Gymnasiallehrer
Die Diskussion über diesen Antrag findet auf der Löschkandidatenseite statt.
Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen soll: das, was nicht zumindest missverständlich ist, findet man auch in anderen Lemma bzw. hat keine Relevanz --Wangen 23:13, 6. Mär 2006 (CET)
Gymnasiallehrer sind verbeamtete oder angestellte Lehrer, die als Beschäftigte eines Bundeslands oder einer Kommune in den sog. höheren Schuldienst berufen oder eingestellt werden und an Gymnasien oder Gesamtschulen sowohl in der Sekundarstufe I (5.-10. Klasse) als auch in der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) (10.-13. Klasse) unterrichten. Sie werden aber auch an Studienseminaren, Schulämtern, Ministerien oder Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen eingesetzt.
Ausbildung
Die Ausbildung für das Lehramt an Gymnasien erfolgt an Universitäten in zwei bis drei Wahlfächern sowie Pädagogik. Nach einem wissenschaftlichen Hochschulstudium legen zukünftige Gymnasiallehrer und Lehrerinnen das sogenannte "Erste Staatsexamen" ab. Es folgt im allgemeinen ein zweijähriges Referendariat, in dem die Referendare Beamte auf Widerruf sind und die Amtsbezeichnung "Studienreferendar" bzw. "Studienreferendarin" führen. Der Vorbereitungsdienst auf das Lehramt an Gymnasien wird mit dem sog. "Zweiten Staatsexamen" abgeschlossen.
Beförderung
Nach der Einstellung in den staatlichen oder kommunalen Schuldienst wird ein Bewerber je nach Bundesland ggf. zum "Assessor des Lehramtes" (Ass.d.L.) oder zum "Studienrat zur Anstellung" (StR z.A.) und damit zum Beamten auf Probe ernannt. Nach einer gewöhnlich dreijährigen Bewährungszeit und entsprechenden dienstlichen Beurteilungen, erfolgt in der Regel eine Beförderung zum Studienrat bzw. zur Studienrätin, ohne dass sich dadurch die Besoldungsstufe erhöht. Die nächsten Beförderungsämter heißen Oberstudienrat/Oberstudienrätin (OStR/ OStR´) bzw. Studiendirektor/ Studiendirektorin (StD/ StD´) (Funktionsstelle). Der Leiter bzw. die Leiterin einer Schule führt die Amtsbezeichung Oberstudiendirektor/ Oberstudiendirektorin (OStD/ OStD´).
Sowohl beamtete als auch angestellte Gymnasiallehrer werden, so wie andere Akademiker im öffentlichen Dienst, nach den für den höheren Dienst vorgegebenen Besoldungs- oder Lohntabellen (A13-A16 für Beamte und BAT IIa bis BAT I für Angestellte) bezahlt.
Aufgaben und Tätigkeiten
Lehrkräfte unterrichten, erziehen und beraten grundsätzlich in einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen eigenverantwortlich (Pädagogische Freiheit). Zusätzlich zu den festgelegten Unterrichtszeiten sind Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen, Konferenzen, Abiturvorbereitungen, Schulprogrammarbeit, Vertretungsunterricht, Vorgriffsstunden, Vergleichsarbeiten, Lehrplanarbeit, Fortbildungsmaßnahmen, Portfoliopflege, Klassenfahrten, Wandertage und ggf. weitere schulische Veranstaltungen (Elternabende, Ehrungsabende, Theatervorführungen, Abiturfeiern, Schulfeste, Projektwochen etc.) sowie pädagogische Maßnahmen (Meditationstage, Wettbewerbe, Drogenpräventionstage etc.) zu koordinieren und durchzuführen. Erwartet werden außerdem Projekte mit außerschulischen Kooperationspartnern (Beratungsstellen, Behörden, Firmen, staatlichen- und privaten Forschungs- oder Bildungseinrichtungen) sowie Schüleraustauschprojekte mit ausländischen Schülern und Lehrern. Außerdem gehört es zu den Pflichten sich über die aktuellen Entwicklungen des Schulrechts zu informieren.
Berufsrisiken
Nach Angaben des hessischen Kultusministeriums wird die durchschnittliche fachunabhängige Einstellungschance für Studienräte von 30 % im Jahr 2003 auf 25 % im Jahr 2008 sinken (siehe Weblink), so dass Arbeitslosigkeit für Gymnasiallehrkräfte ein Berufsrisiko darstellen kann. Außerdem ist aufgrund der vielfältigen Aufgaben und der im internationalen Vergleich relativ hohen Unterrichtsverpflichtung mit einer in Spitzenzeiten extrem hohen Arbeitsbelastung zu rechnen, welcher viele Lehrkräfte nicht bis zum regulären Pensionsalter gewachsen sind, so dass es nur von einer Minderheit erreicht wird.
Literatur
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Referendare und Studienräte im Deutschen Philologenverband: Der Gymnasiallehrer - Ein Ratgeber für Studenten des Lehramts. 1. Auflage, Düsseldorf: Deutscher Philologenverband, Verband der Lehrer an Gymnasien, 1981, 44 S.
- Winfried Hacker und Klaus Scheuch (Hrsg.): Innovationsressourcen - Geistig-schöpferische Tätigkeit während der gesamten Arbeitsspanne. Wie können Krankenhausärzte und Gymnasiallehrer gesund und leistungsfähig im Beruf alt werden? Technische Universität Dresden. Regensburg: Roderer, 2005, 219 S., ISBN 3-89783-470-7
Weblinks
- Lehrerbedarf an hessischen Gymnasien (PDF-Datei)