Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1953 bis 1956
Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1953 bis 1956 zeigt die Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung vom 24. August 1953 beschlossen worden sind. Diese StVO trat am 1. September 1953 in Kraft.[1] Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen im Verkehrsblatt und in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO) eingegangen.
Die StVO von 1953 ersetzte nicht die seit 1938 gültige Straßenverkehrs-Ordnung, sondern war eine Novelle für die junge Bundesrepublik. Bereits am 1. Dezember 1951[2] waren weitreichendere textliche Veränderungen an der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgenommen worden. Mit der Novelle von 1953 wurden zum einen viele Vorgaben der bis dahin geltenden Vorkriegsordnung bestätigt, zum anderen auf neue Entwicklungen und Erkenntnisse im Straßenverkehr eingegangen. Zudem wurde die StVO von 1937 an die Verhältnisse in der Bundesrepublik angepasst. Es war vorgesehen, daß die alten Verkehrszeichen während einer Übergangsfrist bis zum 31. März 1955 zu ersetzen waren.[3] Nachdem sich das Verkehrsaufkommen durch den raschen Wirtschaftsaufschwung in den 1950er Jahren drastisch erhöhte und neue, gesteigerte Ansprüche an die Verkehrssicherheit notwendig wurden, war bereits 1956 eine weitere, umfassende Überarbeitung der StVO notwendig.
62nd. Military Police Highway Patrol Company

Ende 1948 wurde in der US-amerikanischen Besatzungszone eine Autobahn-Militärpolizei (Military Police Highway Patrol) ins Leben gerufen, die bis 1958 existierte. Die mit amerikanischen Streifenwagen ausgerüsteten Einheiten waren auf dem gesamten Autobahnnetz der US-Zone im Einsatz. Zu den Aufgaben dieser Polizisten gehörte es, die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten, auf die Einhaltung der Verkehrsregeln zu achten und in den ländlichen Gebieten unterstützend bei der Strafverfolgung tätig zu werden. Außerdem war die Highway Patrol auf Verkehrshilfsdienste versiert und half bei Verkehrsunfällen. Häufig begleitete ein deutscher Polizist die Einsätze, um unter anderem als Dolmetscher zu fungieren und deutsches Recht umzusetzen.[4]
Farben
Wie bereits 1949 bestätigt,[5] wurde den Verkehrszeichen erneut das die amtlichen Farben enthaltene RAL-Farbtonregister 840 R zugrundegelegt.[6] Diese Farbtonregister war zu Beginn des Krieges eingeführt worden und ersetzte die seit Juni 1932 gültige Musterkarte.[7]
Die in dem Farbtonregister 840 R für die Verkehrszeichen festgelegten Farbtöne waren:
- RAL 3000 (rot)
- RAL 1007 (gelb)
- RAL 5002 (blau)
- RAL 9005 (schwarz)
- RAL 9001 (weiß)
Die heutigen Namen der RAL-Farben bestanden zum damaligen Zeitpunkt noch nicht.
Typographie

Die typographische Grundlage bildete das Normblatt DIN Vornorm 1451. Als Empfehlung wurde festgelegt, dass die dort enthaltenen Schriften eine Mindeststrichstärke von 7 Millimeter einhalten sollten. Große Buchstaben sollten dabei nicht unter 50 Millimeter und Kleinbuchstaben nicht unter 35 Millimeter hoch abgebildet werden. Ausnahmen von diesen Regelungen wurden auf eigenen Musterblättern dargelegt.[6]
Da insbesondere typographische Zeichen zur damaligen Zeit oft noch von Schildermalern erstellt wurden, konnte es zu deutlichen Abweichungen im Schriftbild und der Ausprägung einzelner Buchstaben kommen.
