Zum Inhalt springen

NSU-Prozess

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Juli 2015 um 12:36 Uhr durch Kriddl (Diskussion | Beiträge) (Prozessverlauf: erg.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Der Ort des Prozesses: Das Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße 16 in München[1]

Als NSU-Prozess wird das Gerichtsverfahren gegen mehrere Personen bezeichnet, die in Verbindung mit dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) – einer rechtsextremen terroristischen Vereinigung in Deutschland – und den sogenannten NSU-Morden gebracht werden. Es findet seit dem 6. Mai 2013 in München vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München statt, der auch als Staatsschutzsenat bezeichnet wird und mit fünf Berufsrichtern nebst drei Ersatzrichtern besetzt ist.

Angeklagte

Angeklagt sind Beate Zschäpe sowie vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer: André Eminger, Holger Gerlach und Carsten S. sowie der frühere NPD-Funktionär Ralf Wohlleben.[2][3][4] Zschäpe muss sich unter anderem wegen Mittäterschaft in zehn Mordfällen, besonders schwerer Brandstiftung und Mitgliedschaft in und Gründung einer terroristischen Vereinigung verantworten.[4]

Prozessrahmen

Gerichtsstand und Standort des Gerichtssaals

Der Gerichtsstand befindet sich in München, da ein Prozess, der Strafprozessordnung (StPO) folgend, in einem Bundesland stattfinden muss, in dem einer der Tatorte der mutmaßlichen Straftaten liegt. Fünf der NSU-Morde wurden in Bayern verübt und das Oberlandesgericht München (OLG München) ist das einzige des Bundeslandes, das über einen Staatsschutzsenat verfügt,[5] da die StPO die Bildung dieser an dem für die jeweilige Landeshauptstadt zuständigen Oberlandesgericht vorschreibt. Beim OLG München wurde der 6. Strafsenat mit dem Fall betraut.

Der Prozess findet im Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße 16, Nähe Stiglmaierplatz, in München-Neuhausen-Nymphenburg statt (Welt-Icon). Der dortige Saal A 101 bzw. 101 wurde als Gerichtssaal für das Hauptverfahren des Strafverfahrens gegen Zschäpe und die vier Mitangeklagten ausgewählt. Laut einer Sprecherin des Oberlandesgerichts München kostet ein Verhandlungstag im NSU-Prozess nach Schätzungen 150.000 Euro,[6] das waren am 200. Verhandlungstag somit inzwischen 30 Millionen Euro.[7]

Terminierung und Beteiligte

Nach einer dreiwöchigen Verzögerung infolge der Kontroverse um die Journalisten-Akkreditierung begann der Prozess vor dem 6. Strafsenat des OLG München am 6. Mai 2013. Es wurden zunächst 84 Sitzungstermine bis zum 16. Januar 2014 anberaumt.[2][8] Am 23. April 2015 fand inzwischen der 200. Verhandlungstag mit bis dahin geladenen 520 Zeugen und 38 Sachverständigen statt.[9] Das Gericht rechnete mit einer gesamten Prozessdauer von zweieinhalb Jahren.[10] Jedoch bereits am 15. Dezember 2014 hat der Vorsitzende Richter Termine bis Januar 2016 angesetzt.[11]

480 Seiten umfasst die Anklageschrift, 650 Aktenordner in 56 Kisten mit den Ermittlungsergebnissen der Bundesanwaltschaft stehen bereit[12], 600 Zeugen[13] wurden benannt, und es gibt 86 Nebenkläger, die von 62 Anwälten vertreten werden.[14][15][16] Die Besetzung des Gerichts besteht einschließlich des Vorsitzenden aus acht Berufsrichtern, davon fungieren drei als Ergänzungsrichter.[15] Vorsitzender Richter ist Manfred Götzl. Er leitete bereits aufsehenerregende Verfahren wie den Mordfall Rudolph Moshammer und das Verfahren gegen den Kriegsverbrecher Josef Scheungraber.[17][18] Die Anklage wird durch vier Bundesanwälte vertreten, die fünf Angeklagten durch elf Verteidiger.[15][19]

