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Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1938 bis 1945

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Die Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1938 bis 1945 zeigt die Verkehrszeichen im Deutschen Reich, wie sie durch die Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung vom 13. November 1937 beschlossen worden sind. Diese StVO trat am 1. Januar 1938 in Kraft.[1]

Die StVO von 1937 war eine vollständige Neufassung, die mit vielen Ergänzungen und Änderungen bis in die 1970er Jahre gültig blieb. In der Bundesrepublik Deutschland wurde sie zum 1. März 1971 durch eine neue Ordnung ersetzt,[2] in der Deutschen Demokratischen Republik bereits zum 1. Januar 1957.[3] Erstmals gehörte nun zur Straßenverkehrs-Ordnung auch eine Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).[4]

Bereits am 28. Mai 1934 war eine neue Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung erlassen und verordnet worden.[5] Die wesentlich umfassendere Neufassung von 1937 war zum einen den schnellen straßenverkehrstechnischen Fortschritten und dem Anwachsen des Verkehrs geschuldet, zum anderen wurden nun auch die Kompetenzverlagerungen und Strukturveränderungen innerhalb des inzwischen gefestigten nationalsozialistischen Staates deutlich. Zeichnete für die StVO von 1934 noch der aus der Weimarer Republik übernommene Verkehrsminister Paul von Eltz-Rübenach verantwortlich, traten 1937 anstelle eines Verkehrsministers der Innenminister Wilhelm Frick, der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Innenministerium Heinrich Himmler sowie Fritz Todt als Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen als Herausgeber der Verkehrsordnung auf.

Erneut wurde betont, dass Wirtschaftswerbung in Verbindung mit Verkehrszeichen unzulässig sei.[6] Wie die 1937 verwirklichten Zeichen zeigen, orientierte sich die StVO sehr nahe an den internationalen Richtlinien für Verkehrszeichen und musterte viele ältere deutsche Zeichen, die einen Sonderweg beschritten, aus.

Farben

Den Verkehrszeichen wurde 1937 die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrunde gelegt,[7] die seit Juni 1932 eingeführt worden war.[8] Diese Farbkarte wurde während des Zweiten Weltkriegs – 1939/1940 – durch das Farbtonregister 840 R ersetzt, das insbesondere auch auf die Farben für Kriegsgerät einging. Dieses Register behielt bis 1971 seine Gültigkeit und wurde mit der damaligen StVO-Neufassung durch neue RAL-Systeme ersetzt.[9][10]

Folgende Farbtöne wurden im Farbtonregister 840 B 2 für die Verkehrszeichen festgelegt. Nach dem Gedankenstrich folgen die heutigen RAL-Nummern, die bereits im Register 840 R bestanden:[8]

  • RAL 6 (rot) – RAL 2002 (Blutorange)
  • RAL 24 (gelb) – RAL 2007 (Leuchthellorange)
  • RAL 32 h (blau) – RAL 5002 (Ultramarinblau)

Für Schwarz und Weiß wurde zwar keine Norm festgelegt, doch zur Orientierung darauf hingewiesen, dass die Normfarbe für Weiß RAL 1 (RAL 9002 – Grauweiß) und für Schwarz RAL 5 (RAL 9005 – Tiefschwarz) ist. Festgelegt war zudem ein weißer Anstrich für die Pfosten der Verkehrszeichen.[7]

Da eine Vielzahl der damaligen Zeichen in emaillierten Ausführungen erschienen, konnte es zu erheblichen Farbabweichungen kommen, da Email erst ab 1940 nach RAL definiert wurde.[11] Die produzierenden Firmen wählten daher oftmals Näherungswerte. Insbesondere während der zweiten Phase des Krieges mussten Farben vielfach gestreckt werden, da beispielsweise Farbpigmente nicht mehr lieferbar waren. Oftmals wurde dann als Zuschlagsstoff auf billige Weißpigmente zurückgegriffen, was die vorgeschriebenen Farbwerte erheblich verändern konnte.