Herstellung
Für die Hersteller galt die Vorgabe, dass die Schilder licht- und wetterbeständig ausgeführt waren. Das Zeichen „Halt! Vorfahrt achten!“ (Bild 30a) hatte zudem entweder von Innen beziehungsweise Außen beleuchtet zu sein oder eine rückstrahlende Wirkung zu besitzen. Diese Vorschrift bezog sich auf die rote Umrandung sowie den weißen Schriftzug „Halt". Als zulässig wurde es angesehen, auch allen anderen Zeichen rückstrahlend auszustatten, wobei sich die Hersteller dabei insbesondere auf die Warnzeichen (Bilder 1 bis 10) konzentrieren sollten.[6]
I. Warnzeichen
(Bilder 1 bis 10)
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Bild 1
Allgemeine Gefahrenstelle -
Bild 2
Querrinne -
Bild 2a
Schleudergefahr -
Bild 3
Kurve -
Bild 4
Kreuzung -
Bild 4a
Fußgängerüberweg
Kennzeichen für Bahnübergänge in Schienenhöhe
(Bilder 4c bis 10)
Im Dezember 1955 wurde für das Land Niedersachsen bestimmt, daß ab dem 1. Januar 1959 Bild 4e statt 4d aufgestellt werden kann und Bild 4g die Stelle von Bild 4f einnehmen kann.[8]
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Bild 4c
Warnkreuz für beschrankten ein- oder mehrgleisigen Bahnübergang -
Bild 4d
Warnkreuz für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang -
Bild 4e
Warnkreuz für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang -
Bild 4f
Warnkreuz für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang -
Bild 4g
Warnkreuz für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang -
Bild 5
Beschrankter Bahnübergang -
Bild 6
Unbeschrankter Bahnübergang -
Bild 7
Dreistreifige Bake (links) – vor unbeschranktem Übergang -
Bild 8
Dreistreifige Bake (rechts) – vor beschranktem Übergang -
Bild 9
Zweistreifige Bake (links) -
Bild 10
Einstreifige Bake (rechts)
II. Gebots- und Verbotszeichen
(Bilder 11 bis 31b)
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Bild 11
Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art -
Bild 12
Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt -
Bild 13
Verkehrsverbot für Kraftwagen -
Bild 14
Verkehrsverbot für Krafträder.svg -
Bild 14a
Verkehrsverbot für Fahrräder -
Bild 15
Verkehrsverbot für Kraftwagen an Sonn- und Feiertagen -
Bild 16
Verkehrsverbot für Krafträder an Sonn- und Feiertagen -
Bild 16a
Verkehrsverbot für Fahrräder an Sonn- und Feiertagen -
Bild 17
Radweg -
Bild 17 a
Reitweg -
Bild 17 b
Fußgängerweg -
Bild 18
Verkehrsverbot für Fahrzeuge über ein bestimmtes Gesamtgewicht -
Bild 19
Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Breite -
Bild 20
Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Höhe -
Bild 21
Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten -
Bild 21
Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten, alternative Darstellung nach einem Originalmuster -
Bild 21a
Überholverbot für Kraftfahrzeuge untereinander -
Bild 22
Haltverbot -
Bild 23
Parkverbot -
Bild 24
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts -
Bild 25
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Geradeaus -
Bild 26
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts abbiegen -
Bild 27
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts abbiegen oder geradeaus -
Bild 28
Einbahnstraße -
Bild 29
Haltzeichen an Zollstellen -
Bild 30
Vorfahrt achten! -
Bild 30a
Halt! Vorfahrt achten! Die Längsmaße dieses Schildes waren 150 Millimeter länger, als bei allen anderen dreieckigen Zeichen.[9] -
Bild 30b
Skizze für eine weiße Haltlinie quer über die Fahrbahn -
Bild 31
Droschkenplatz -
Bild 31a
Skizze für eine weiße nicht unterbrochene Linie auf der Fahrbahn -
Bild 31b
Skizze für eine weiße nicht unterbrochene Linie auf der Fahrbahn neben einer weißen unterbrochenen Linie
III. Hinweiszeichen
(Bilder 32 bis 51)
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Bild 32
Parkplatz -
Bild 33
Vorsichtzeichen -
Bild 34
Hilfsposten
Zeichen für Laternen, die nicht die ganze Nacht über brennen
(Bilder 35 bis 36)
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Bild 35
Ring für Laternenpfähle -
Bild 36
Schild für Laternen an Überspannungen -
Bild 36b
Skizze für weiße Pfeile auf der Fahrbahn
Ortstafel
(Bilder 37 bis 38)
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Bild 37
Ortstafel (Vorderseite) -
Bild 38
Ortstafel (Rückseite)
Wegweiser für Bundesfernstraßen
(Bilder 39 bis 41)
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Bild 39
Wegweiser für Bundesfernstraßen -
Bild 40
Wegweiser für Bundesfernstraßen -
Bild 41
Wegweiser für Bundesfernstraßen
Wegweiser für sonstige befestigte Straßen
(Bild 42)
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Bild 42
Wegweiser für sonstige befestigte Straßen
Wegweiser für unbefestigte Straßen
(Bild 43)
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Bild 43
Wegweiser für unbefestigte Straßen (Mindestlänge 750 Millimeter)
Bundesfernstraßen-Nummernschild
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Bild 44
Bundesfernstraßen-Nummernschild
Bild 45 aus der StVO von 1937 entfiel ersatzlos.[6]
Vor-Wegweiser
(Bilder 46 bis 51)
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Bild 46
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Bild 47
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Bild 48
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Bild 49
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Bild 50
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Bild 51
Zeichen für Vorfahrtstraßen
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Bild 52
Zeichen für Vorfahrtstraßen
IV. Zeichen zur Leitung des Verkehrs bei Straßensperrungen
(Bilder 53 bis 58)
Wegweiser für Umleitungen
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Bild 55: Umleitung mit Umleitungspfeil
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Bild 56: Umleitung ohne Umleitungspfeil
Tafel für Umleitung des Verkehrs auf Bundesfernstraßen
(Bilder 57 bis 58)
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Bild 57
Entsprechende Tafeln wurden auch auf den Autobahnen eingesetzt.
