Polizei Sachsen
Polizei Sachsen | |
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Staatliche Ebene | Land |
Stellung | Polizei |
Aufsichtsbehörde | Sächsisches Staatsministerium des Innern |
Hauptsitz | Dresden |
Behördenleitung | Landespolizeipräsident Jürgen Georgie[1] |
Bedienstete | 13.900 (2010) |
Netzauftritt | www.polizei.sachsen.de |
Die Polizei Sachsen ist die Landespolizei des Freistaates Sachsen.
Geschichte
Am 31. Januar 1765 begründete Prinz Franz Xaver von Sachsen durch eine Verordnung des kurfürstlichen Hofes die „Kurfürstliche Polizeikommission“ für den Raum der Landeshauptstadt Dresden. Im Jahr 1809 erfolgt die Schaffung einer nach Kreisen unterteilten „Gendarmerie“. Das nachher daraus entstandene „Landesgendarmeriekorps“ ist, im Gegensatz zu anderen Ländern, nicht militärisch organisiert, was einen großen Schritt in Richtung eines eigenständigen volksnahen Polizeikörpers bedeutete. Am 1. November 1810 wurde, unter Leitung zweier Ratsmitglieder der Stadt Leipzig ein „besonders Polizey-Amt“ geschaffen, welches erstmals auf kommununaler Ebene agierte. Nach den Napoleonischen Kriegen fiel Sachsen unter Preußens Hegemonie. Infolgedessen wurde die kurfürstliche Polizeikommission 1814 aufgelöst. Abgelöst wird diese durch das „Stadtpolizei-Kollegium“. Durch Wirken des Königs Friedrich August wird am 2. Dezember 1817 ein königlicher Präsident eingesetzt, was die Geburtsstunde einer Landespolizei darstellt. Als am 1. Mai 1853 die Verwaltung der Sicherheitspolizei vom Staat übernommen wurde, erfolgte die Aufstellung der „Königlichen Polizeidirektion Dresden“.
Nach dem Ersten Weltkrieg erfolgte eine Umgestaltung des sächsischen Staates. 1919 wurde die „Landessicherheitspolizei“ ins Leben gerufen. Während des Kapp-Putsches erweist sich die Polizei als wertvolles Mittel. Dennoch wurde am 22. September 1920 die Landessicherheitspolizei durch die „Landespolizei“ ersetzt. Die Polizeiämter der Städte Leipzig, Plauen und Chemnitz wurden ebenfalls verstaatlicht. Im Krisenjahr 1923, bedingt durch starke Aktionen seitens von Extremisten (s. z.B. Hitler-Putsch), wurde der allgemeine Notstand in Sachsen ausgerufen. Dabei unterstand die Polizei einer militärischen Leitung unter Generalleutnant Müller. Durch das Schutzpolizeigesetz vom 15. März 1928 erfolgte eine Umorganisation der sächsischen Polizeikräfte. Aus den einzelnen Direktionen wird eine einheitliche Organisation. Am 20. September 1928 wurde die Staatspolizeiverwaltung aufgelöst, sodass das Innenministerium die Verwaltung übernahm. Durch ein Gesetz der Reichsregierung am 30. Januar 1934 gingen die Hoheitsrechte der einzelnen Länder an den Staat über, weshalb ab dem 1. April 1934 die Landespolizei der Leitung des Reiches unterstand.
Mit Ende des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai 1945 erhielt, nach dem Zusammenbruch der ehemaligen Polizeistrukturen, die Kontrolle über diesen Apparat die Sowjetische Militäradministration (kurz SMA). Im Juni 1945 entstand die Deutsche Volkspolizei. Am 30. Juni 1946 wurde durch Befehl der SMA die „Deutsche Verwaltung des Inneren“ gegründet, welche polizeiliche Organe übernahm. Durch das „Gesetz über Veränderungen im Staatsaufbau der DDR“ am 23. Juli 1952 wurde die DDR in Bezirke unterteilt, denen nun auch polizeiliche Führungsstrukturen unterlagen.
