Römische Reichskirche
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Der Ausdruck Reichskirche wird auf verschiedene Phasen und Regionen der Geschichte zwischen Staat und Kirche angewendet. Er bezeichnet eine enge ideelle, institutionelle und personelle Verbindung zwischen einem politischen Herrschaftssystem und der im betreffenden Bereich verbreiteten christlichen Kirche. Die Kirche ist dabei der staatlichen bzw. monarchischen Autorität untergeordnet, legitimiert sie moralisch und wird von ihr materiell gesichert und gefördert.
Die Römische Reichskirche
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Die Vereinigung weltlicher Macht und geistlicher Autorität war in der Antike hauptsächlich durch den ägyptischen Pharao bekannt, der zugleich höchster Priester, Gott und weltlicher Regent seines Staatswesens war. Ebenso war diese Tendenz im Alten Orient zu erkennen. Im römischen Reich vereinigte Julius Caesar die Funktionen des Staatsoberhauptes und Pontifex Maximus (höchster Priester) auf sich. Diese Personalunion wurde auch von den römischen Kaisern ab Augustus stets beibehalten, neben dem Titel imperator als Bezeichnung weltlicher Gewalt trat der Titel augustus (der Erhabene), mit dem in der römischen Kaiserzeit der Anspruch auf Verehrung und Anbetung des Kaisers zu Lebzeiten erhoben wurde. Die Weigerung vieler Christen, diese Form der Verehrung des Staatsoberhauptes zu vollziehen begründete die ersten Auseinandersetzungen mit dem römischen Staat. Mit dem Toleranzedikt von Mailand (313) hatte der römische Kaiser Konstantin der Große den Beginn gesetzt, das Christentum zu einer privilegierten Religion des Reiches zu machen ("konstantinische Wende"). Als dann Kaiser Theodosius der Große alle Bürger auf das Bekenntnis des Konzils von Nicäa (325) verpflichtete, war die Reichskirche geschaffen, die die gesamte Spätantike hindurch über große Macht verfügte.
Das Christentum hatte damit die politische Funktion als Bindeglied zwischen den Teilen des Weltreiches übernommen, die zuvor von der Römischen Religion wahrgenommen wurde. Die Zuwendung zur christlichen Religion wurde Bürgerpflicht. Der Römische Kaiser sah seinerseits die Förderung einer einheitlichen Kirche als seine Pflicht an, da er in der Reichskirche die Kraft gegen eine weitere Zersplitterung des Reiches sah.
Folge waren unter anderem die kaiserliche Einberufung von Konzilen, kaiserliche Einflussnahme auf Dogmen sowie die Stärkung der Macht der Bischöfe. Insbesondere letzteres führte dazu, das auch nach dem Zusammenbruch des weströmischen Reiches eine weitgehend intakte Rechts- und Verwaltungsstruktur in Gestalt der römischen Kirche erhalten blieb. Im Byzantinischen Reich dauerte dieser Cäsaropapismus fort.
Nach dem Fortfall der weströmischen Mitkaiser waren die römischen Kaiser in Konstantinopel wieder die einzigen legitimen Herrscher auf ehemals römischem Gebiet, was auch die Position der Päpste in Rom gegenüber ihrem Mitpatriarchen zu Konstantinopel schwächte. Nach dem Ende der Einheit des Reiches setzte Papst Gelasius I. Kaiser Anastasios I. Ende des 5. Jhdt. die Zwei-Schwerter-Theorie entgegen und spätestens durch die Trennung von der oströmischen Kirche (Schisma 1054) war sowohl die Einheit des Reichsgebietes als auch die Einheit von Kirche und Staat endgültig vorüber.
Der deutsche Kaiser musste erkennen, dass das Lehnswesen nicht genügte, um sein Land zu verwalten. Es gab nämlich unter den Vasallen die Tendenz, Lehensgut in erbliches Eigengut zu verwandeln und es damit den Beeinflussungen durch den Kaiser zu entziehen. Deshalb gingen die Kaiser dazu über, Land an Bischöfe auszugeben, die ja kinderlos bleiben mussten, wodurch sich das Problem der Erblichkeit nicht stellte. Problematisch wurde dieses Verhältnis, als die Kirchenreform von Cluny den seelsorgerischen Auftrag der Kirche ernster nahm und forderte, Geistliche - auch die Bischöfe - unabhängig von weltlichen Herrschern einzusetzen. Dies führte zu erbitterten Auseinandersetzungen zwischen Papst und Kaiser, die im Investiturstreit gipfelten, (siehe auch De civitate Dei).
Die Verflechtung zwischen Kirche und Papst blieb aber eng, zumal seit Otto dem Großen bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1803 viele deutsche Bischöfe zugleich Reichsfürsten waren.
Die Deutsche Reichskirche (Nationalsozialismus)
Die in der Weimarer Republik entstandene nationalreligiöse Bewegung Deutsche Christen (DC) begrüßte zutiefst die Machtergreifung Adolf Hitlers und den nationalsozialistischen deutschen Staat. Die DC installierten den Reichsbischof Ludwig Müller und riefen die Reichskirche aus. Sie machten sich das Programm der Gleichschaltung zu eigen, indem sie die Amtsenthebung nicht systemkonformer Geistlicher, sowie die Anwendung des Arierparagraphen für die Kirche forderten, darüber hinaus das Alte Testament sowie alle "artfremden" Bräuche außer Kraft setzten. Die Reichskirche scheiterte. Dabei spielte die zahlenmäßig verschwindende Bekennende Kirche eine weitaus geringere Rolle als die Ideologie des Nationalsozialismus selbst, deren Vertreter Himmler oder Rosenberg bald offen die Politik der Ausschaltung aller eigenständigen Bewegungen (und damit auch der Kirche) proklamierten.
Literatur
- Ernst Dassmann: Kirchengeschichte II/1. Konstantinische Wende und spätantike Reichskirche (Studienbücher Theologie, Band II, 1), Stuttgart 1996.
- Ernst Dassmann: Kirchengeschichte II/2. Theologie und innerkirchliches Leben bis zum Ausgang der Spätantike (Studienbücher Theologie, Band II, 2), Stuttgart 1999.
Zur spätantiken Reichskirche.