Die Angeklagte Beate Zschäpe wurde zunächst von drei Pflichtverteidigern vertreten, den Anwälten Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm.[20] Heer vertritt Zschäpe bereits seit Beginn des Verfahrens. Stahl und Sturm kamen Mitte 2012 als zunächst unbezahlte Wahlverteidiger hinzu und setzten ihre Mitwirkung auch fort, als die Bundesanwaltschaft im November 2012 eine von Heer unter Verweis auf die Komplexität des Verfahrens angeregte Beantragung von zwei weiteren Pflichtverteidigern abgelehnt hatte. Die Bundesanwaltschaft – bei der damals mindestens sieben Staatsanwälte die Anklage gegen Zschäpe bearbeiteten – erklärte, dass sie einen einzigen bezahlten Pflichtverteidiger für ausreichend halte; mehr sehe das Gesetz nicht vor.[21][22] Letztlich wurden Stahl und Sturm im Dezember 2012 vom OLG München zu weiteren Pflichtverteidigern von Zschäpe bestellt, nachdem Zschäpe bzw. deren Anwalt Heer dies im Zuge des Verfahrensfortschritts direkt beim Gericht beantragen konnte.[20] Nach 215 Verhandlungstagen wurde Beate Zschäpe im Juli 2015 zusätzlich der in München zugelassene Rechtsanwalt Mathias Grasel beigeordnet.[23] Grasel hatte die Angeklagte bereits zuvor beraten. Er ist nicht als Verteidiger rechtsextremistischer Straftäter („Szene-Anwalt“) bekannt und gilt als relativ unerfahren.[24]

Der Angeklagte Ralf Wohlleben wird von der Rechtsanwältin Nicole Schneiders geb. Schäfer[25] vertreten.

Für „bislange unbekannte Mitglieder und Unterstützer“[26] und Beteiligte, die die Mitglieder z. B. in Einzelfällen unterstützt haben, gibt es gesonderte Verfahren.

Gerichtssaal und Sicherheitsvorkehrungen

Nebenkläger-Eingang

Der Gerichtssaal A 101 im Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße 16 in München ist mit 250 Sitzen der größte der Münchner Justiz, weshalb das Oberlandesgericht dorthin auswich.[1] Er befindet sich in einem nach Errichtung eines Neubaus für den Abriss vorgesehenen Gebäudeteil des Justizzentrums und wurde für 1,25 Millionen Euro umgebaut. Die Umbauten erfolgten sowohl aus Sicherheitsgründen, da Angriffe Rechtsextremer befürchtet werden,[10] als auch, um der hohen Zahl der Nebenkläger und den zu erwartenden Sprachproblemen Rechnung zu tragen. Zusätzliche Räume und Sicherheitskontrollen wurden errichtet, die Plätze der Nebenkläger mit Mikrofonen versehen. Eine in deutschen Gerichten unübliche Simultandolmetscheranlage wurde eingerichtet und die Aussagen der Nebenkläger können auf Leinwände seitlich der Richterbank projiziert werden, um den Besuchern und Pressevertretern eine bessere Beobachtung zu ermöglichen.[27][28][16]

Auf dem Vorplatz des Münchner Strafjustizzentrums wurde ein Wartebereich für Besucher eingerichtet, der eigenen Sicherheitsvorkehrungen unterliegt.[29]

Vorfeld

Kontroverse um Akkreditierung für Journalisten

Im Zusammenhang mit dem umstrittenen Akkreditierungsverfahren für die Presse und einer dazu ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde der Prozessbeginn im April 2013 auf den 6. Mai 2013 verschoben.[30]

Mitte April 2013 wurde bekanntgegeben, dass die Münchner Abendzeitung in Kooperation mit Sabah über den NSU-Prozess auch in türkischer Sprache berichten wolle, sowohl online als auch in der gedruckten Samstagsausgabe.[31][32]

Mehrere Journalisten klagten über die schlechten Arbeitsbedingungen während des Prozesses.[33]

Kundgebungen linker Gruppen und Aktionen von Neonazis

Im Vorfeld des Prozesses fand im April 2013 in München eine Demonstration gegen Rechtsextremismus und als Zeichen der Solidarität mit den Angehörigen der NSU-Opfer statt (hier auf dem Stachus).

