Zum Inhalt springen

Diskussion:Kameralistik

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. März 2006 um 15:17 Uhr durch 84.182.246.228 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Artikel weist einige schwerwiegende Fehler auf:

Zitat: "Der Nutzen dagegen ist fraglich, da auf diese Vermögenswerte ohnehin keine Abschreibungen erfolgen können, da keine Steuern gezahlt werden." Seit wann sind denn Abschreibungen von Steuerzahlungen abhängig? Auch nach dem HGB schreibt man ab.

Zitat2: "Auch ist die Anwendung der Kostenstellenrechnung und der Kostenleistungsrechnung (integrale Bestandteile der Doppik, um den Verursacher von Kosten und ertragerwirtschaftende Stellen eindeutig identifizieren zu können) zwar sehr aufwendig,... " Dass das interne Rechnungswesen (Kosten-Leistungs-Rechnung) integraler Bestandteil der Doppik ist, wage ich zu bezweifeln. Genauer gesagt haben Doppik (=doppelte Buchführung) und KLR rein gar nichts miteinander zu tun. Im Artikel wird eigentlich ständig die Doppik mit dem betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen verwechselt. Der Verfasser des Artikels entstammt wohl selbst dem Öffentlichen Dienst, wo man es im Zusammenhang mit der Einführung betriebswirtschaftlicher Methoden mit den Begrifflichkeiten nicht so genau nimmt.


Stimmt, kein guter Artikel. Aus der mangelnden Sachkenntnis des Autors auf dessen Zugehörigkeit zum Öffentlichen Dienst zu schließen, ist allerdings ein wenig vermessen (obwohl es vermutlich zutrifft – wer sollte sonst einen Artikel zur Kameralistik schreiben...).

Das Hauptproblem ist, dass der Autor einfach zu viele Dinge durcheinanderwirft, Äpfel mit Birnen vergleicht und schlicht die falschen Schlüsse zieht. Warum sollte z.B. der Umstand, dass ein Bundesministerium keine „echten“ Einnahmen erzielt, gegen eine Umstellung auf kaufmännische Buchführung sprechen? Was der Autor meint, ist wohl etwas ganz Anderes: Ein Ministerium kann sich finanziell nicht selber tragen wie ein Unternehmen. Das stimmt sicher, hat aber überhaupt nichts mit der Frage nach der Buchhaltungsform zu tun und ist kein Argument gegen eine Ablösung der Kameralistik. Eigentlich sagt der Autor das Wichtigste in der Einleitung. Was folgt, muss auch meiner Meinung nach gründlich überarbeitet werden.

Die Frage nach einer Umstellung der Buchführung der Öffentlichen Hand von kameral auf kaufmännisch ist ein sekundäres Problem, da es sich hierbei lediglich um unterschiedliche Methoden der Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen handelt. Eine Umstellung bietet sich vor allem an, um für die prinzipiell gleiche Sache nicht zwei verschiedene Systeme verwenden zu müssen. Es könnte dann z.B auf teure Spezialsoftware für die Kameralistik verzichtet werden, usw.

Entscheidend für eine Flexibilisierung des öffentlichen Finanzgebahrens ist nicht die Art seiner Dokumentation – entscheidend sind die rechtlichen Rahmenbedingungen. Es ist ohne weiteres möglich, eine Verwaltung, die kaufmännisch bucht, rechtlich so einzuengen, dass sie genauso ins „Dezemberfieber“ fällt, wie eine kameral buchende. Genauso gut lassen sich mit den entsprechenden Regelungen Ausgabereste eines kameralen Haushaltsjahres ins Folgejahr übertragen – „man“ muss nur bereit sein, das zuzulassen.

Meine Empfehlung: Einleitung stehen lassen, Rest überarbeiten oder löschen.

Die beiden Artikel sollten zusammengeführt werden. Denkfabrikant 11:22, 14. Sep 2005 (CEST)

Auch hier eine Anmerkungen: Im Dezember steht der Haushaltsplan für das nächste Jahr bereits, theoretisch sollte er bereits verabschiedet sein. Die Kürzung könnte also - wenn überhaupt - im übernächsten Jahr stattfinden. In Zeiten von Doppelhaushalten aber selbst dann nicht. Hier jedenfalls kann nicht der Grund für das Dezemberfieber liegen.

Naja, unterschwellig ist das sicher auch noch ein Grund. Der Hauptgrund liegt vermutlich woanders: Die Abteilung oder das Amt (bzw. deren Repräsentanten) denken sich: Das Geld ist meins, wenn ich etwas übrig behalte, ist es weg und ich habe nichts mehr davon – also gönne ich mir lieber noch etwas "Schönes" oder lege einen Vorrat für schlechte Zeiten an. Das ist zwar menschlich verständlich, aber ...

Annmerkung: Doppik ist in den meisten Bundesländern zur Pflicht geworden. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 17.03.2006 das geänderte NKHR beschlossen. Demnach muss bis zum 01.01.2011 jede Kommune eine Bilanz aufstellen. Der Gesetzgeber defeniert die Einführung eines doppischen Haushalts somit nicht mehr als Ausnahme von der Regel, sondern zwingt die Gemeinden zur Einführung der Doppik durch eine Muss-Bestimmung.