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Thüringer Oberlandesgericht

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Gebäude des Justizzentrums - Sitz des Thüringer Oberlandesgerichtes

Das Thüringer Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht des Freistaats Thüringen und bildet die Spitze der thüringischen ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Thüringer Oberlandesgericht hat seinen Sitz in Jena. Der Gerichtsbezirk entspricht dem Gebiet des Bundeslandes.

Geschichte

Die Stadt Jena hat als Ort der Rechtsprechung eine lange Tradition, die bis auf den 1558 von Kaiser Ferdinand I. gegründeten Schöppenstuhl zurückgeht.

Im Jahr 1816 gründeten die ernestinischen Länder ein gemeinsames Oberappellationsgericht, das nach der Reichsgründung 1871 aufgrund des Staatsvertrages der Länder Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie zum 1. Oktober 1878 als gemeinsames Oberlandesgericht dieser Staaten des Deutschen Reiches errichtet wurde.

1945 wurde das Oberlandesgericht im Zuge des Wiederaufbaus der Justiz in Deutschland zunächst nach Gera und 1950 dann nach Erfurt verlegt. Im Zuge der Justizreform der DDR wurde das Gericht sodann 1952 aufgelöst und nach der Wiedervereinigung im Jahre 1993 wieder errichtet.

Gerichtsgebäude

Das Gericht ist im neu errichteten Gebäudekomplex Rathenaustraße 13 in Jena untergebracht, in dem selben Anwesen, wie die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft, Teile das Amtsgerichtes Jena und andere Justizbehörden.

Über- und nachgeordnete Gerichte

Dem Oberlandesgericht ist als einziges Gericht der Bundesgerichtshof übergeordnet; nachgeordnet sind die vier Landgerichte Thüringens in Gera, Erfurt, Meiningen und Mühlhausen mit den jeweils diesen nachgeordneten Amtsgerichten.

Literatur

  • Festschrift zur Wiedererrichtung des Oberlandesgerichts in Jena, hg. von Hans Joachim Bauer; Olaf Werner. - München 1994