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Die Metaphysik der Sitten

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Die Metaphysik der Sitten ist die 1797 veröffentlichte Rechts- und Tugendlehre des Philosophen Immanuel Kant, in der ein allgemeines Prinzip des Rechts entwickelt wird, das die praktische Ausübung der Freiheit der Individuen auf der Grundlage eines allgemeinen Gesetzes ermöglichen soll.

Die Metaphysik der Sitten gliedert sich in zwei Teile:

  1. Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre
  2. Metaphysische Anfangsgründe der Tugendlehre

Ausgehend von seiner Vernunftethik der Kritik der praktischen Vernunft, ins besondere dem von einem freien Willen geleiteten kategorischen Imperativ seiner Morallehre, stellt Kant die Tugendpflicht einem Imperativ der Rechtsgesetze gegenüber. Er unterscheidet hierbei die Tugendpflicht als materiale Verpflichtung zu bestimmten Zwecken von der Rechtspflicht zur Legalität als formaler Verpflichtung, wobei der Tugendpflicht ein innerer Zwang, der Rechtspflicht ein äußerer Zwang zugunde liegt.

Kant postuliert das angeborene Recht jedes Menschen auf Freiheit. Nach seiner Auffassung ist es Aufgabe des Rechts, die Ausübung der individuellen Freiheit der Einzelnen mit der Freiheit von jedermann nach einem allgemeinen Gesetz in Übereinstimmung zu bringen.

Das Staatsrecht dient der Herausbildung einer staatlichen Ordnung in der der Souverän - das Volk - Freiheit und Gleichheit aller Staatsbürger gewährleistet. Unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren des Staats nach Freiheitsgesetzen ist die Gewaltenteilung.

Das Weltbürgerrecht regelt das gemeinschaftliche Zusammenleben der Völker zur Verhütung von Kriegen.

Siehe auch: Kant (Artikel), Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Zum ewigen Frieden

Zitat:

"Eine jede Handlung ist recht, die oder nach deren Maxime die Freiheit der Willkür eines jeden mit jedermanns Freiheit nach einem allgemeinen Gesetz zusammen bestehen kann."

Literatur

  • Kant, Werke in 6 Bänden, Bd. 4, Schriften zur Ethik u. Religionsphilosophie, Darmstadt, 1956 (ISBN 3-534-13918-6)