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Sicherheitslandung

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Der Luftfahrzeugführer (Pilot) entscheidet sich füt eine Sicherheitslandung, wenn die äußeren Umstände ihn zum landen zwingen, aber dennoch keine Notlandung vorliegt. Hierbei hat der Pilot noch Zeit zu Handeln und kann sich ein geeignetes Landefeld aussuchen.

Beispiele für eine Sicherheitslandung sind:

  • Unerwartete Wettererscheinungen, die ein Weiterfliegen bzw. Umkehren unmöglich machen;
  • Lose Teile wie vergessene Schraubendreher fliegen im Inneren umher;
  • Hilfeleistung im Krankheitsfall
  • Eine Landung aus Treibstoffmangel zählt zu den Notlandungen

Eine Sicherheitslandung darf nicht behindert werden, für den Wiederstart ist jedoch eine Erlaubnis des Grundstückeigentümers nötig, falls dieser nicht anwesend ist, wird dies als stillschweigende Zustimmung gewertet. Gibt der Grundstückeigentümer die Zustimmung nicht, darf er den Wiederstart zwar nicht verhindern, es sollte jedoch die Polizei gerufen werden, damit die Sache offiziell ist. Für eventuelle Schäden kommt die Versicherung auf.