Am 13. April 2013, vier Tage vor dem ursprünglich geplanten Prozessbeginn, demonstrierten mindestens 5500 Menschen in München „gegen Naziterror, staatlichen und alltäglichen Rassismus“. Zu der Demonstration und einer abschließenden Kundgebung hatte ein Bündnis aus mehreren Dutzend linksgerichteten Gruppen aufgerufen.[34] Am Abend kam es zu einer Sachbeschädigung am Gebäude des Bayerischen Flüchtlingsrats, die mutmaßlich von Neonazis begangen wurde.[35]

Am 16. April 2013 verteilten Neonazis Flugblätter vor dem Justizgebäude, in denen sie die Freilassung von Ralf Wohlleben (Zitat: „Freiheit für Wolle“) forderten und den Prozess als „Schauprozess“ bezeichneten. Für den Inhalt der Flugblätter, in denen auch Journalisten verunglimpft und die Richter im Duktus der Nationalsozialisten als „Systemrichter“ bezeichnet wurden,[36] zeichnete das Freie Netz Süd verantwortlich.[36][37]

Seit Prozessbeginn kam es in München zu einer Serie von Sachbeschädigungen, die einen Bezug zum laufenden Prozess annehmen lassen. Ziel dieser Angriffe vermutlich rechtsextremer Täter waren vor allem Einrichtungen und Gebäude linker Initiativen, die sich der politischen Bildung und der Betreuung von Migranten verschrieben haben.[38] Aber auch die Kanzlei einer Rechtsanwältin, die im Prozess die Angehörigen eines der Mordopfer vertritt, wurde attackiert.[39]

Ankündigung der Durchsuchung der Prozessteilnehmer

Die Verteidiger der angeklagten Beate Zschäpe, Wolfgang Heer sowie Wolfgang Stahl und Anja Sturm, beklagten sich über „offene Diskriminierung“ durch das Gericht. Der Vorsitzende Richter hatte die körperliche Durchsuchung aller Prozessbesucher mit Ausnahme der Richter selbst, der Bundesanwälte und der Polizeibeamten[40] vor jedem Prozesstag angeordnet, „um das Einschmuggeln von gefährlichen Gegenständen“ zu verhindern. Sie beantragten die Aufhebung der Ausnahmen, das heißt, dass auch die Bundesanwälte und die Polizeibeamten körperlich durchsucht werden sollen.[41] Der Antrag und der darauf basierende Befangenheitsantrag wurde zurückgewiesen.

Prozessverlauf

Die Strategie des Verteidigerteams sah vor, dass Zschäpe von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht und schweigt.[42] Erst am 211. Verhandlungstag im Juni 2015 äußerte sie sich und dann nur auf die Frage des Vorsitzenden, ob sie bei der Sache sei.[43] Das Schweigen fiel der Angeklagten im Laufe des Verfahrens laut einem Gutachten Norbert Nedopils zunehmend schwer.[44] Das durchgehaltene Schweigen zu den Vorwürfen führte dazu, dass das Gericht sich die Indizien mühsam zusammensuchen musste.[45]

Am 6. Mai 2013, dem ersten Verhandlungstag, stellten die Verteidiger von Beate Zschäpe - sowie die von Ralf Wohlleben - vor Verhandlungsbeginn Ablehnungsgesuche gegen den Vorsitzenden und zwei weitere Richter. Zwar stellte Richter Götzl die Entscheidung über die Anträge zurück, unterbrach den Prozess aber dennoch bis zum 14. Mai 2013.[46] Beide Befangenheitsanträge wurden vier Tage später abgelehnt.[47]

Am 4. Juni, dem fünften Verhandlungstag, beantragten Beate Zschäpes Verteidiger erfolglos eine Einstellung des Verfahrens mit der Begründung, dass ihre Mandantin von staatlichen Stellen bereits vorverurteilt worden sei. Mehrere Vertreter der Nebenkläger verlangten am gleichen Prozesstag, Prozessbeobachter des Bundeskriminalamtes, der Landeskriminalämter und des Militärischen Abschirmdienstes vom Prozess auszuschließen, da diese eine Gefährdung der Wahrheitsfindung darstellten. Dies lehnte Götzl ebenfalls ab, da er keine Anhaltspunkte sah, dass Beobachter auf Zeugen Einfluss nehmen könnten. Der Angeklagte Carsten S. gestand, an der Beschaffung einer Schusswaffe mit Schalldämpfer beteiligt gewesen zu sein.[48] Die neun NSU-Morde waren mit einer Waffe dieses Typs, einer Česká zbrojovka, begangen worden.[49][50] Zudem gestand Holger Gerlach, Pässe und einen Führerschein für Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos organisiert zu haben.[51] Gerlach gab zu, an seinem Wohnort im niedersächsischen Lauenau 10.000 Euro für das Trio deponiert zu haben. Dafür entschuldigte er sich in einer verlesenen Erklärung.[52]