Typographie

Beispiel mit der Vornorm-DIN-1451-Mittelschrift

Die typographische Grundlage bildete das Normblatt DIN Vornorm 1451. Als Empfehlung wurde festgelegt, dass die dort enthaltenen Schriften eine Mindeststrichstärke von 7 Millimeter einhalten sollten. Die auf den Verkehrsschildern erscheinenden Zahlen sollten die Höhe der Versalien besitzen. Große Buchstaben hatten dabei nicht unter 50 Millimeter und Kleinbuchstaben nicht unter 35 Millimeter hoch abgebildet zu werden. Ausnahmen von diesen Regelungen wurden auf eigenen Musterblättern dargelegt.[7]

Da insbesondere typographische Zeichen zur damaligen Zeit oft noch von Schildermalern erstellt wurden, konnte es zu deutlichen Abweichungen im Schriftbild und der Ausprägung einzelner Buchstaben kommen.

Herstellung

Die aufzustellenden Zeichen mussten licht- und wetterbeständig sein. Insbesondere bei Warnzeichen war es erwünscht, diese rückstrahlend, leuchtend oder beleuchtet auszuführen.[7] Die Baken an Bahnübergängen besaßen in den rot gestrichenen Bereichen entsprechend gefärbte Reflektoren.

I. Warnzeichen

(Bilder 1 bis 10)

II. Gebots- und Verbotszeichen

(Bilder 11 bis 31)

III. Hinweiszeichen

(Bilder 32 bis 52)

Zeichen für Laternen, die nicht die ganze Nacht über brennen

(Bilder 35 bis 36)

Ortstafel

(Bilder 37 bis 38)

Wegweiser für Reichsstraßen

(Bilder 39 bis 41)

Wegweiser für sonstige befestigte Straßen

Wegweiser für unbefestigte Straßen

Reichsstraßen-Nummernschild

Zeichen für Ring- oder Sammelstraßen für Fernverkehr

Vor-Wegweiser

(Bilder 46 bis 51)

Zeichen für Hauptverkehrsstraßen

IV. Zeichen zur Leitung des Verkehrs bei Straßensperrungen

(Bilder 53 bis 58)

Wegweiser für Umleitungen

(Bilder 55 bis 56)

Tafel für Umleitung des Verkehrs auf Reichsstraßen

(Bilder 57 bis 58)

V. Die wichtigsten der nach § 50 bis zum 31. März 1939 zu ersetzenden älteren Zeichen

(Bilder 59 bis 73)

Sperrschilder für dauernde Sperrungen

(Bilder 59 bis 64)

Sperrschilder für Sperrungen an Sonn- und Feiertagen

(Bilder 65 bis 69)

Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen

(70 bis 72)

Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkung vor Schulen

Bis 1945 nachträglich zur StVO hinzugefügte Bilder sowie zusätzliche Neuerungen

1938

April

Der Generalinspekteur für das deutsche Straßenwesen, Fritz Todt, gab am 15. April 1938 einen Erlaß über Verkehrszeichen und Einrichtungen an Reichsautobahnen[12] heraus. Dieser Erlass galt gemäß § 3 der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen vom 3. Juli 1951 (Bundesanzeiger Nr. 132) in Westdeutschland als Bundesrecht weiter.[13]

Juni

Am 5. Juni war der Autobahn-Reiseruf eingeführt worden, für den eine mit Kreide zu beschriftende schwarze Tafel im Mittelstreifen der Autobahnen aufgestellt wurde. Mit Kriegsbeginn, am 1. September 1939, wurde diese Serviceleistung von Post und Reichsbahn wieder eingestellt.[14]

Ein weiterer Erlaß vom 16. Juni betraf die einheitliche Beschriftung der Ortstafeln, welche bisher unklare Details klären sollte.[12]

November

Am 1. November trat eine erneute Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung in Kraft, zu der zwei neue Bilder (Bild 30a, 30b) gehörten.[15]

