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Oder-Neiße-Grenze

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Grenzverlauf zwischen Deutschland und Polen
Nördliches Ende der Oder-Neiße-Linie an der Ostsee
Marsch der polnischen Delegation für das Görlitzer Abkommen über die Frankfurter Oderbrücke
Erinnerung an den Beitritt Polens zum Schengener Abkommen am Dreiländereck Polen – Tschechien – Deutschland am Südende der Oder-Neiße-Grenze

Die Oder-Neiße-Grenze, heute die deutsch-polnische Grenze, verläuft die Oder entlang bis zur Einmündung der Lausitzer Neiße, dann dieser folgend bis zur tschechischen Grenze. In ihrem nördlichsten Abschnitt verläuft sie durch Landgebiete; ganz im Norden teilt sie die Insel Usedom. Die Grenze ist 460,4 km lang. Davon beträgt die Länge des Landabschnittes der Grenze 51,1 km, die Länge des Wasserabschnittes auf den Flüssen und Kanälen 389,8 km, der inneren Meeresgewässer 19,5 km sowie die Länge im Hoheitsgewässer der Ostsee sechs Seemeilen (= 11,1 km).[1]

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde von den drei Alliierten im Potsdamer Abkommens vom 2. August 1945 der Grenzverlauf zwischen Deutschland und der Republik Polen festgelegt. Eine verbindliche Festlegung sollte erst in einer noch bevorstehenden Friedensregelung getroffen werden. Hierdurch sollte etwa ein Viertel des deutschen Staatsgebietes in den Grenzen von 1937 unter vorläufige polnische beziehungsweise sowjetische Verwaltung gestellt werden. De facto wurden diese Gebiete dauerhaft vom bisherigen deutschen Hoheitsgebiet abgetrennt. Flucht und Vertreibung hatten zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen. Bis 1950 waren etwa 90 % der deutschen Bevölkerung dieser Gebiete davon betroffen.

Westlich dieser neuen Grenze befanden sich von 1945 bis 1949 die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands sowie von 1949 bis 1990 die DDR. Seit dem 3. Oktober 1990 ist die Oder-Neiße-Grenze die Ostgrenze des wiedervereinigten Deutschlands. Der Verlauf der Grenze wurde nach 1951 nicht mehr verändert.

Bereits kurze Zeit nach ihrer Gründung erkannte die DDR im Görlitzer Abkommen vom 6. Juli 1950 die damals real existierende Grenze an. Diese wurde im offiziellen Sprachgebrauch „Oder-Neiße-Friedensgrenze“ genannt, obwohl Stettin und Swinemünde westlich der Oder bzw. des Oder-Hauptarms Swine liegen. Die ebenfalls 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland erkannte am 7. Dezember 1970 im Warschauer Vertrag die Oder-Neiße-Linie unter dem Vorbehalt einer Änderung im Rahmen einer Friedensregelung als faktisch „unverletzliche“ Westgrenze der damaligen VR Polen an.

Als im Zuge der sich anbahnenden deutschen Wiedervereinigung 1990 insbesondere in der Republik Polen die Sorge wuchs, das vereinte Deutschland könne eine Revision der deutschen Ostgrenzen fordern, verlangten die vier Siegermächte als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur Deutschen Einheit die endgültige Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze als rechtmäßige Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen. Diese Anerkennung wurde im Zwei-plus-Vier-Vertrag verankert und im deutsch-polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990 in einem völkerrechtlichen Vertrag bekräftigt. Durch diesen am 16. Januar 1992 in Kraft getretenen Vertrag gab die Bundesrepublik Deutschland alle Ansprüche auf die Ostgebiete des Deutschen Reiches auf, die östlich dieser Linie lagen und seitdem auch völkerrechtlich zu Polen gehören.[2][3][4]

Geschichte

Deutschland, die Sowjetunion, die Westalliierten und Polen bis 1945

Die nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Potsdamer Beschlüsse unter polnische Verwaltung gestellten Gebiete des Deutschen Reichs in den Grenzen von 1937 umfassten die östlich von Oder und Neiße gelegenen Gebiete der preußischen Provinzen Pommern, Brandenburg, Nieder- und Oberschlesien (als Teile Schlesiens) sowie den südlichen Teil Ostpreußens. Die Bevölkerung in diesen Gebieten und in der seit dem Versailler Vertrag selbständigen Freien Stadt Danzig war bis auf polnischsprachige Anteile in Oberschlesien (11 %), Danzig (4 %) und Ostpreußen (2 %, meist Masuren) bis 1945 deutschsprachig.

Das nach dem Ende des Ersten Weltkrieges 1918 wiedererstandene Polen hatte auf der Friedenskonferenz in Versailles die Einverleibung ganz Oberschlesiens, Posens, Westpreußens, Danzigs und des südlichen Ostpreußens gefordert. Die Ansprüche wurden mit den polnischsprachigen Bevölkerungsanteilen begründet, zum anderen damit, dass diese Gebiete in früheren Jahrhunderten unter polnischer Herrschaft gestanden hatten. Sie konnten im Friedensvertrag nicht vollständig durchgesetzt werden, zumal die Volksabstimmung in Oberschlesien, im Abstimmungsgebiet Marienwerder und im Abstimmungsgebiet Allenstein Mehrheiten für den Verbleib bei Deutschland ergaben. Der endgültige Grenzverlauf in Ostoberschlesien wurde erst 1922 bestimmt.[5]

Grenzverläufe Polens zwischen den beiden Weltkriegen und danach.
Grüne Linie: von den Westalliierten am 8. Dezember 1919 als Demarkationslinie zwischen Sowjetrussland und Polen verkündete, auf dem ethnographischen Prinzip basierende Curzon-Linie.
Blaue Linie: die nach Kriegsende bis 1923 durch Gebietserwerbungen General Józef Piłsudskis (Ostgalizien 1919, Wolhynien 1921 und Wilna-Gebiet 1920/1922) unter Missachtung der Curzon-Linie zustande gekommene Grenze, die bis zum 1. September 1939 gegolten hatte.
Braune Linie: deutsch-sowjetische Demarkationslinie vom 28. September 1939.
Rote Linie: die heutige Staatsgrenze Polens; links die Oder-Neiße-Linie.
Türkisfarbene Fläche: von Polen nach Ende des Ersten Weltkriegs bis 1923 vorgenommene Gebietserweiterung.
Gelbe Fläche: von Polen als Kompensation für den Verlust der Gebiete östlich der Curzon-Linie geltend gemachte Ostgebiete des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 (‚Westverschiebung‘).

Am Vorabend des Zweiten Weltkrieges definierten die beiden Diktatoren Adolf Hitler und Josef Stalin in einem geheimen Zusatzprotokoll die politisch-territorialen Interessensphären des Deutschen Reichs und der Sowjetunion durch Vereinbarung einer deutsch-sowjetischen Demarkationslinie. Diese Demarkationslinie orientierte sich weitgehend an der 1919 von den Westalliierten verkündeten, auf dem ethnographischen Prinzip beruhenden Curzon-Linie (vgl. die nebenstehende Grafik). Auf das Verfahren, bei der Festlegung der Ostgrenze Polens das ethnographische Prinzip walten zu lassen, hatte sich Russland bereits 1915 unter seinem Ministerpräsidenten Iwan Logginowitsch Goremykin mit Roman Dmowski geeinigt.[6] Die deutsch-sowjetische Vereinbarung wies die nach dem Ersten Weltkrieg bis 1922 von Polen eroberten Gebiete östlich der Curzon-Linie (Ostgalizien 1919, Wolhynien 1921, ehemals russisch-litauisches Gouvernement Wilna 1920/22), die bis zu den Teilungen Polens 1772–1795 zu Altpolen gehört hatten, der sowjetischen territorialen Interessensphäre zu.