Bis 1956 nachträglich zur StVO hinzugefügte Bilder
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Bild 1a
Baustelle -
Bild 1c
Baustelle
Zusatztafeln
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Zusatztafel zu Bild 22 und 23: Parkverbot links und rechts
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Zusatztafel zu Bild 22 und 23: Anfang
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Zusatztafel zu Bild 22 und 23: Ende
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Gegenverkehr; Schild an der Autobahn
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Nicht überholen/No Passing. Kombinierte deutsch-englische Zusatztafel an einer Autobahn. Der englische Zusatz war für Angehörige der Besatzungsmacht gedacht.
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Drei scharfe Kurven folgen
Warnschilder für Baustellen
Diese damals allgegenwärtigen Zeichen gehörten nicht zu den amtlichen Verkehrszeichen der StVO.
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Warnschild: Bauarbeiten
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Warnschild I: Achtung! Bauarbeiten
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Warnschild für Baustellen II: Straßenbauarbeiten. Langsam fahren!
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Warnschild für Baustellen VI: Fußgänger gegenüberliegenden Bürgersteig benutzen
Weitere, nicht in der StVO aufgeführte Schilder
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Planskizze Umleitung. Nach einem zur zeitweiligen Nutzung an einer Autobahn aufgestellten Schild, 1955.
Warnlichtanlagen für Bahnübergänge in Schienenhöhe
Diese Zeichen waren nicht in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden. Ihre Anordnung und Aufstellung regelte die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO).
Ein langsam blinkendes weißes Licht (45 Blinken pro Minute) bedeutete: Der Übergang ist für den Straßenverkehr frei. Ein schnell blinkendes rotes Licht (90 Blinken pro Minute) bedeutete: Halt! Der Übergang ist für den Straßenverkehr gesperrt.[10] Zur Sicherung der unbeschrankten Bahnübergängen waren mehrere Warnlichtanlagemodelle im Einsatz. Die technisch anspruchvollste Ausführung war für mehrgleisige unbeschrankte Bahnübergänge vorgesehen. Wenn sich zwei Züge aus beiden Richtungen dem Übergang näherten schaltete sich neben dem obligatorischen roten Warnlicht die Aufschrift „Zwei Züge“ ein und ein Wecker ertönte. Die Paragraphen 79 (1) und 82 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung regelten den Umgang mit der Signalanlage. Sowohl die Arme des Warnkreuzes, als auch die weiß-rote Umrandung des Tragschildes waren mit runden Rückstrahlern versehen, um die Zeichen bei Dunkelheit für Kraftfahrer noch besser erkennbar zu machen.
- Noch gültige Warnlichtanlagen der Vorkriegszeit
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Warnkreuz mit Doppelwarnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
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Warnkreuz mit Doppelwarnlicht für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang
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Warnkreuz mit weißem Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
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Warnkreuz mit rotem Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
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Warnkreuz mit rotem Warnlicht, Leuchtaufschrift und Wecker für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang
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Neuere Ausführung des Warnsignalschirms für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
Zeigten die bisherigen, sehr zuverlässigen Warnlichtanlagen in Deutschland eine weiße, langsam blinkende Optik, wenn der Übergang frei war und ein rotes, rasch blinkendes Licht, wenn sich ein Zug nähert, so experimentierte die Deutsche Bundesbahn zu Beginn der 1950er Jahre mit versuchsweise in Betrieb genommenen Anlagen, die nur noch ein rotes Blinklicht besaßen.[11] Grundlage für diese Entwicklung bildeten Bestrebungen der Union International des Chemin de Fer (UIC) ab 1950, unter anderem diese Art der Sicherungssysteme staatenübergreifend zu vereinheitlichen.[12] Mit Genehmigung des Bundesverkehrsministeriums wurde bereits 1953 eine größere Anzahl der neuen Blinklichtanlagen aufgestellt.[13]
- Warn- und Blinklichtanlagen der Deutschen Bundesbahn
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Warnkreuz mit Warnlicht für unbeschrankte eingleisige Bahnübergänge
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Warnkreuz mit Blinklicht für unbeschrankte eingleisige Bahnübergänge
Autobahnbeschilderung
Die Beschilderung für Autobahnen war nicht in der Novelle enthalten und wurden aus dem „Erlass über Verkehrszeichen und Einrichtungen an Reichsautobahnen vom 15.4.1938“ als Bundesrecht übernommen. Dies bestätigte § 3 der „Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen (1. AVVFStr.) vom 3.7.1951“.[14] Auch die Farbgebung der Vorkriegszeit blieb erhalten. Der Farbton RAL 5002 entsprach RAL 32 h, das in den 1930er Jahren Verwendung fand.[15] In der Regel waren die großen Autobahntafeln aus Holz und Sperrholz gefertigt und besaßen damit eine deutlich geringere Lebensdauer als die später verwendeten Metallschilder. Die Tafeln besaßen eine weiße Umrandung, die entweder aufgemalt oder als Holzrahmung ausgeführt sein konnte.