1939

Nach der Besetzung der sogenannten Rest-Tschechei gingen die deutschen Behörden daran, auf dem nun zum Protektorat Böhmen und Mähren erklärten Gebiet das in Deutschland gültige Verkehrsrecht umzusetzen. Dazu mussten einige Verkehrszeichen sprachlich angepasst werden. Am 27. September 1939 wurden mit der im tschechoslowakischen Recht verankerten Verordnung Nr. 242/1939 im Anhang entsprechende Schilder vorgestellt.[16]

Nachfolgend Beispiele, die von den sonst üblichen Zeichen im Deutschen Reich abwichen:

1943

In der Novelle vom 19. Mai 1943 zur „Anlage 1, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ wurde ein neues Bild (Bild 34a) eingeführt, das auf Rufstellen des NSKK-Verkehrshilfsdienstes hinweisen sollte. Es war am rechten Fahrbahnrand in nächster Nähe zu dem Gebäude aufzustellen, in dem sich die Rufstelle befand. Die neuen Zeichen mussten vom Nationalsozialistischen Kraftfahrkorps selbst beschafft und erhalten werden. Die weiße Umrandung war als Leuchtrand auszuführen.[17]

Zusatztafeln

Weitere Zusatzbeschilderung

Seit den frühen 1940er Jahren wurden witterungsbedingt kleine gelbe Fähnchen aufgestellt, welche die Aufschrift „Glatteis“ trugen.[19]

Kennzeichen für Bahnübergänge in Schienenhöhe

Diese Zeichen waren nicht in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden. Ihre Anordnung und Aufstellung regelte die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft die als Deutsche Reichsbahn ab 1937 unter Reichshoheit gestellt wurde.

Warnkreuze

Warnlichtanlagen

Ein langsam blinkendes weißes Licht (45 Blinken pro Minute) bedeutete: Der Übergang ist für den Straßenverkehr frei. Ein schnell blinkendes rotes Licht (90 Blinken pro Minute) bedeutete: Halt! Der Übergang ist für den Straßenverkehr gesperrt.[20] Zur Sicherung der unbeschrankten Bahnübergängen waren mehrere Warnlichtanlagemodelle im Einsatz. Die technisch anspruchvollste Ausführung war für mehrgleisige unbeschrankte Bahnübergänge vorgesehen. Wenn sich zwei Züge aus beiden Richtungen dem Übergang näherten schaltete sich neben dem obligatorischen roten Blinklicht die Aufschrift „Zwei Züge“ ein und ein Wecker ertönte. Die Paragraphen 79 (1) und 82 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung regelten den Umgang mit der Signalanlage. Sowohl die Arme des Warnkreuzes, als auch die weiß-rote Umrandung des Tragschildes waren mit runden Rückstrahlern versehen, um die Zeichen bei Dunkelheit für Kraftfahrer noch besser erkennbar zu machen.

Autobahnbeschilderung

Folgende Zeichen waren nicht in der Neufassung enthalten und blieben größtenteils bis zur StVO-Novelle 1956 unverändert erhalten. Auch bei der Autobahnbeschilderung wurde die Farbgebung der Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung angewandt. In der Regel waren die großen Autobahntafeln aus Holz und Sperrholz gefertigt. Sie besaßen eine weiße Umrandung, die entweder aufgemalt oder als Holzrahmung ausgeführt sein konnte. Die Buchstaben wurden aufgemalt oder waren in einigen Fällen zusätzlich auch plastisch ausgeführt.

Ab 1937 war damit begonnen worden, die bis dahin hellen Betonfahrbahnen schwarz zu färben, um im Kriegsfall feindlichen Flugzeugen keine Orientierung zu bieten.[21]

Wegweiser zur Reichsautobahn

Tafeln im Mittelstreifen

Tafeln am rechten Fahrbahnrand

Literatur

  • Hans Lorenz: Die Reichsautobahn im Wald. Waldbiologische, technische und rechtliche Grundlagen für Planung, Bau und Unterhaltung (= Schriftenreihe von „Die Straße”, 11), Volk und Reich, 1938
  • Dietmar Fack: Automobil, Verkehr und Erziehung. Motorisierung und Sozialisation zwischen Beschleunigung und Anpassung 1885–1945. Leske + Budrich, Opladen 2000, ISBN 3810023868.