Am 16. Juli 2014 entzog Zschäpe ihren Verteidigern das Vertrauen. Das Gericht setzte den Prozess vorläufig aus.[53] Zwei Tage später reichte sie eine schriftliche Stellungnahme nach. Da darin jedoch keine detaillierten Vorwürfe, die auf ein nachhaltig zerrüttetes Vertrauensverhältnis zu ihrem Anwaltsteam schließen ließen, enthalten waren, wird der Prozess fortgesetzt.[54]

Am 29. Juli 2014 stellte Zschäpe durch ihre Verteidiger einen Befangenheitantrag gegen alle Richter. Verteidiger Stahl begründete dies damit, dass die Befragung eines Zeugen durch das Gericht sowohl einseitig gewesen sei, als auch entlastende Details ignoriert worden seien. Ein anderer Richter des OLG München musste nun über den Antrag entscheiden [55] am 31. Juli 2014 wurde bekanntgegeben, dass der Befangenheitsantrag abgelehnt worden ist.[56]

Ein 1999 in Nürnberg - nach Zeugenaussage von Carsten S. durch Mundlos und Böhnhardt[57] - verübter Sprengstoffanschlag wird aus „verfahrensökonomischen Gründen“ nicht im Prozess verhandelt. [58]

Im Laufe des 209. Verhandlungstages teilt der Vorsitzende Götzl mit, dass Beate Zschäpe einen Entbindungsantrag gestellt habe. Der Antrag wendet sich gegen die Verteidigerin Anja Sturm. Zschäpe ist der Ansicht, dass Rechtsanwältin Sturm vertrauliche Informationen öffentlich verhandelt habe. Zudem warf Zschäpe der Anwältin vor, dass sie nicht ausreichend vorbereitet sei, sie „massiv psychisch unter Druck“ gesetzt und wichtige Informationen an die anderen Verteidiger nicht weitergeleitet habe.[59] Rechtsanwältin Sturm wies die Vorwürfe zurück. Der Verteidiger Wolfgang Heer erklärte, dass die Vorwürfe für ihn nicht nachvollziehbar seien.[60] Auch Wolfgang Stahl wies die Vorwürfe zurück.[61] Zschäpe nahm in einem vierseitigem Brief Stellung zu den von ihr erhobenen Vorwürfen. In einem Post Scriptum erklärte sie, dass sie bereit sei etwas auszusagen, ihre Anwälte hätten aber angekündigt sie im Falle einer Aussage nicht weiter zu verteidigen. Die Anwälte widersprachen der Darstellung Zschäpes.[62] Das Oberlandesgericht entschied, dass es keine konkreten, hinreichenden und nachgewiesenen Anhaltspunkte dafür gebe, dass das Vertrauensverhältnis derartig gestört sei, dass eine sachgerechte Verteidigung durch Sturm nicht mehr möglich sei. Es wies den Antrag Zschäpes auf Entpflichtung damit ab.[63] Am 5. Juli 2015 ordnete das Gericht Zschäpe aber Mathias Grasel bei. Dieser lässt sich seinerseits durch einen erfahrenen Strafverteidiger unterstützen.[64]

Literatur

  • Alwart, Heiner. ", Schreckliches Theater “–wann wird im NSU-Prozess endlich der Vorhang fallen? Eine Kritik desorganisierter öffentlicher Hauptverhandlungen." Juristenzeitung 69.22 (2014): 1091-1096.
  • Eiermann, Martin. "Akkreditierungsstreit beim „NSU “-Prozess." Debatte (2013).
  • Schmitz, Heinrich. "Schweigende Angeklagte im NSU-Prozess." (2013).