In den von Deutschland annektierten Gebieten Polens sowie in Teilen des Generalgouvernements verfolgten die Nationalsozialisten das Ziel einer vollständigen Germanisierung. Große Teile der polnischen Bevölkerung wurden aus diesen Gebieten vertrieben. Die polnische Elite wurde weitgehend ermordet und weite Teile der polnischen Bevölkerung wurden zur Zwangsarbeit in das Deutsche Reich verschleppt.

Auf der Jalta-Konferenz im Februar 1945 fassten Winston Churchill, Franklin D. Roosevelt und Josef Stalin den Plan einer Westverschiebung Polens. Churchill und Roosevelt sprachen in Jalta von der „Oder-Grenze“, Stalin von „Oder und Neiße“. Scheinbar war die Grenzfrage noch offen. Stalin wollte jedoch die im Rahmen des Ribbentrop-Molotow-Pakts von 1939 gewonnenen Gebiete östlich der Curzon-Linie (Westteil Weißrusslands und der Ukraine), die Polen nach dem Polnisch-Sowjetischen Krieg von 1920/21 annektiert hatte, nicht mehr wieder herausgeben. Dies stieß bei der polnischen Exilregierung in London auf Widerspruch, Stalin hatte sich aber bereits im Juli 1944 in einem geheimen Vertrag mit dem Lubliner Komitee auf die Oder-Neiße-Grenze festgelegt.[7] Der von Stalin angestrebte Grenzverlauf im Osten – zwischen der Sowjetunion und Polen – entsprach dabei ziemlich genau dem, den er bereits zuvor im Hitler-Stalin-Pakt vereinbart hatte.

Siehe hierzu auch: Polnische Westforschung

Potsdamer Konferenz und Zeit der Besetzung Deutschlands (1945 bis 1949)

Die ehemaligen deutschen Ostgebiete
Polnische Soldaten setzen Grenzpfosten am Oderufer
Wahlplakat der CDU zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 1947

Es ist unklar, ab wann für Stalin feststand, wo die neue Westgrenze Polens verlaufen sollte und wann die Westalliierten Kenntnis über den tatsächlichen späteren Verlauf der Grenze erlangten. Ein Zufallsfund in einem Moskauer Archiv belegt, dass Stalin noch im Sommer 1944 auf einer von ihm mit einem Stift bearbeiteten Karte die Oder und die Glatzer Neiße als Westgrenze Polens markiert hat.[8] 1944 vereinbarte Stalin in geheimen Besprechungen mit dem Lubliner Komitee, dass die Oder und die Lausitzer Neiße die Westgrenze Polens bilden sollten. Eine Regelung für den nördlichsten Abschnitt der Grenze wurde dem Komitee in Aussicht gestellt.

Das Lubliner Komitee, das nach der Eroberung Warschaus durch die Rote Armee im Januar 1945 von der Sowjetunion zur „provisorischen polnischen Regierung“ erklärt worden war, erklärte ab März 1945 die eroberten ostdeutschen Gebiete zum „befreiten Polen“. Am 14. März 1945 wurden die erste Verwaltungseinteilung in vier Bezirke und die Einsetzung Bevollmächtigter, späterer Wojewoden, beschlossen.[9] Die Sowjetunion bestätigte die Übertragung der Verwaltungshoheit über die Gebiete östlich der Lausitzer Neiße, der Oder und der Swine, obwohl auf der Konferenz von Jalta noch keine Vereinbarung über den genauen Verlauf der polnischen Westgrenze zustande gekommen war und es keine neuen Absprachen mit den Westalliierten gab.

In Jalta war offen geblieben, ob die Lausitzer oder die Glatzer Neiße die Westgrenze Polens werden sollte. Von den amerikanischen und englischen Verhandlungsdelegationen wurde statt der Oder-Neiße-Linie noch die 50 Kilometer weiter östliche Oder-Bober-Linie (besser: Oder-Bober-Queis-Linie) als deutsche Ostgrenze ins Spiel gebracht, die Sowjetunion verweigerte aber die Zustimmung dazu. Eine solche Regelung hätte immerhin die östliche Lausitz komplett bei Deutschland belassen und die Teilung von Städten wie Görlitz und Guben vermieden.

Im Juni 1945 wurden die Brücken über die Oder und die Lausitzer Neiße gesperrt, da sich viele deutsche Flüchtlinge und Vertriebene nicht vorstellen konnten, dass in einem Drittel des bisherigen Deutschen Reichs wirklich die Bevölkerung ausgetauscht werden sollte, und deshalb die Brücken in Richtung Osten überquert hatten. Bis Juni 1945 war in einige Orte Schlesiens die Hälfte der ursprünglichen Bevölkerung zurückgekehrt. Mit dieser Reaktion hatten weder polnische noch sowjetische Politiker gerechnet. Die meisten dieser Deutschen mussten bis 1946 ihre bisherigen Wohngebiete ein zweites Mal verlassen (sofern sie diese 1945 überhaupt verlassen hatten).[10]

Im Juli 1945 übergab die Sowjetische Militäradministration in Deutschland nach dem Abzug der Truppen der Westalliierten aus dem Südwesten der sowjetischen Besatzungszone, für die Westalliierten anscheinend unerwartet, das westlich der Oder gelegene Stettin samt Umland sowie den westlich der Swine gelegenen Teil von Swinemünde der polnischen Verwaltung.

Ab März 1945 waren von der polnischen Regierung in Absprache mit der Sowjetunion deutsche Siedlungsgebiete östlich der Oder-Neiße-Linie polonisiert worden. Sie waren administrativ in den polnischen Staatsverband eingegliedert und sämtliche Ortschaften waren umbenannt worden. Dabei fanden zum Teil historische polnische sowie in der Lausitz auch polonisierte Formen sorbischer Ortsnamen Anwendung, in anderen Fällen wurden die deutschen Namen übersetzt oder komplett neue Ortsnamen kreiert. Die Aussiedlung beziehungsweise Vertreibung der deutschen Bevölkerung und die Ansiedlung polnischer Einwohner hatten begonnen. Die beiden Westalliierten billigten auf der Potsdamer Konferenz, dass bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens in einem Friedensvertrag mit Deutschland die früher deutschen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der Sowjetisch Besetzten Zone (SBZ) betrachtet werden sollten. Damit war die Abtrennung dieser Gebiete, die mit der Übertragung der Zivilverwaltung auf die hauptsächlich von Kommunisten getragene polnische Regierung bereits faktisch vollzogen worden war, ebenfalls akzeptiert. Für das nördliche Ostpreußen mit Königsberg sagten die Westalliierten in Potsdam der Sowjetunion die Unterstützung ihres Annexionswunsches zu. Im Potsdamer Abkommen wurde auch die Abtretung Swinemündes an Polen vertraglich geregelt; eine entsprechende Regelung für den Stettiner Zipfel ist jedoch in dem Vertragswerk nicht enthalten. Dass die deutschen Ostgebiete, die Polen zur Verwaltung überlassen wurden, in das Vertreibungsgebiet einbezogen worden waren, wurde im Konferenzprotokoll, das nur von der Überführung der deutschen Bevölkerung in Polen, Tschechoslowakei und Ungarn sprach, nicht erwähnt. Auch das wurde von den Westmächten gebilligt.

