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Postcon

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Postcon Deutschland B.V. & Co. KG

Logo
Rechtsform B.V. & Co. KG
Gründung 2000
Sitz Ratingen
Leitung Rüdiger Gottschalk
Mitarbeiterzahl rund 5800
Branche Postunternehmen
Website www.postcon.de

Postcon Deutschland ist der größte alternative Briefdienstleister in Deutschland mit einem Volumen von rund einer Milliarde briefkastenfähiger Sendungen pro Jahr. Der Spezialist für Geschäftspost ist eine hundertprozentige Tochter der niederländischen PostNL.

Dienstleistungsangebot

Postcon bietet die Zustellung von nicht inhaltsgleichen Briefen, inhaltsgleichen Werbesendungen und adressierten Katalogen über 50 Gramm an. Zurzeit können weitgehend nur große Unternehmen und Behörden direkt die Dienste von Postcon nutzen.

Über eigene Zustellstrukturen im Ruhrgebiet, Rheinland und in Frankfurt sowie über rund 20 Beteiligungen an regionalen, meist verlagsgebundenen Briefdiensten werden rund 30 Prozent der bundesdeutschen Haushalte direkt erreicht. Um einen flächendeckenden Zustelldienst bieten zu können, arbeitet Postcon mit Mail Alliance und der Deutschen Post zusammen.

Zusammenschluss

Am 19. März 2014 fand die Umfirmierung von TNT Post zu Postcon statt. Die Gesellschaften der TNT Post wurden unter Postcon zusammengefasst und behielten ihre Standorte.

Geschäftsbereiche

Briefsendung, innerdeutscher Versand mit Postcon

Postcon gliedert sich in folgende Sparten:

Großkunden

Für den Massenversand von Geschäfts- und Transaktionspost, adressierten Mailings sowie inhaltsgleicher Werbe- und Katalogpost ist Postcon Experte. Großversender wie Banken und Versicherungen, Energieversorger und Telekommunikationsanbieter sowie Handels- und Versandhäuser für B2B und B2C vertrauen auf die günstigen Preise und zuverlässigen Leistungen des Briefdienstleisters Postcon.

Geschäftskunden

Für den zuverlässigen Versand der täglichen Geschäftspost kleiner und mittelständischer Unternehmen ist Postcon Spezialist. Geschäftskunden überzeugt der Briefdienstleister mit portooptimierten Angeboten und attraktiven Zusatzservices, regional und national, individuell auf den persönlichen Bedarf zugeschnitten.

Druckdienstleister

Gemeinsam profitieren kann so einfach sein: Druckdienstleistern steht Postcon als kompetenter Versandpartner für Werbe- und Transaktionspost zur Seite. Der Briefdienstleister vereinfacht Prozesse, bietet ganzheitliche Lösungen, erweitert das Portfolio von Druckdienstleistern und versendet hohe Volumina bundesweit zu günstigen Preisen.

Öffentlicher Sektor

Ausschreibungen von Versandleistungen kommunaler Ausgangspost gewinnt Postcon mit günstigen Preisen und Zuverlässigkeit bei zugleich fairen Arbeitsbedingungen. Städte, Gemeinde, Landkreise, Landratsämter, Körperschaften des öffentlichen Rechts und kommunale Versorgungsunternehmen sparen täglich Portokosten, auch beim klimaneutralen Versand.

Internationaler Versand

Den internationalen Post-, Paket- und Retourenservice fällt in den Tätigkeitsbereich der Schwestergesellschaft Spring Global Mail.

Situation seit Ende des Briefmonopols

Seit dem 1. Januar 2008 ist formal das letzte Monopol der Deutschen Post AG – das Briefmonopol für Briefe unter 50 Gramm – gefallen. Der Anteil der Privatpostunternehmen am deutschen Postmarkt stagniert seitdem bei 10 %. Schuld an dem nicht funktionierenden Wettbewerb ist u. a. die inzwischen gerichtlich untersagte Gründung des Subunternehmens der Deutschen Post AG First Mail in Düsseldorf. First mail hatte die Aktivitäten des ruhrgebietweiten Privatdienstleisters WAZmail für die Deutsche Post übernommen. Über diesen Umweg werden die meisten Briefe in der Rhein-Ruhr-Region wieder vom Postmonopolisten Deutsche Post AG zugestellt. Aber auch der Eigentümer des Monopolisten, der Bund, hat mit der Postmindestlohnverordnung und der Umsatzsteuer-Bevorzugung der Deutschen Post den Wettbewerb behindert. Die Umsatzsteuer-Bevorzugung der Deutschen Post wurde zum 1. Juli 2010 abgeschafft, so dass für alle Postdienstunternehmen in Deutschland umsatzsteuerrechtlich formal dieselben Vorgaben gelten.

Rückzug aus der Fläche

Im April 2011 wurde die TNT-Post-Niederlassung in Hamburg an die Elbkurier GmbH veräußert, welche im Oktober des gleichen Jahres Insolvenz anmeldete.

In Stuttgart wurde die TNT-Post-Niederlassung Fellbach im Februar 2012 geschlossen, nachdem sich TNT am örtlichen Privatpostdienstleister BWPOST beteiligt hatte.

Post-Mindestlohn

Die TNT Post Regioservice GmbH klagte im Januar 2008 mit anderen Konkurrenten der Deutschen Post AG gegen die deutsche Postmindestlohnverordnung.[1] Mit dieser Verordnung wurde bestimmt, dass der Mindestlohn für Briefdienstleistungen, den der Arbeitgeberverband Postdienste e. V. und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft im Tarifvertrag über Mindestlöhne für die Branche Briefdienstleistungen vom 29. November 2007 vereinbart hatten, auch für alle nicht an den Mindestlohntarifvertrag gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Branche gelten sollte. Die Kläger waren in allen drei Instanzen erfolgreich. Letztinstanzlich stellte das Bundesverwaltungsgericht am 28. Januar 2010 fest, dass die Postmindestlohnverordnung die Rechte der Kläger verletzten.[2] (Zitat: „Das Verwaltungsgericht hat dem Feststellungsbegehren der Kläger stattgegeben. Die Berufung der Beklagten hatte teilweise Erfolg. Das Berufungsgericht hielt die Klagen der Arbeitgeber für unzulässig. Im Übrigen hat es die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt.“) Damit sind die Mindestlöhne auf dem Postmarkt formal außer Kraft.

Umsatzsteuerprivileg

Seit dem 1. Juli 2010 sind formal auch die Universaldienstleistungen, welche durch Wettbewerber der Deutschen Post AG erbracht werden, von der Umsatzsteuer befreit, die Finanzämter gewähren die Umsatzsteuerbefreiung bisher jedoch nur der Deutschen Post AG mit dem Argument, dass die Privaten nicht flächendeckend präsent seien.[3]

Commons: Postcon – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen vom 28. Dezember 2007 (BAnz. vom 29. Dezember 2007, Nr. 242 Seite 8410)
  2. Pressemitteilung des BVerwG vom 28. Januar 2010
  3. Post-Steuervorteil wird auf Rivalen ausgeweitet. WELT online, 16. Dezember 2009