Georges Rutaganda
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Am 26. Mai 2003 bestätigte die Berufungskammer das Strafausmaß der Ersten Kammer des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda (ICTR in Arusha) vom Dezember 1999: Lebenslänglich. Georges Rutaganda hatte auf nicht schuldig plädiert. Rutaganda war Vizepräsident der Jugendorganisation der damaligen ruandischen Regierungspartei MRND. Er wurde für die Anordnung des Mordes an tausenden Tutsis verurteilt.