Über das im Juli 1945 Erreichte hinausgehende territoriale Forderungen seitens Polens, die vor allem bis 1947 erhoben wurden, wies die Sowjetunion zurück. So verlangten polnische Politiker die Abtretung der gesamten Insel Usedom und die Verlegung der Grenze bis zum Fluss Randow. Eine Maximalforderung beinhaltete die Übergabe der gesamten ehemaligen preußischen Provinz Pommern einschließlich Rügen, Zingst, Darß, Stralsund, Greifswald usw.[11]

Am 21. September 1945 wurde in einem sowjetisch-polnischen Abkommen, der Schweriner Grenzvereinbarung, der Verlauf der Westgrenze Polens im Abschnitt Swinemünde – Greifenhagen festgelegt.[12] Stalin soll bei den Verhandlungen gesagt haben: „Rügen bekommt ihr nach dem Dritten Weltkrieg.“[13]

Deutsch-polnische Politik in der Zeit der Existenz von zwei deutschen Staaten

Beziehungen zwischen der DDR und Polen

Die Grenzlinie war zunächst von der 1946 gegründeten SED abgelehnt worden. Da die Partei anfangs noch Wert auf Akzeptanz bei der Bevölkerungsmehrheit in der sowjetischen Besatzungszone legte, war am 14. September 1946 in der Zeitung Neues Deutschland zu lesen, dass „die SED sich jeder Verkleinerung deutschen Gebiets entgegenstellen wird. Die Ostgrenze ist nur provisorisch und kann erst auf der Friedenskonferenz aller großen Siegerstaaten endgültig festgelegt werden.“[14]

Unter sowjetischem Druck hatte die SED allerdings ihre Position revidiert.[15] Im März/April 1947 war die offizielle Bezeichnung der Oder-Neiße-Grenze als „Friedensgrenze“ durch die Moskauer Außenministerkonferenz erfolgt. Am 11. Januar 1949 waren die neuen Gebiete formal in die polnische Staatsverwaltung eingegliedert worden. Im offiziellen polnischen Sprachgebrauch heißen sie wiedergewonnene West- und Nordgebiete oder auch kurz neue Westgebiete zur Unterscheidung von den bereits 1919 erhaltenen alten Westgebieten.

50-Pfennig-Briefmarke der Deutschen Post der DDR (1951) anlässlich des Görlitzer Abkommens
Veranstaltung im Rahmen der Unterzeichnung des Abschlussprotokolls über die „Oder-Neiße-Friedensgrenze“ am 27. Januar 1951 in Frankfurt (Oder)
Gedenktafel am Ort der Unterzeichnung des Abschlussprotokolls in Frankfurt (Oder)

1949 nahmen Polen und die am 7. Oktober 1949 gegründete DDR diplomatische Beziehungen auf und unterzeichneten am 6. Juni 1950 in Warschau eine Deklaration durch den stellvertretenden DDR-Ministerpräsidenten Walter Ulbricht und Polens Ministerpräsident Józef Cyrankiewicz zur Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze.[16] Im genau einen Monat später in Zgorzelec geschlossenen Görlitzer Abkommen „über die Markierung der festgelegten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze“[17] wurde festgehalten, dass sie eine „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ sei, „die die beiden Völker nicht trennt, sondern einigt“. Sie verläuft „von der Ostsee entlang der Linie […] Świnoujście (Swinemünde), […] Oder bis zur […] Lausitzer Neiße […] entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze“, womit sie „die Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen bildet.“ Das Stettiner Gebiet wurde nicht erwähnt, ebenso wenig die in Potsdam getroffene Feststellung, die Grenzbeschreibung gelte nur bis zur „endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens“ in einer kommenden Friedensregelung. Die letzte Korrektur am Grenzverlauf erfolgte 1951. Östlich des Wolgastsees auf Usedom wurde das Wasserwerk, das sich dort befindet und die Stadt Świnoujście mit Wasser versorgt, Polen zugeschlagen.

1985 führte die Ausdehnung der DDR-Hoheitsgewässer in der Stettiner Bucht zu Zwistigkeiten mit Polen. Daraufhin wurde am 22. Mai 1989 ein Vertrag zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen über die Abgrenzung der Seegebiete in der Stettiner Bucht abgeschlossen.

Von Anfang an war die „Friedensgrenze“ zwischen der DDR und Polen mit Stacheldrahtzäunen, Wachttürmen und schwerbewaffneten Grenzpolizisten „militärisch bestückt“.[18] Bis in die 1960er Jahre war trotz aller gegenseitigen Freundschafts-Bekundungen der Regierungen der DDR und Polens „die Grenze zwischen der DDR und Polen […] eine der am stärksten bewachten und abgeriegelten Grenzen in Europa.“[19] 1961 bilanzierte der „Spiegel“: „Heute trennt die Oder-Neiße-Linie zwei verbündete Staaten des sozialistischen Lagers, die ‚Deutsche Demokratische Republik‘ Walter Ulbrichts und das Polen Wladyslaw Gomulkas, doch gibt es bislang keinen kleinen Grenzverkehr, keine Freizügigkeit wie zwischen den verbündeten Ländern Westeuropas. Wer diese Grenze überschreiten will, braucht ein Visum aus Warschau oder Ostberlin, sofern er nicht mit einer offiziellen Partei- oder Gewerkschaftsdelegation reist, die im Nachbarland Besuch macht.“[20] Allerdings stellt ein Kenner des „Grenzkommandos“ der DDR fest: „Grenzsicherungsanlagen wie an den Westgrenze der CSSR und der DDR wurden im Osten und Südosten nie errichtet.“[21] Es sei nicht darum gegangen, die Ostgrenze der DDR zu „sichern“, sondern nur darum, sie zu „überwachen“.

Am 1. Januar 1972 wurde die Grenze zwischen der DDR und der VR Polen für den individuellen visafreien Reiseverkehr geöffnet.[22][23] In beiden sozialistischen Bruderländern ging man davon aus, dass es pro Jahr zwei Millionen Grenzübertritte geben würde. Tatsächlich überquerten im Jahr 1972 9,4 Millionen Polen und 6,7 Millionen Deutsche aus der DDR die gemeinsame Grenze. Hauptmotiv war die Besorgung von Konsumgütern, die im eigenen Land nicht oder nur zu deutlich höheren Preisen erhältlich waren. Um diese Belastung der eigenen Wirtschaft zu beenden und als Reaktion auf die Aktivitäten der Gewerkschaft Solidarność – die Regierung der DDR versuchte, ein Übergreifen des Strebens nach geistiger und kultureller Freizügigkeit auf die DDR von Polen her Einhalt zu gebieten – schloss die DDR im Oktober 1980 die Grenze der DDR nach Polen für den visafreien Verkehr. Der private Reiseverkehr blieb bis 1991 dadurch begrenzt, dass Bewohner der beiden Länder sich wieder nur mit persönlicher Einladung oder Visum besuchen konnten.[24]

Beziehungen zwischen dem deutschen Teilstaat Bundesrepublik Deutschland und Polen

1949 bis 1969

Die Bundesregierung erklärte das Görlitzer Abkommen 1951 für „null und nichtig“. Sie berief sich auf die im Görlitzer Vertrag fehlende Bedingung, dass die Entscheidung über die seinerzeit polnisch und sowjetisch verwalteten deutschen Ostgebiete erst in einem späteren Friedensvertrag gefällt werden solle. In der SPD war noch 1957 ein Vorschlag Carlo Schmids nicht mehrheitsfähig, eine öffentliche Diskussion über die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie zu entfachen.[25]

Plakat des „Kuratoriums Unteilbares Deutschland“

1954, knapp ein Jahr nach dem Aufstand des 17. Juni 1953, wurde das Kuratorium Unteilbares Deutschland (KUD) gegründet, das vor allem durch Plakataktionen mit dem Motto „3 geteilt? Niemals!“ (siehe Abbildung rechts) und ähnliche Initiativen auf sich aufmerksam machte.