Tafeln im Mittelstreifen
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Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel: 1000 Meter. Beispiel aus der Zeit zwischen 1948 und 1958.
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Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel unmittelbar vor einer Ausfahrt
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Autobahn-Ferndistanzschild. Diese Grafik wurde nach einem Foto von 1956 gefertigt. Damals gehörten Tafeln mit Hinweisen auf die ehemaligen Ostgebiete noch zur westdeutschen Wiedervereinigungspolitik.
Tafeln am rechten Fahrbahnrand
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Beispiel für einen Autobahnausfahrt-Vorwegweiser aus dem Jahr 1953.
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Weiteres Beispiel für einen Autobahnausfahrt-Vorwegweiser zwischen 1948-1958.
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Großer Autobahn-Vorwegweiser
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Autobahn-Entfernungstafel, die nach 1945 für die amerikanischen Besatzungstruppen entstand
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Pfeilschild: Ausfahrt von Bundesautobahnen
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Pfeilschild: Richtungspfeilschild unmittelbar an der Autobahneinfahrt, 1955
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Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel unmittelbar am Autobahnende
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Ankündigungstafel: Ausfahrt zu einer Autobahnraststätte
Weblinks
Anmerkungen
- ↑ Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953, S. 1166.
- ↑ Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Nr. 54, Tag der Ausgabe: Bonn, 28. November 1951, S. 918.
- ↑ Ersetzen neuer Verkehrszeichen bis zum 31.03.1955. In: Verkehrsblatt, 1953, Nr. 289, S. 331.
- ↑ Erinnerungsseite der 62nd Highway Patrol (MP) – Germany
- ↑ Gregor Maria Kirschbaum (Hrsg.): Das Straßenrecht. Fortsetzungswerk in Lose-Blatt-Form. Eine vollständige Sammlung aller wichtigen Rechtsvorschriften aus Straßenverkehr und Straßenbau, mit Ergänzungen und Erläuterungen nach dem neuesten Stand der Rechtsfortbildung. Kirschbaum, Bielefeld 1949, S. 30.
- ↑ a b c d Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953, S. 1217.
- ↑ Johannes Denecke: Lackfarben 1932–1945. In: Johannes Denecke Tarnanstriche des deutschen Heeres 1914 bis heute, Bernard & Graefe, Bonn 1999, ISBN 3-7637-5990-5. S. 104–106.
- ↑ Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen vom 14. Dezember 1955. Anlage C zu § 13 Abs. 2. In: Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Sb. I, S. 756 ff.
- ↑ Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953, S. 1228.
- ↑ E. Besser: Lichttechnik im Eisenbahnbetrieb. In: Rudolf Fewig (Hrsg.): Handbuch der Lichttechnik, Teil 1, Springer, Berlin 1938, S. 881-894; hier: S. 893.
- ↑ Heinrich Korner: Neue Warnlichtanlagen für unbeschrankte Bahnübergänge. In: Elektrotechnische Zeitschrift Ausgabe B (Der Elektrotechniker), 2, (1953), S. 54.
- ↑ Richard Meyer: Struktur und Wandlungen des Eisenbahnrechts. In: Die Öffentliche Verwaltung. Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik Jahrgang 1950, S. 420—424; hier: S. 424; Heinrich Korner: Neue Warnlichtanlagen für unbeschrankte Bahnübergänge. In: Elektrotechnische Zeitschrift. Ausgabe B (Der Elektrotechniker), 2, (1953), S. 54.
- ↑ Deutschland im Wiederaufbau. Tätigkeitsbericht der Bundesregierung für das Jahr 1953. Bonn 1954, S. 216.
- ↑ Bundesanzeiger Nr. 132; Beck'sche Textausgaben, Straßenverkehrs-Ordnung, 10. Auflage, C. H. Beck, München, 2008, Einführung, S. 17, Fußnote 4
- ↑ Johannes Denecke: Lackfarben 1932–1945. In: Johannes Denecke Tarnanstriche des deutschen Heeres 1914 bis heute, Bernard & Graefe, Bonn 1999, ISBN 3-7637-5990-5. S. 104–106; hier: S. 104.