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Organschaftliche Vertretung

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Als organschaftliche Vertretung wird die Vertretung nicht natürlicher Personen durch ihre Organe bezeichnet. Durch ihre organschaftlichen Vertreter kann eine (nicht natürliche) Person handeln und im Rechtsverkehr auftreten. Nicht natürliche Personen sind insbesondere juristische Personen, aber auch teilrechtsfähige Personenvereinigungen, wie z. B. die Offene Handelsgesellschaft (OHG). Die GmbH ist z. B. als juristische Person durch ihren Geschäftsführer, der in ihrem Namen handelt, im Rechtsverkehr handlungsfähig.


Gesetzestexte

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/index.html