Im Jahr 1967 ergab eine repräsentative Umfrage in der Bundesrepublik, dass die Bundesbürger in der Mehrheit nicht an eine wie auch immer geartete Rückgabe von Gebieten jenseits der Oder-Neiße-Linie glaubten. Von 6400 durch „Infratest“ Befragten waren nicht einmal 350 bereit, für dieses Ziel das Risiko der Gewalt einzugehen. Unter den 6400 waren 1500 Heimatvertriebene: Von ihnen rechneten 63 Prozent 1967 nicht mehr damit, in diese Heimat zurückzukehren. Von 3000 befragten ehemaligen Breslauern erklärten sich 1967 acht Prozent bereit, als gleichberechtigte Minderheit in der alten Heimat zu leben. 41 von 100 Breslauern lehnten die Forderung ab, dass die Polen Breslau oder die ehemaligen deutschen Ostgebiete wieder räumen müssen. Damit standen sie den ebenfalls überwiegend vertriebenen Polen ein „Heimatrecht“ in Breslau zu.[26]

1969 bis 1990

Im Oktober 1965 wurde in einer Ostdenkschrift der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD)[27] erstmals von einer bedeutenden Organisation vorsichtig die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie befürwortet. Dieser – innerkirchlich höchst umstrittenen – Stellungnahme wurde erhebliches Gewicht zugemessen, weil fast 90 Prozent der aus den Oder-Neiße-Gebieten vertriebenen Deutschen evangelisch waren.

1968 votierte Willy Brandt, Außenminister in der Großen Koalition (Kabinett Kiesinger), für eine „Anerkennung beziehungsweise Respektierung der Oder-Neiße-Grenze bis zur friedensvertraglichen Regelung“. Am 22. Oktober 1969 wurde Brandt Bundeskanzler der ersten sozialliberalen Koalition; in seiner Regierungserklärung am 28. Oktober 1969 kündigte er Gespräche mit Polen an.[28] Die Absicht Brandts, die Oder-Neiße-Linie als Grenze anzuerkennen, löste im Deutschen Bundestag und bei Vertretern der Landsmannschaften heftige Reaktionen aus.[29][30]

Ende Januar 1970 begann Egon Bahr, außenpolitischer Chefberater Willy Brandts, in Moskau Verhandlungen, um Aussöhnungsmöglichkeiten mit östlichen Ländern auszuloten.[31]

Am 7. Dezember 1970 schlossen Polen und die Bundesrepublik Deutschland den Warschauer Vertrag (und Brandt kniete bei einer Kranzniederlegung nieder, was international als Bitte um Vergebung verstanden wurde). Beide Seiten bekundeten, dass die aus den Potsdamer Beschlüssen herrührende bestehende Grenzlinie die „westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen bildet“. Man habe „gegeneinander keine Gebietsansprüche“ und werde solche „auch in Zukunft nicht erheben“. Ein Rückkehrrecht für die Vertriebenen oder Minderheitenrechte für die in der Heimat verbliebenen Deutschen wurden nicht vereinbart und von deutscher Seite auch nicht gefordert. Die Ostverträge wurden Ende 1971 unter Enthaltung der Union durch den Bundestag angenommen. Allerdings behauptet die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung, dass der „Dissens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen in der Grenzfrage […] durch den im Rahmen der sogenannten neuen deutschen Ostpolitik geschlossenen Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970 nicht beigelegt“ worden sei.[32] Ohne dass die Verbindlichkeit der getroffenen Grenzregelung durch den Grenzbestätigungsvertrag vom 14. November 1990 für die Zukunft infrage gestellt wird, sei bis heute, so Dieter Blumenwitz, unklar, „durch welchen konstitutiven Akt die territoriale Souveränität (im Gegensatz zu der in Potsdam geregelten Verwaltungshoheit) bezüglich der deutschen Ostgebiete auf Polen übergegangen“ sei.

Am 24. April 1972 versuchte Oppositionsführer Rainer Barzel (CDU) mit einem konstruktiven Misstrauensvotum den Sturz der Regierung (was überraschend scheiterte). Nach den Übertritten der Bundestagsabgeordneten bestand im Bundestag in der Frage der Ostverträge ein Stimmenpatt; Brandt hatte keine Mehrheit, um sie durch den Bundestag zu bringen. Barzel und Brandt schlossen einen Kompromiss: Der Bundestag würde eine „gemeinsame Entschließung“ fassen, wonach die Abgeordneten der CDU/CSU die Ostverträge durch Stimmenthaltung passieren lassen würden.[33] Dies wurde tatsächlich realisiert: In der Gemeinsamen Entschließung vom 17. Mai 1972 erklärte der Bundestag sodann einstimmig bei fünf Enthaltungen, die Bundesrepublik habe die Verpflichtungen im Moskauer Vertrag und im Warschauer Vertrag „im eigenen Namen auf sich genommen“. Die Verträge gingen „von den heute tatsächlich bestehenden Grenzen aus, deren einseitige Änderung sie ausschließen“. Sie nähmen eine „friedensvertragliche Regelung nicht vorweg“ und schafften „keine Rechtsgrundlage für die heute bestehenden Grenzen“. Hintergrund war der Vorbehalt der Vier Mächte für Deutschland als Ganzes. Demzufolge war die nicht voll souveräne Bundesrepublik nicht berechtigt, völkerrechtswirksame Änderungen der Grenzen von 1937 vorzunehmen.[34] Diplomatische Beziehungen zwischen Bonn und Warschau wurden im September 1972 aufgenommen. Das Bundesverfassungsgericht stellte im Juli 1975 fest, dass die Bundesrepublik nicht auf die Gebiete östlich von Oder und Neiße verzichten konnte und wollte:[35] „Mit Rücksicht auf die Gesamtverantwortung der Vier Mächte für Deutschland als Ganzes konnten nach der Rechtsauffassung der Bundesregierung Verfügungen über den territorialen Status Deutschlands, die eine friedensvertragliche Regelung vorweggenommen hätten, ohne die Zustimmung der Vier Mächte nicht getroffen werden. […] Der Wille der Bundesrepublik, bei den Grenzregelungen der Verträge von Moskau und Warschau nicht über den territorialen Status Deutschlands zu verfügen, war auch für die Vertragspartner erkennbar und hat sogar seinen Niederschlag in den Verträgen selbst gefunden. Nach Art. 4 des Moskauer Vertrages bleiben die von den Vertragspartnern früher abgeschlossenen zweiseitigen und mehrseitigen Verträge und Vereinbarungen unberührt. Hierzu gehören auch die Abkommen, aus denen sich die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Deutschland als Ganzes ergeben.“

Alliierte Politik 1949 bis 1990

Die Vertreter der Westmächte, die Hohen Kommissare, umgingen trotz Bemühungen des deutschen Kanzlers Konrad Adenauer die Frage, was unter einem vereinten Deutschland zu verstehen sei.[36][37] Die Vereinigten Staaten hoben hervor, dass die Frage der deutschen Ostgebiete bis zu einer friedensvertraglichen Regelung aufgrund der vorbehaltlichen Grenzziehung offen war,[38] US-Hochkommissar John J. McCloy blieb im November 1951 bei seiner Auffassung, die Wiedervereinigung beschränke sich auf die vier Besatzungszonen.[39] Gleichwohl hatten die Westmächte in ihrer ersten gemeinsamen Antwortnote an die Sowjetunion vom 25. März 1952 bezüglich der Oder-Neiße-Linie festgestellt, dass „keine endgültigen Grenzen in den Potsdamer Entscheidungen festgelegt wurden, die eindeutig vorsehen, dass die endgültige Entscheidung territorialer Fragen einer Friedensregelung vorbehalten bleiben muss“.[40]

Das Görlitzer Abkommen wurde 1951 von den USA und Großbritannien abgelehnt.

