Snus

Als Snus [
] wird eine in Skandinavien verbreitete Form von Mundtabak bezeichnet.Snus ist ein mit Salzen versetzter Tabak, der meist hinter der Oberlippe gehalten wird. Hierbei wird etwa die gleiche Menge Nikotin resorbiert, wie dies bei einer Zigarette der Fall ist. Die Salze halten den Tabak feucht und rauen dabei die Mundschleimhaut auf, damit die Wirkstoffe direkt vom Blutkreislauf aufgenommen werden. Die weit verbreitete Meinung, dass Snus mit feinen Glassplittern angereichert wird, damit das Nikotin schneller in die Blutbahn gelangt, ist eine Fehlinformation, die dadurch zustande kam, weil im Snus Salz enthalten ist, welches nach zu langer und zu trockener Lagerung kristallisiert.
Da man beim Konsum den Tabak nicht raucht, wird der Snuskonsum als gesundheitlich weniger bedenklich angesehen. Zudem ist der Nitrosamingehalt bedeutend geringer. Wegen der restriktiven Zigarettenvorschriften ist Snus besonders in Skandinavien - vor allem Norwegen und Schweden - beliebt, wo auch der Name herstammt. Die älteste schwedische Snussorte "Ettan" wird seit 1822 von der Firma Ljunglöf hergestellt. Snus gibt es entweder als loses, feuchtes Pulver oder in Beutelchen verpackt. Die Beutelchen werden aus Zellulose, dem gleichem Material, aus dem Teebeutel sind, hergestellt. Der führende Hersteller ist in Schweden "Swedish Match". Der in Päckchen verpackte Snus (Portion) weist von Marke zu Marke unterschiedliche Merkmale auf. Diese äußern sich in Geschmack (z.B. "normaler" Tabak, Lakritze, Lychee, Whisky, Wintergrün, Minze, Menthol, Pfefferminz, Erdbeer uvm.) und in der äußeren Beschaffenheit. Der von der Firma "Swedish Match" hergestellte Snus wird mit dem Gothiatek-Verfahren veredelt. Dieses Verfahren ähnelt der Pasteurisation. Snus, der nach dem Gothiatek-Verfahren hergestellt wird, enthält weniger Nitrosamine, die krebserregend wirken.
Aufgrund der europäischen Tabakrecht-Richtlinie 2001/37/EU ist das gewerbliche In-Umlauf-Bringen von Snus in der gesamten Europäischen Union (mit Ausnahme von Schweden) verboten. Für Deutschland ist das Verbot in § 5a der Tabakverordnung zum Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz umgesetzt.
Eine Klage eines Herstellers und eines deutschen Tabakwarenvertriebs vor dem EuGH auf Aufhebung des Verbotes hatte keinen Erfolg (Rechtssachen: C-210/03 und C-434/02).
Sorten
Portions-Snus
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Lös-Snus
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Snus in der Schweiz
Der gewerbsmäßige Handel mit Snus ist verboten. Gestattet ist im Gegensatz dazu aber der private Gebrauch, was laut BAG den Import von 1,2 kg alle 60 Tage erlaubt. Allerdings werden etwa 30 CHF Zollgebühren angerechnet.