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Europäische Kommission

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Berlaymont

Die Europäische Kommission ist die "Regierung" der Europäischen Union, die die Verträge umsetzt. Der Präsident und die Mitglieder der Kommission werden von den Mitgliedstaaten mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments ernannt. Dabei benennen die fünf größten EU-Staaten jeweils zwei, die übrigen je einen Kommissar.

Die Kommission ist ein vollständig von den Mitgliedstaaten unabhängiges und somit tatsächlich supranationales Organ der Europäischen Union. Die Kommissare dienen alleine der Union als Ganzes, nicht ihren jeweiligen Herkunftsstaaten.

Während der Asbestsanierung des Berlaymonts hat die Europäische Kommission ihren Sitz im Le Breydel in Brüssel.

Aufgaben

Die Kommission ist der Motor des institutionellen Systems der Gemeinschaft:

  • Sie besitzt das Initiativrecht und schlägt demnach Gesetzestexte vor, die dem Parlament und dem Rat unterbreitet werden.
  • Als Exekutivorgan sorgt sie für die Ausführung der europäischen Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen), des Haushalts und der Programme, die vom Rat und vom Parlament angenommen werden.
  • Als Hüterin der Verträge sorgt sie gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof für die Befolgung des Gemeinschaftsrechts.
  • Als Vertreterin der Union auf weltweiter Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus.

Rechtsgrundlage

Als Organ ist sie bislang in Art. Art. 211ff. EG-Vertrag, Art. 124ff. Euratom als Gemeinschaftsorgan verankert. In der zukünftigen Europäischen Verfassung hat sie ihre Rechtsgrundlage in den Art. 25, III-250 des Verfassungsentwurfs.

In der justiziellen Zusammenarbeit und in Strafsachen sowie in der Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, also in der zweiten und dritten Säule, hat die Kommission bisher kaum Kompetenzen. Dies kann sich durch die Verfassung ändern, die der Europäische Konvent gerade ausarbeitet.

Zukunft der Kommission

Der Entwurf über eine Verfassung für Europa sieht in Art. I-25 (3) vor, daß die Zahl ihrer Mitglieder (sog. "stimmberechtigtes Kollegium") auch in einer EU der 25 Mitgliedstaaten auf 15 Kommissare reduziert bleibt (den Präsidenten, den Außenminister und 13 andere Personen). Damit in der Union der 25 Mitgliedstaaten jedoch jedes Land einen Kommissar entsenden kann, soll der Präsident der Kommission aus den nicht im Kollegium berücksichtigten Ländern je einen nicht stimmberechtigten Kommissar berufen. Die Verkleinerung soll insgesamt der Effizienz bzw. Handlungsfähigkeit der Kommission in einer erweiterten Union dienen. Derzeit ist diese Punkt in den Verhandlungen um den Verfassungsentwurf noch stark umstritten, da insbesondere die kleineren Mitgliedstaaten befürchten, gegenüber den "großen" benachteiligt zu werden.

Dem Verfassungsentwurf nach soll der Präsident der Kommission durch das Parlament, jedoch auf Vorschlag des Ministerrats gewählt werden, was die demokratische Legitimation der Kommission fördern und die Stellung des Präsidenten insgesamt gegenüber dem Europäischen Rat und dem Ministerrat stärken soll.

Mitglieder der Kommission

(Stand April 2004)

Präsident und Vizepräsidenten:

Die übrigen Kommissare sind:

siehe auch

Liste ehemaliger Mitglieder der Europäischen Kommission