Im Deutschlandvertrag (1952 verhandelt, 1955 in Kraft getreten) erkannten die Westmächte die Forderung nach Wiedervereinigung Deutschlands zwar an, unterstützten aber den westdeutschen Vorbehalt gegen die Oder-Neiße-Grenze nicht. Sie wollten sich nicht auf eine Wiederherstellung Deutschlands in den Grenzen von 1937 festlegen.

1990 erklärten die drei Westmächte die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als endgültiger Westgrenze Polens durch die Bundesrepublik Deutschland zur Voraussetzung für ihre Zustimmung zur Vereinigung der beiden Staaten in Deutschland.

Die Oder-Neiße-Grenze als Grenze zwischen Deutschland und Polen

1990 wird im Zwei-plus-Vier-Vertrag die bestehende Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und Polen bestätigt. In Warschau unterzeichneten die beiden Außenminister, Krzysztof Skubiszewski für die Republik Polen und Hans-Dietrich Genscher für die Bundesrepublik Deutschland, den deutsch-polnischen Grenzvertrag zur Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze: „Der Verlauf der Grenze bestimmt sich nach dem Görlitzer Abkommen (…) sowie dem Warschauer Vertrag“.

Am 21. Juni 1990 hatten der Deutsche Bundestag und die Volkskammer der DDR[41] eine gleichlautende Erklärung zur Westgrenze Polens verabschiedet. Sie enthielt die unmissverständliche Botschaft an Polen:[42]

„Die Grenze Polens zu Deutschland, so wie sie heute verläuft, ist endgültig. Sie wird durch Gebietsansprüche von uns Deutschen weder heute noch in Zukunft in Frage gestellt. Dies wird nach der Vereinigung Deutschlands in einem Vertrag mit der Republik Polen völkerrechtlich verbindlich bekräftigt werden […].“

1991 unterzeichneten Bundeskanzler Kohl, Außenminister Genscher, Ministerpräsident Bielecki und Außenminister Skubiszewski in Bonn den deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag, mit dem auch vertraglich vereinbart wird, dass die jeweiligen Minderheiten das Recht haben „ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität, frei zum Ausdruck zu bringen“ – was die staatliche Anerkennung der Deutschen Minderheit in Polen bedeutete. Des Weiteren verständigten sich beide Vertragspartner auf die Einrichtung eines Deutsch-Polnischen Jugendwerks. Beide Verträge wurden am 16. Dezember 1991 durch den Deutschen Bundestag ratifiziert und traten am 16. Januar 1992 in Kraft.

Im April 2006 wurde auf einer deutsch-polnischen Wirtschaftskonferenz die Oder-Partnerschaft gegründet, der alle an die deutsch-polnische Grenze angrenzenden Länder bzw. Woiwodschaften angehören.[43]

Beitritt Polens zu Europaregionen und zur Europäischen Union

„Grüne Grenze“ westlich des „Stettiner Zipfels“ zwischen dem polnischen und dem deutschen Teil der Euroregion Pomerania

Seit 1991 sind Deutschland und Polen in mehrere Europaregionen integriert, und zwar in die Euroregion Neiße (gemeinsam mit Tschechien seit 1991), die Euroregion Spree-Neiße-Bober (seit 1993), die Euroregion Pro Europa Viadrina (seit 1993) und die Euroregion Pomerania (gemeinsam mit Schweden seit 1995).

Durch den Beitritt Polens zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 und damit zum Europäischen Binnenmarkt sowie seinen Beitritt zum Schengener Abkommen am 21. Dezember 2007 wurden die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Oder-Neiße-Grenze einen Großteil ihrer trennenden Wirkung verlor. Die Staatsgrenze kann problemlos und im Normalfall ohne Grenzkontrolle überquert werden. Von besonderer Bedeutung ist dieser Effekt für den Westteil der Stadt Swinemünde, der nur über Schiffe und Fähren (die bei Eisgang, bei Hochwasser oder bei Sturm ausfallen können) oder über deutsches Staatsgebiet von Polen aus erreicht werden kann. Seit September 2008 verkehrt die Usedomer Bäderbahn von und nach Swinemünde, wodurch der Ort wieder an das deutsche Bahnnetz angeschlossen ist. Auch wird die Arbeit der Europaregionen durch den Beitritt Polens zum Schengenraum dadurch erleichtert, dass z. B. Aktivitäten wie das Befahren der Grenzflüsse mit einem Kanu nicht mehr als illegaler Grenzübertritt gelten.[44]

Um die Zusammengehörigkeit von grenzüberschreitenden Landschaften zu betonen, erklären seit 1989 Naturfreunde regelmäßig Regionen zur „Landschaft des Jahres“. 1993/94 erhielt die Region Odermündung, 2003/2004 das Land Lebus diese Auszeichnung.

Wirkung der Grenzziehung

Aus der Sicht des Jahres 2013 bilanziert die Politik- und Sozialwissenschaftlerin Angelika Pauli die Auswirkungen der Grenzziehung zwischen Deutschland und Polen:

Am Beispiel des deutsch-polnischen Grenzgebiets zeigt sich, dass die ökonomischen Grenzen zwischen beiden Staaten im Rahmen von Europäisierungs- und Globalisierungsprozessen größtenteils aufgehoben wurden oder dies in naher Zukunft sein werden. Die administrativen Grenzen zwischen beiden Staaten sind nach wie vor existent, jedoch ist perspektivisch mit einer Angleichung und Europäisierung der Strukturen im Kontext des europäischen Mehrebenensystems zu rechnen. Nach wie vor in hohem Maße präsent und nur langfristig abzubauen sind hingegen kulturelle Grenzziehungen.[45]

Verwaltung und Verkehr

Die Oder und die Neiße bildeten über Jahrhunderte keine „natürliche Grenze“ in dem Sinn, dass diese Flüsse größere Herrschaftsgebiete oder Staaten voneinander getrennt hätten.[46] Sowohl Vorpommern als auch Hinterpommern gehörten 1945 zu Preußen, ebenso die westlich und östlich der Oder gelegenen Teile Brandenburgs sowie die östlich und westlich der Neiße gelegenen Teile Niederschlesiens. Nicht nur Provinzen wurden 1945 geteilt, sondern auch Städte[47] und Landkreise. Im nördlichen Abschnitt der Grenze ist ihr Verlauf Ergebnis von Verhandlungen: So ließen sich die Vertreter der Sowjetunion im September 1945 davon überzeugen, dass es wenig zweckmäßig sei, die Mitte der Straße von Groß-Mützelburg nach Böck als Grenzlinie zu bestimmen, und verlegten sie etwas weiter nach Westen.[48] Dass die Randower Kleinbahn die neue Grenze zweimal kreuzte, war nicht von Belang, da sie ohnehin weitgehend demontiert werden sollte. Die Bahnstrecke Zittau–Hagenwerder verläuft knapp 15 km entlang dem Ostufer der Neiße, also über polnisches Gebiet. Der Zugverkehr erfolgte vor der Liberalisierung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs durch das Schengener Abkommen im Rahmen des privilegierten Eisenbahn-Durchgangsverkehrs.