Durch die deutsche Einheit am 3. Oktober 1990 erfolgte eine Umstrukturierung der sächsischen Landespolizei nach Vorbild der Polizeien der alten Bundesländer. Es wurden die gleichen Uniformen, Fahrzeuge, Bewaffnungen und Strukturen übernommen. Die Verwaltung oblag seitdem dem Ministerium des Inneren des Freistaates Sachsen.
Im Juli 1991 wurde auf Initiative des damaligen Innenministers Heinz Eggert (CDU) und vor dem Hintergrund des Pogroms in Hoyerswerda die "Soko Rex" gegründet. Sie sollte den drastischen rechtsextremistischen Gewalttaten und Übergriffen auch in Sachsen entgegentreten.
Auftrag
Aufgaben
Die Polizei Sachsen hat als Exekutivorgan des Landes Sachsen den Auftrag, im Rahmen des Polizeirechts die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Als Strafverfolgungsbehörde geht sie gegen ordnungswidrige und strafbare Handlungen vor, ermittelt Täter und analysiert Tatmuster. Eine weitere Aufgabe ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt, die Verhütung oder Unterbindung von rechtswidrigen Handlungen jedweder Art. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung regelt sie Verkehrsströme und hat eine tragende Rolle in der Notfallhilfe (Notruf). Ferner sorgt die Polizei in enger Kooperation mit der Judikative und anderen Behörden für die Verbrechensprävention, um bereits im Vorfeld mögliche Straftaten zu erkennen und zu verhindern.
Rechtsgrundlagen
Für den Bereich der Gefahrenabwehr ergeben sich die Eingriffsbefugnisse der Polizei aus dem Polizeigesetz des Landes Sachsen, dem Sächsisches Polizeigesetz (SächsPolG).
Die Ermächtigung für das Einschreiten zur Strafverfolgung ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO).
Organisation
Das Landespolizeipräsidium (LPP) wird als Abteilung 3 des Sächsischen Staatsministeriums des Innern bezeichnet. Die Organisationsstruktur der Sächsischen Polizei wurde in einer Verwaltungsvorschrift festgelegt.[2]. Die Organisationsstruktur wurde im Rahmen der Verschlankung der Verwaltung zum Jahr 2013 geändert.[3].
Danach sind dem LPP nun den fünf Polizeidirektionen, mit Namen und Sitz in Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Zwickau, dazu das Präsidium der Bereitschaftspolizei (Sitz: Leipzig), das (Sitz Dresden), das Polizeiverwaltungsamt (Sitz: Dresden) und die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg zugeordnet.
Struktur bis 2012 | Struktur seit 2013 |
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Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien
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PD Görlitz
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PD Dresden | PD Dresden
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PD Oberes Elbtal-Osterzgebirge | |
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PD Chemnitz-Erzgebirge | PD Chemnitz
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PD Südwestsachsen | PD Zwickau
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PD Leipzig | PD Leipzig
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PD Westsachsen |
Die sächsische Polizei stellte zum 1. Januar 2009, wie fast alle anderen Länder, von der Farbe Grün auf Blau um.
Die Polizei wird von der „Sächsischen Sicherheitswacht“ unterstützt. Dies sind Bürger, die in mehreren Tageskursen geschult werden, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken und Hinweise aus der Bevölkerung an die Polizeidienststellen weiterzuleiten. Die Sicherheitswächter sind maximal 40 Stunden im Monat (meist) zu Fuß in Städten und Gemeinden unterwegs und erhalten eine Aufwandspauschale. Sie sind an polizeitypischer Oberbekleidung (Jacke, Hemd) zu erkennen, die das Sächsische Wappen tragen und auf der der Schriftzug „Sächsische Sicherheitswacht“ steht.
Ausrüstung
Uniform
Am 5. November 2008 wurde vom sächsischen Innenministerium in einem Pressebericht bekanntgegeben, dass Sachsen zum 1. Januar 2009 eine neue blaue Uniform einführt. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sollten abstimmen, welche Uniform eingeführt werden sollte. Zur Auswahl standen die neuen Uniformmodelle der Länder Hessen und Brandenburg. Ein Ergebnis wurde Ende November erwartet.
Am 2. Dezember 2008 wurde bekanntgegeben, dass das neue Brandenburger Uniformmodell eingeführt wird. Zum 1. Januar werden die Bereitschaftspolizei und ab Juli 2009 die Beamten des normalen Streifendienstes mit der neuen Uniform eingekleidet. Die Uniformumstellung soll Ende 2012 abgeschlossen sein.
