, die am 1. April 2013 in Kraft getreten ist.
- ↑ Amtliche Bezeichnung der Verkehrszeichen bei bast.de PDF, ca. 29 kB
- ↑ Das Muster der Parkscheibe wurde bereits am 1. Januar 1982 gültig. Siehe: Parkscheibe (Bild 291 StVO). In: Verkehrsblatt, Nr. 237 vom 24. November 1981, S. 447.
- ↑ Zeichen 307 StVO „Ende der Vorfahrtstraße“, hier: Änderung der Durchstreichungen. In: Straßenverkehrstechnik 1, 1980 (24. Jahrgang), S. 38. Abbildung auch: P. Krieg: Gestaltung und Ausführung von Verkehrszeichen und Prüfung der Haltbarkeit. In: Straße und Autobahn, 4, 1980, S. 196–200; hier: S. 196.
- ↑ Zeichen 1000-32, Fahrrad mit dem waagerechten Pfeilpaar, wird, wegen der Übereinstimmung der Pfeilrichtung passender, seit 2013 statt Zeichen 1000-33 bei freigegebenen Einbahnstraßen unter den Einbahnstraßenpfeil, Zeichen 220, gesetzt (Vgl.BGBl. I 2013, 394 - 410, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen)
- ↑ Wo auf einem Gehweg Radfahren in einer Richtung erlaubt ist und deshalb vor Radfahrern gewarnt werden soll, ohne das Radfahren in Blickrichtung des Betrachters zu erlauben, werden die Pfeile, evt. auch das Fahrrad, durch Text ersetzt.
- ↑ a b c d Einzelne Verkehrsbehörden verwenden auch „Kraftfahrzeuge frei“.