Sprachregelungen

Die Bezeichnungen für die Regionen wurden der neuen Grenze angepasst. So verweist der Namensteil „Westpommern“ in der Bezeichnung Woiwodschaft Westpommern darauf, dass dieses Gebiet im Westen Pommerns liege, obwohl Vorpommern erst westlich von Stralsund endet. Der Name für das 1945 neu gebildete Land Mecklenburg-Vorpommern wurde 1947 in „Mecklenburg“ geändert. In der SBZ und in der DDR war das Wort „(Vor-)Pommern“ ebenso verpönt wie das Wort „Niederschlesien“ (als Bezeichnung für das Gebiet um Görlitz). Dieses Gebiet wurde Teil des Landes Sachsen. Die Begriffe „Pommern“ und „Schlesien“ wurden in der offiziellen Sprachregelung der DDR nur auf Gebiete östlich der Oder-Neiße-Grenze angewendet, und das auch zumeist in der polnischsprachigen Variante.

Bevölkerung

Nicht nur die Gebiete beiderseits der Grenze wurden durch die Grenzziehung voneinander getrennt, sondern auch die Menschen beiderseits von ihr. Im Westen lebten Deutsche, unter ihnen auch viele Vertriebene, im Osten Polen, die fast durchweg „Zugezogene“ waren. Durch die schwierige Überwindbarkeit der Grenze bis 1972 entwickelte sich auf beiden Seiten der Grenze ein „180-Grad-Denken“, d. h. das Bewusstsein, dass alles, was jenseits der Grenze geschah, für das eigene Leben irrelevant sei und der eigene Aktionsradius nur einen Halbkreis bilde.[49] Erst mit der Ermöglichung des visafreien Grenzübertritts ab 1972 kamen Deutsche aus der DDR und Polen in größerer Zahl miteinander in Kontakt.

Nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Systems in den Staaten des ehemaligen Warschauer Paktes und dem Beitritt Polens zur EU und zum Schengenraum ist ein Trend zur Annäherung der Menschen und der Wirtschaft der Gebiete beiderseits der Oder-Neiße-Grenze zu beobachten. Speziell bei den 1945 geteilten Doppelstädten an Oder und Neiße haben viele den Eindruck, dass sie wieder zusammenwachsen.[50] Besonders gut erkennbar ist dieser Prozess im Fall der Europa-Universität Viadrina, deren Haupteinrichtungen in Frankfurt in unmittelbarer Nähe des Flusses platziert und dadurch von Studentenwohnheimen in Słubice aus leicht erreichbar sind. Der Anteil polnischer Studierender an dieser Universität betrug im Sommersemester 2012 12 Prozent.

Christian Schutte stellt die These auf, dass „nationalistisches Denken im 21. Jahrhundert im Rahmen der deutsch-polnischen Beziehungen kein sonderlich ergiebiges Forschungsfeld darstellt.“[51] Im Hinblick auf die Beziehungen zwischen Deutschen und Polen beiderseits der Oder-Neiße-Grenze stellen Anetta Kahane und Christian Utpatel hingegen fest: „Normal wird das deutsch-polnische Verhältnis nur, wenn auch die Deutschen akzeptieren, dass es einfach nicht normal ist.“ Die Autoren begründen diese These mit den Worten: „[D]ie Polenfeindlichkeit in Deutschland ist nicht verschwunden. Sie hat sich im Krieg ausgetobt, in der Nachkriegszeit verharrte sie und in der DDR wurde sie zu bestimmten Gelegenheiten, wie zur Zeit der regimekritischen Gewerkschaft Solidarność, durch die Staatsführung sogar wieder angefacht. Nach dem Fall der Mauer kroch sie ebenso wieder hervor wie andere Formen der Menschenverachtung und versteckte sich gleichzeitig hinter ihnen.“[52] Insbesondere im südöstlichen Vorpommern gebe es Spannungen zwischen den dorthin zugezogenen Polen und der einheimischen deutschen Bevölkerung.[53] Die Amadeu-Antonio-Stiftung versucht hingegen, durch eine Image-Kampagne den Eindruck zu erzeugen, dass Vorpommern „[n]ur noch auf der Landkarte rechts“ sei.[54]

Wirtschaft

Auf beiden Seiten der Oder-Neiße-Grenze scheiterte ab 1945 der Versuch, die Neusiedler in die Landwirtschaft zu integrieren, die sich als nicht aufnahmefähig genug erwies. Statt dessen erfolgte auf beiden Seiten der Grenze die Bevölkerungsintegration über eine zweite, sozialistische Industrialisierung. In der DDR geschah dies durch das Eisenhüttenkombinat bei Fürstenberg (Eisenhüttenstadt), das Petrochemische Kombinat in Schwedt, das Chemiefaser-Kombinat in Guben und das Halbleiterwerk in Frankfurt (Oder). Auf der polnischen Seite erfolgte eine Industrialisierung in den späten 60er und frühen 70er Jahren, Schwerpunkte waren die Schwerindustrie, der Bergbau und die chemische Industrie. Die Industrie der Grenzregion war auf beiden Seiten sehr stark auf den sowjetischen Markt ausgerichtet, daher waren später auf beiden Seiten ähnliche Probleme des Transformationsprozesses zu beobachten.[55]

Zwischen Deutschland und Polen gibt es heute ein wirtschaftliches West-Ost-Gefälle auf nationaler Ebene, aber auch zwischen den benachbarten Grenzregionen. Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf betrug 2014 in Deutschland 35.300 , in Polen 10.700 €.[56] Aus diesem Unterschied ergibt sich ein generelles Kaufkraftgefälle von West nach Ost mit der Folge, dass die meisten[57] Waren und Dienstleistungen östlich der Oder-Neiße-Grenze preiswerter sind als westlich davon. Die relativ niedrigen Löhne in Polen halten Deutsche (nicht nur aus den strukturschwachen Gebieten unmittelbar westlich der Grenze) davon ab, zur Arbeitsaufnahme nach Polen auszupendeln oder umzuziehen. Umgekehrt bildeten im Jahr 2012 die Polen die größte Gruppe unter den nach Deutschland eingereisten Arbeitsmigranten mit 184.000 Zuwanderern. Daran, dass im selben Jahr 114.000 Polen aus Deutschland fortzogen, ist zu erkennen, dass sich unter den Polen, die sich 2012 zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland begaben, viele Saisonarbeiter befanden.[58]

Vergleicht man die einzelnen Regionen, so ist festzustellen, dass östlich der Oder-Neiße-Grenze die Woiwodschaften Westpommern und Lebus 2010 unterdurchschnittliche Werte beim BIP pro Kopf (bezogen auf die Zahlen für Gesamtpolen) aufwiesen, während die Woiwodschaft Niederschlesien eine überdurchschnittliche Wirtschaftskraft mit einer positiven Wachstumsdynamik zeigt. Westpommern und Lebus verschlechterten hingegen ihre relative Position innerhalb Polens.[59] Westlich der Grenze bildete Mecklenburg-Vorpommern 2013 das Schlusslicht unter den deutschen Ländern mit 22.964 € BIP pro Kopf. Auch Brandenburg (24.231 €) und Sachsen (25.378 €) lagen deutlich unter dem Durchschnittswert für Gesamtdeutschland.[60]