Fahrzeuge

Die Sächsische Polizei nutzt als Dienstfahrzeuge überwiegend Fahrzeuge der Marken Audi, Mercedes-Benz und Volkswagen. Vereinzelt kommen auch Fahrzeuge der Hersteller BMW und Opel zum Einsatz.
Die Bereitschaftspolizei nutzt auch Fahrzeuge anderer Marken wie zum Beispiel BMW, Ford und Fiat.
Streifenwagen sind derzeit Audi A6, Mercedes-Benz Vito, VW Golf, VW Passat, VW Touran und VW T5.
Aktuelle Streifenmotorräder sind Modelle der Marke BMW.
- Farbgebung
Zeitgleich mit der Einführung der neuen blauen Uniformen werden neue Streifenwagen und Einsatzfahrzeuge in der Farbe Blau-Silber angeschafft. Die Farbe Blau wird auch bei weiterer Polizeiausstattung berücksichtigt werden.
Die ersten blau-silbernen Streifenwagen, insgesamt 320 Stück, wurden am 16. Dezember 2008 durch Ministerpräsident Stanislaw Tillich der Polizei übergeben.
Polizei Sachsen 2020
Unter dem genauen Projektnamen „Verbesserung der Effizienz und Qualität der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung“ versteht sich ein Feinkonzept des Innenministeriums Sachsens, die sächsische Polizei zukunftsfähig zu machen und ihre Relationen kommenden Aufgabenbereichen anzupassen. Aufgrund der rückläufigen Bevölkerung und einer Abnahme der Straftaten (seit 1995 um ca. 30 %) und Verkehrsunfälle (seit 1999 um 21 %) geht neben einer Modernisierung ein Abbau der Kräfte einher, da eine um bis zu 30 % höhere Verhältnismäßigkeit der Polizeistärke, im Vergleich zu dem Durchschnitt der westlichen Flächenländer, nicht mehr hinnehmbar ist. Insgesamt sollen 11.280 Stellen 2020 vorhanden sein. Im Vergleich dazu stehen heutzutage 13.911 berufstätige Polizisten. Damit würden dennoch auf einen Beamten 405 Bürger kommen, wobei es in den Altbundesländern ganze 427 wären, sodass eine verhältnismäßig hohe Polizeidichte vorzuweisen wäre.
Die genaue Verteilung unter den einzelnen Direktionen würde wie folgt aussehen:
- Chemnitz: 1.701
- Dresden: 2.187
- Görlitz: 1.243
- Leipzig: 2.440
- Zwickau: 1.075
Weitere Instanzen:
- Landeskriminalamt: 815
- Bereitschaftspolizei: 1.271
- Landesamt für Polizeitechnik, Logistik und Verwaltung: 391
- Hochschule der Sächsischen Polizei (FH): 124
Alles in allem wird die Polizei Sachsens nach diesen Planungen 41 Polizeireviere und weitere 114 Polizeistandorte umfassen.
Auch wird geplant, die Polizei im Bereich unnötiger Ressorts zu entlasten, sodass ihr die Möglichkeit erteilt wird, sich mit mehr Leistung auf primäre Bereiche konzentrieren zu können. Für die zukünftig ausgelassenen Funktionen werden Privatisierungen oder ersatzlose Alternativen herangezogen.
Einzelnachweise
- ↑ Website des sächsischen Innenministeriums
- ↑ Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Organisation der Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst im Freistaat Sachsen (VwV PolOrg) vom 17. Dezember 2008. (PDF; 824 KB) In: Sächsisches Amtsblatt Nr. 3/2009. Sächsische Staatskanzlei, 15. Januar 2009, S. 69/70, abgerufen am 6. Mai 2014.
- ↑ Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung von Verwaltungsvorschriften aufgrund des Sächsischen Standortegesetzes vom 1. März 2012. (PDF; 933 KB) In: Sächsisches Amtsblatt Nr. 13/2012. Sächsische Staatskanzlei, 29. März 2012, S. 339–350, abgerufen am 6. Mai 2014.