Anmerkungen

  1. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1190.
  2. Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 108, ausgegeben zu Bonn, 5. Dezember 1970, S. 1565.
  3. Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil I, Nr. 103, Tag der Ausgabe: Berlin, 20. November 1956, S. 1239.
  4. Walther Killy, Rudolf Vierhaus (Hrsg.): Deutsche biographische Enzyklopädie (DBE). Band 4, Saur, München 1999, ISBN 3-598-23186-5, S. 259.
  5. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 59, Tag der Ausgabe: Berlin, 30. Mai 1934, S. 455 ff.
  6. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1181.
  7. a b c d Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1195.
  8. a b Johannes Denecke: Lackfarben 1932–1945. In: Johannes Denecke Tarnanstriche des deutschen Heeres 1914 bis heute, Bernard & Graefe, Bonn 1999, ISBN 3-7637-5990-5. S. 104–106.
  9. Straßenverkehrstechnik 4, 1973 (17. Jahrgang), S. 138–139; hier: S. 131.
  10. Johann Peter Noth, Reimund Wieg: 20 Jahre Gütezeichen-Verkehrszeichen. In: Straßenverkehrstechnik 4, 1978 (22. Jahrgang), S. 138–139; hier: S. 138.
  11. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Verlag Chemie, Weinheim an der Bergstraße 1958, S. 444.
  12. a b Beck’sche Kurz-Kommentare: Johannes Floegel, Fritz Hartung: Straßenverkehrsrecht. Straßenverkehrs-Ordnung, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Straßenverkehrsgesetz, Bestimmungen de StGB, der StPO und des JGG zum Schutz des Trassenverkehrs mit einem Anhang ergänzender Vorschriften. 8. Auflage, Beck, München 1966. S. 114.
  13. Straßenverkehrs-Ordnung, Beck’sche Textausgaben, 10. Auflage, Beck, München 2008, S.XVII
  14. Volkhard Stern: Reichsautobahn und Reiseruf – Ein früher Fernsprechdienst für Reisende im Kraftfahrzeug. In: „Das Archiv. Magazin zur Post- und Telekommunikationsgeschichte“, 1, 2008, S. 28–33; hier S. 32.
  15. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1938, Nr. 168, Tag der Ausgabe: Berlin, 17. Oktober 1938, S. 1434.
  16. Vládní nařízení ze dne 27. September 1939 o chování v silniční dopravě (dopravní řád silniční - d.ř.s.). Erscheinungstag: 30. Oktober 1939, Nr. 242/1939 Sb., Teil: 89/1939.
  17. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr. In: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1943, Nr. 55, Tag der Ausgabe: Berlin, 31. Mai 1943, S. 334.
  18. Kurt Albrecht: Kraftfahrtechnischer Leitfaden. 8. Auflage, Elbe Verlag, Dresden 1943. S. 291 sowie Tafel 115.
  19. Kurt Albrecht: Kraftfahrtechnischer Leitfaden. 8. Auflage, Elbe Verlag, Dresden 1943. S. 293.
  20. E. Besser: Lichttechnik im Eisenbahnbetrieb. In: Rudolf Fewig (Hrsg.): Handbuch der Lichttechnik, Teil 1, Springer, Berlin 1938, S. 881-894; hier: S. 893.
  21. Volkhard Stern: Reichsautobahn und Reiseruf – Ein früher Fernsprechdienst für Reisende im Kraftfahrzeug. In: „Das Archiv. Magazin zur Post- und Telekommunikationsgeschichte“, 1, 2008, S. 28–33; hier: S. 28.