Negative ökonomische Effekte der ehemaligen Randlage sind im Norden des Grenzbereichs noch deutlich erkennbar. Aber auch dort gibt es gegenläufige Tendenzen wie die positive Entwicklung des Tourismus entlang der Ostseeküste. So gab es in keiner Woiwodschaft Polens 2012 mehr Übernachtungen durch Ausländer als in Westpommern, von denen 90 Prozent Deutsche waren.[61]

Frühere Befürchtungen, Polen würden Ostdeutschen auf dem Arbeitsmarkt in den strukturschwachen Gebieten westlich der Oder Konkurrenz machen, haben sich weitgehend als unbegründet erwiesen: In jedem der drei an Polen angrenzenden Bundesländer wohnen jeweils weniger als zwei Prozent der in Deutschland lebenden Polen. Diese bevorzugen Wohnorte in den alten Bundesländern, da dort die Arbeitsmarktlage und die Verdienstmöglichkeiten besser sind als in Ostdeutschland.[62]

In der Agglomeration Stettin gibt es den Sonderfall, dass polnisches Kapital in Deutschland investiert wird, indem Grundstücke westlich des Powiats Policki preiswerter sind als in Polen. Polen kauf(t)en folglich im südöstlichen Vorpommern und im nordöstlichen Brandenburg Grundstücke. Durch dieses Verhalten konnte auch in Löcknitz ein Deutsch-Polnisches Gymnasium als Europaschule eingerichtet werden.[63] In der Region im südöstlichen Vorpommern und im nordöstlichen Brandenburg, in der es in weitem Umkreis außer Szczeczin keine Großstadt gibt, wird auch von Deutschen Szczecin zunehmend als „ihr“ Oberzentrum akzeptiert.

Straßen- und Eisenbahnverbindungen zwischen Deutschland und Polen

Grenze am eingleisigen, nicht elektrifizierten Abschnitt der Bahnstrecke Berlin–Szczecin

Seit dem Beitritt Polens zum Schengener Abkommen besteht keine generelle Pflicht mehr, zum Überschreiten der Grenze zwischen Deutschland und Polen offizielle Grenzübergänge zu benutzen. So können etwa Fußgänger die Grenze am Ostseestrand überqueren, obwohl es dort unmittelbar keinen Grenzübergang gibt.

In Wirtschaftskreisen wird kritisiert, dass die Fahrzeit zwischen deutschen und polnischen Großstädten, insbesondere mit der Eisenbahn, zu lang sei.[64]

Wichtige offizielle Grenzübergänge für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen sind (von Norden nach Süden aufgelistet):

Eisenbahn-Grenzübergänge sind (von Norden nach Süden aufgelistet):

Vertriebenenproblematik

Die Verträge von 1970 und 1990 betreffen nur die Grenzziehung, behandeln aber nicht die Themen Vertreibung und Enteignung Vertriebener.

