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Präventionsgesetz

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Das Präventionsgesetz (PräG) regelt in Deutschland ab 2016 neue Maßnahmen in den Bereichen Vorbeugung gegen Krankheiten (Prävention), Gesundheitsförderung und Früherkennung von Krankheiten. In der Schweiz gibt es einen Entwurf zu einem ähnlichen Gesetz.

Deutschland

Die Eckpunkte zum PräG wurden im September 2004 von Bund und Ländern gemeinsam vorgelegt, der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucksache 15/4833) gelangte 2005 zur ersten Lesung und hätte 2008 in Kraft treten sollen. Der Gesetzgebungsprozeß verzögerte sich jedoch durch Differenzen innerhalb der Koalition, dann durch Regierungswechsel und zuletzt durch die Bundestagswahl 2013[1] Im Herbst 2014 wurde ein neuer Referentenentwurf für ein Präventionsgesetz veröffentlicht,[2] der bis Juni 2015 beraten und verabschiedet wurde.

Wesentliche Inhalte des neuen Gesetzes sind:[3]

  • Die Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, Rentenversicherung, Unfallversicherung, private Krankenversicherungsunternehmen, Bund, Länder, Kommunen, Bundesagentur für Arbeit) und die Sozialpartner besetzen eine Nationale Präventionskonferenz, die eine "nationale Präventionsstrategie" erarbeiten soll (nach dem Muster des Krebsplans).
  • Auch die Pflegeversicherung wird Präventionsleistungen bezahlen.
  • Verschiedene Maßnahmen sollen die Schutzimpfung fördern, u.a. Pflichtberatungen für Eltern.
  • Ärzte können "Präventionsempfehlungen" über Leistungen von Sportvereinen und Fitness-Centern zulasten der Sozialversicherung ausstellen (die Medien sprechen von "Sport auf Rezept").
  • Die Kranken- und Pflegekassen legen Präventionsprogramme für Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kitas, Betriebe, Pflegeeinrichtungen) über 500 Mio € auf
  • Für Selbsthilfegruppen stellen die Krankenkassen ab dem Jahr 2016 je Versicherten 1,05 € zur Verfügung, insgesamt ca. 73 Mio €. Dieser Betrag wurde vom ursprünglichen Entwurf abweichend verdoppelt.
  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) erhält von den Kassen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 32 Mio €.

Das Präventionsgesetz wurde am 15. Juni 2015 vom deutschen Bundestag mit den Stimmen der Koalition beschlossen. Am 10. Juli 2015 folgte die Billigung des Bundesrats. Das Gesetz wird so in Teilen am Tag der Verkündung in Kraft treten.[4]

Die Gesamtkosten betragen nach Aussage des Abgeordneten Karl Lauterbach jährlich 300 Mio €. Grüne und Linke lehnten das Gesetz ab, da es nur die GKV-Versicherten betreffe und belaste; die Grünen kritisierten außerdem, dass die Kommunen zu wenig beteiligt würden. Die Verbände der Kassen bemängelten insbesondere, dass die BzgA, eine Bundesbehörde, nun mit Versicherungsbeiträgen subventiert werde. [5][6]

Schweiz

In der Schweiz hatte die Regierung am 30. September 2009 dem Parlament einen Gesetzesentwurf für ein zu schaffendes Präventionsgesetz übermittelt.[7] In der vorangehenden Vernehmlassung war der Vorentwurf kontrovers aufgenommen worden. Nach Zustimmung im Nationalrat scheiterte der Entwurf schliesslich 2012 im Ständerat trotz mehrheitlicher Zustimmung auch dieser Kammer, da wegen der in der Schweiz seit 1995 gültigen Ausgabenbremse eine qualifizierte Mehrheit über 50% erforderlich gewesen wäre, die nicht erreicht wurde. Entscheidend sollen jedoch nicht die Kosten, sondern liberale Gegenargumente gewesen sein.[8]

Deutschland:

Schweiz:

Einzelnachweise

  1. http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/55915/Bundesrat-stoppt-Praeventionsgesetz-und-Regelungen-zur-Korruptionsbekaempfung http://www.bundesrat.de/cln_320/nn_6898/DE/service/thema-aktuell/13/20130920-Praeventionsgesetz.html?__nnn=true
  2. Referentenentwurf zum Präventionsgesetz. , abgerufen am 2. Dezember 2014.
  3. Bundestag verabschiedet Präventionsgesetz. Pressemitteilung des BMG, 18. Juni 2015
  4. Präventionsgesetz vom Bundesrat gebilligt, zuletzt abgerufen am 13. Juli 2015.
  5. Präventionsgesetz im Bundestag beschlossen. Deutsches Ärzteblatt online, 18. Juni 2015
  6. Präventionsgesetz mit einigen Änderungen verabschiedet. Ärzte Zeitung online, 18. Juni 2015
  7. Stand der Beratung auf parlament.ch
  8. Fontana K: Die Vorlage ist endgültig vom Tisch. NZZ 27. September 2012