Finanzmarktaufsichtsbehörde
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) nahm am 1. April 2002 als unabhängige Behörde den operativen Betrieb im Rahmen des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) auf.
Aufgaben
Die Aufgaben der FMA gliedern sich in vier Hauptbereiche:
- Bankenaufsicht (in Zusammenarbeit mit der Oesterreichischen Nationalbank)
- Versicherungsaufsicht
- Pensionskassenaufsicht
- Wertpapieraufsicht
Organisation
Die FMA ist eine Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die FMA ist eine weisungsfreie Behörde, das heißt sie in der Ausübung ihres Amtes an keine politischen Weisungen gebunden. Allerding steht dem Bundesministerium für Finanzen das Recht zu der FMA bestimmte Prüfhandlungen vorzuschreiben sowie das Recht auf Zustimmung bei einzelnen Durchführungsverordnungen der FMA.
Die FMA besteht aus einem zweiköpfigem Vorstand, einem Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern sowie dem Finanzmarktkomitee, wobei letztgenanntes kein Organ der FMA darstellt.
Vorstand als auch Aufsichtsrat werden vom Bundesminister für Finanzen und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) nominiert. Zusätzlich zu den sechs Aufsichtsratsmitglieder werden von der Wirtschaftskammer Österreich zwei weitere Mitglieder als kooptierte Mitglieder ohne Stimmrecht vorgeschlagen.
Rechtliche Grundlagen
Als rechtliche Grundlage dienen eine Vielzahl von österreichischen Gesetzen, darunter u. a.
- das Bankwesengesetz (BWG)
- das Börsegesetz (BörseG)
- das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG)
- das Investmentfondsgesetz (InvFG)
Internationale Zusammenarbeit
Die FMA ist Mitglied in verschiedenen internationale Gremien, wie zum Beispiel der International Organization of Securities Commissions (IOSCO), dem Committee of European Securities Regulators (CESR), dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und dem OGAW Ausschuss.