Literatur

Commons: Oder-Neiße-Grenze – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Oder-Neiße-Grenze – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Christian Killiches: Die Deutsch-Polnische Grenzvermessung nach 1945, LGB (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg), Ausgabe 2/1998, S. 2 (41).
  2. Friedrich-Karl Schramm, Wolfram-Georg Riggert, Alois Friedel, Sicherheitskonferenz in Europa; Dokumentation 1954–1972. Die Bemühungen um Entspannung und Annäherung im politischen, militärischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlich-technologischen und kulturellen Bereich. A. Metzner, 1972 (Original von University of Michigan), ISBN 3-7875-5235-9, S. 343 f.
  3. Boris Meissner, Gottfried Zieger, Staatliche Kontinuität unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage Deutschlands, Verlag Wissenschaft und Politik, 1983, S. 137 f.
  4. Siegrid Krülle, Die völkerrechtlichen Aspekte des Oder-Neiße-Problems, Duncker & Humblot, 1970, S. 86.
  5. Martin Broszat: Zweihundert Jahre deutsche Polenpolitik. Ehrenwirth, München 1963, S. 154–163.
  6. Paul Roth: Die Entstehung des polnischen Staates – Eine völkerrechtlich-politische Untersuchung (= Öffentlich-rechtliche Abhandlungen, hrsg. von Heinrich Triepel, Erich Kaufmann und Rudolf Smend, 7. Heft), Verlag Otto Liebmann, Berlin 1926, S. 4, Fn 3).
  7. Peter Graf Kielmansegg: Nach der Katastrophe. Eine Geschichte des geteilten Deutschlands, Siedler Verlag, Berlin 2000, ISBN 3-88680-329-5, S. 22 ff.
  8. Niederschlesien wäre deutsch geblieben, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10. März 2007.
  9. Bärbel Gafert: Vier Phasen von Flucht und Vertreibung – zur Vorgeschichte der Ankunft in der SBZ (1944/45–1947/48), Vortrag auf der Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung, Landesbüro Sachsen-Anhalt: „Ende des Tabus? Flüchtlinge und Vertriebene in Sachsen-Anhalt ab 1945“ am 14. Oktober 2006 in Halle/Saale, S. 12.
  10. Bärbel Gafert: Vier Phasen von Flucht und Vertreibung – zur Vorgeschichte der Ankunft in der SBZ (1944/45–1947/48), S. 10.
  11. Dirk Schleinert: Bernd Aischmann: Mecklenburg-Vorpommern, die Stadt Stettin ausgenommen. Rezension in Sehepunkte, Ausgabe 8 (2008), Nr. 10.
  12. Ausführlich Daniel-Erasmus Khan, Die deutschen Staatsgrenzen, Mohr Siebeck, Tübingen 2004, S. 327 Anm. 84.
  13. „Rügen bekommt ihr nach dem dritten Weltkrieg“, Schweriner Volkszeitung vom 20. September 2010.
  14. Oder-Neiße: Was man gestohlen hat. In: Der Spiegel, Nr. 15/1959 vom 8. April 1959, S. 20.
  15. Vgl. Klaus Rehbein, Die westdeutsche Oder/Neiße-Debatte. Hintergründe, Prozeß und das Ende des Bonner Tabus, Lit Verlag, Berlin/Münster/Wien/Zürich/London 2006, S. 46.
  16. Deklaration von Warschau, 6. Juni 1950, Dokumente zur Außenpolitik der Regierung der DDR, Band IV, Berlin 1957, S. 113.
  17. Abkommen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Polen über die Markierung der festgelegten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze vom 6. Juli 1950 (GBl. 1950 Nr. 143 vom 23. Dezember 1950, S. 1205)
  18. Das große Tabu. In: Der Spiegel, Nr. 48/1961 vom 22. November 1961, S. 54.
  19. Teresa Tammer: Vom Feind zum Freund? Ostdeutschland und Polen – 1946–1950. In: tabularasa, Nr. 77 (7/2012).
  20. Das große Tabu. In: Der Spiegel, Nr. 48/1961 vom 22. November 1961, S. 55.
  21. Thilo Wiezock: Grenzüberwachung
  22. Katarzyna Stokłosa: Das Wunder an der Oder, Bundeszentrale für politische Bildung, 14. Mai 2012.
  23. Kein Recht, Personen Zuflucht zu gewähren. In: Der Spiegel 1/1985, 31. Dezember 1984.
  24. Felicitas Söhner: Der Wandel der deutsch-polnischen Beziehungen im geschichtlichen Rückblick, in: GlobKult Magazin, 7. Oktober 2010.
  25. Bernd Faulenbach: Der Einfluss der kirchlichen Versöhnungsinitiativen auf Gesellschaft und Politik in Deutschland. In: Friedhelm Boll (Hrsg.): 40 Jahre deutsch-polnische Verständigung: „Wir gewähren Vergebung und bitten um Vergebung“, Friedrich-Ebert-Stiftung, 19. Oktober 2005, S. 36.
  26. Peter Brügge: Rechts ab zum Vaterland. In: Der Spiegel, Nr. 21/1967 vom 15. Mai 1967, S. 97.
  27. Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn (Volltext)
  28. Volltext (Abschnitt XIV)
  29. Herbert G. Marzian: Zeittafel und Dokumente zur Oder-Neiße-Linie – Mai 1970 bis Februar 1971, in: Jahrbuch der Albertus-Universität Königsberg, Band 22 (1972), S. 129–313.
  30. Der Spiegel 19/1970: Gott behüte.
  31. Der Spiegel 7/1970: Viel dazugelernt.
  32. Dieter Blumenwitz: Geschichte der CDU. Oder-Neiße-Grenze, Konrad-Adenauer-Stiftung o.J.
  33. Vor vierzig Jahren traten die Ostverträge in Kraft, Webseite des Deutschen Bundestages, abgerufen am 28. August 2014.
  34. Dieter Blumenwitz, in: Ingo von Münch (Hrsg.), Staatsrecht – Völkerrecht – Europarecht. Festschrift für Hans-Jürgen Schlochauer zum 75. Geburtstag am 28. März 1981, Walter de Gruyter, Berlin [u. a.] 1981, ISBN 3-110-08118-0, S. 30.
  35. BVerfGE 40, 141, 171 (Volltext)
  36. Hanns Jürgen Küsters, Der Integrationsfriede (= Dokumente zur Deutschlandpolitik, Bd. 9), Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2000, ISBN 3-486-56500-1, S. 578 ff.
  37. Vgl. auch Schreiben Adenauers an McCloy, 26. Oktober 1949, in: DzD II/2 (1949), 714; Schreiben Adenauers an McCloy, 5. Mai 1950.
  38. Fritz Faust, Das Völkerrecht und die Oder-Neiße-Linie, Stellungnahmen aus Ost und West, in: Wehrwissenschaftliche Rundschau, Zeitschrift für Europäische Sicherheit, Berlin/Frankfurt a.M. 1964, S. 277 ff.
  39. Gero von Gersdorff, Adenauers Außenpolitik gegenüber den Siegermächten 1954: Westdeutsche Bewaffnung und internationale Politik, „I. Die Vereinigten Staaten als Führungsmacht“. In: Beiträge zur Militär- und Kriegsgeschichte, Band 41, Schriftenreihe des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 1994, ISBN 3-486-55980-X, S. 159–161.
  40. Europa-Archiv 1952, S. 4834.
  41. 16. Tagung der 10. Volkskammer der DDR vom 21. Juni 1990: Erklärung der Volkskammer zur Oder-Neiße-Grenze (6'55"), in: Deutsches Rundfunkarchiv (DRA)
  42. Ersatzlose Preisgabe. In: Der Spiegel. Nr. 44, 1990, S. 80–85 (online29. Oktober 1990).
  43. Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – Referat Angelegenheiten der EU / Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Außenwirtschaft, Messen und Europa-Politik: Was ist die Oder-Partnerschaft?
  44. Johanna Schoppengerd, Jörg Schulz, Regina Witter: Die Euroregion Pomerania. Eine polnisch-deutsch-schwedische Zusammenarbeit. In: Dirk Bölitz/Johannes Flacke/Heike Köckler (Hg.): Grenzüberschreitende Raumplanung – Beobachtungen in der deutsch-polnischen Grenzregion, Institut für Raumplanung Universität Dortmund (IRPUD). Arbeitspapier 181, Mai 2004, S. 79.
  45. Angelika Pauli: Kooperationsbeziehungen im deutsch-polnischen Grenzraum. Zur Rolle kultureller und anderer Grenzen, Diss., Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft der Freien Universität Berlin, 2015, S. 3.
  46. Angelika Pauli: Kooperationsbeziehungen im deutsch-polnischen Grenzraum. Zur Rolle kultureller und anderer Grenzen, Diss., FU Berlin, 2015, S. 58.
  47. Elżbieta Opiłowska: Geteilte Städte an der deutsch-polnischen Grenze. Eurostudia. Revue Transatlantique de Recherche sur l’Europe. Bd. 7 No. 1-2 (2011), S. 153–166.
  48. Daniel-Erasmus Khan: Die deutschen Staatsgrenzen, Mohr Siebeck, Tübingen 2004, S. 329.
  49. Angelika Pauli: Kooperationsbeziehungen im deutsch-polnischen Grenzraum. Zur Rolle kultureller und anderer Grenzen, Diss., FU Berlin, 2015, S. 76 und 125.
  50. Rudolf Hermann: Ein «Europa-Labor» an der Neisse. Nach schwieriger Geschichte wachsen Görlitz und Zgorzelec als Doppelstadt zusammen, Schlesisches Museum. Begleitschrift zur Ausstellung: Lebenswege ins Ungewisse – Drogi v nieznane. Görlitz-Zgorzelec 1933–2011, Görlitz 2011, S. 1.
  51. Christian Schutte: Zwei Neuerscheinungen zu den deutsch-polnischen Beziehungen. In: Sehepunkte. Ausgabe 15 (2015), Nr. 7/8
  52. Anetta Kahane / Christian Utpatel: Vorwort. Fortsetzung oder Neubeginn – Polenfeindlichkeit der Deutschen. In: Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) Mecklenburg-Vorpommern e. V.: Probleme mit Polen? Polenbezogene Ressentiments in Vorpommern. 2012, S. 7
  53. Antipolnische Ressentiments in Vorpommern: Bis es knallt. In: taz, 13. Mai 2008
  54. Matthias Meisner: Neuer Reiseführer: Vorpommern und das Vorurteil. In: Der Tagesspiegel, 27. Dezember 2013
  55. Angelika Pauli: Kooperationsbeziehungen im deutsch-polnischen Grenzraum. Zur Rolle kultureller und anderer Grenzen, Diss., FU Berlin, 2015, S. 60.
  56. Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Warschau: Daten zur polnischen Wirtschaft.
  57. Mike Wilms: Der große Preisvergleich Shoppen in Polen: Lohnt sich das wirklich?, Berliner Kurier vom 3. September 2012.
  58. Agnieszka Debska: Polen in Deutschland: Die zweitgrößte Minderheit. Mediendienst Integration, 10.Januar 2014
  59. Deutsches Poleninstitut / Forschungsstelle Osteuropa der Universität Bremen / Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde e.V.: Polen-Analysen, Ausgabe 136, 3. Dezember 2013, S. 10.
  60. Statista GmbH: Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Einwohner nach Bundesländern im Jahr 2013
  61. Dariusz Pieńkowski / Wojciech Zbaraszewski: Grenzüberschreitender Tourismus auf wertvollen Naturgebieten in der Euroregion Pomerania, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald / Zachodniopomorski Universytet Technologiczny w Szczecinie, 22. Januar 2014, S. 11.
  62. Agnieszka Łada / Justyna Segeš Frelak; Eine Grenze verschwindet. Die neue polnische Migration nach Deutschland. Institut für öffentliche Angelegenheiten. Warschau 2012, S. 28.
  63. Europaschule Deutsch-Polnisches Gymnasium Löcknitz (online).
  64. ETC Transport Consultants GmbH: Handlungsbedarf für den grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Deutschland und Polen, Mai 2013.