Filme/Dokumentationen über den Prozess

Zu Titeln zum NSU im Allgemeinen siehe Nationalsozialistischer Untergrund

  • Der NSU-Prozess: Das Protokoll des ersten Jahres. Das Süddeutsche Zeitung Magazin veröffentlichte einen Film mit dem von vier Schauspielern gesprochenen wörtlichen Protokoll einzelner Verhandlungstage.[65]
  • Der NSU-Prozess. Die Protokolle des zweiten Jahres. Veröffentlicht am 1. Januar 2015.[66]
Commons: NSU-Prozess – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. www.muenchen.de (offizielles Stadtportal), abgerufen am 17. April 2013.
  2. a b Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung u.a. (NSU), Pressemitteilung des Oberlandesgerichts München vom 5. März 2013
  3. Rainer Erb: Die Unterstützer, in: Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung vom Februar 2012
  4. a b Gericht lässt Anklage gegen Zschäpe zu. In: Süddeutsche Zeitung, 31. Januar 2013.
  5. Verfahren gegen Zschäpe in München? In: Bayerischer Rundfunk online. 1. Juni 2012, abgerufen am 13. April 2013.
  6. Bilanz zum NSU-Prozess, augsburger-allgemeine.de, 5. Mai 2014
  7. NSU-Prozess kostete bisher 30 Millionen Euro 2015-04-23 Sächsische Zeitung Abgerufen 2015-06-13
  8. Mordanklage gegen Zschäpe: NSU-Prozess beginnt wahrscheinlich am 17. April, auf: LVZ-Online vom 1. Februar 2013
  9. 200. Verhandlungstag gegen Beate Zschäpe 2015-04-23 DIE WELT Abgerufen 2015-06-13
  10. a b OLG München: NSU-Prozess könnte über zwei Jahre dauern. In: Zeit online. 15. März 2013, abgerufen am 14. April 2013.
  11. Pressemitteilung Strafsachen vom 16. Dezember 2014 Justizpressestelle beim Oberlandesgericht München, Abruf 2015-06-13
  12. Barbara Hans, Birger Menke und Benjamin Schulz: Ankläger gehen volles Risiko. In: Spiegel Online, 8. November 2011.
  13. NSU-Prozess: Gericht lässt Mordanklage gegen Beate Zschäpe zu, in: Berliner Morgenpost vom 31. Januar 2013
  14. Karin Truscheit: „Beate Zschäpe war Mitglied eines Tötungskommandos“ In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14. Mai 2013.
  15. a b c Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung u.a. (NSU). In: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts München. 12. April 2013, abgerufen am 18. April 2013.
  16. a b Gerichtssaal für NSU-Prozess fertig. In: n-tv online. 12. April 2013, abgerufen am 13. April 2013.
  17. Christian Rost: Raubein mit Robe. In: Süddeutsche Zeitung. 9. November 2012, abgerufen am 14. April 2013.
  18. „In seiner [Götzls] gesamten Amtszeit ist nur ein einziges Urteil vom übergeordneten Bundesgerichtshof korrigiert worden.“ "Hart aber brillant" – der Vorsitzende Richter im NSU-Prozess. In: Deutsche Welle. 12. April 2013, abgerufen am 14. April 2013.
  19. Frank Jansen: NSU-Prozess: Wie das Unfassbare gefasst werden soll. In: Der Tagesspiegel. 14. April 2013, abgerufen am 30. April 2013.
  20. a b Frank Jansen: Beate Zschäpe wird jetzt von drei Pflichtverteidigern vertreten. In: Der Tagesspiegel. 17. Dezember 2012, abgerufen am 12. Mai 2013.
  21. Christian Rath: Klage gegen NSU-Terrorgruppenmitglied. Heer, Stahl und Sturm für Zschäpe. taz, 1. November 2012, abgerufen am 11. Mai 2013.
  22. Jörg Diehl: Zschäpes Anwälte: Heer, Stahl, Sturm. In: Spiegel Online. 10. November 2012, abgerufen am 11. Mai 2013.
  23. Anette Ramelsberger, Vierter Anwalt übernimmt Zschäpes Verteidigung , Süddeutsche Zeitung vom 6. Juli 2015.
  24. NSU-Prozess: Zschäpe bekommt vierten Pflichtverteidiger, Spiegel Online vom 6. Juli 2015.
  25. Frank Döbert: Anwältin von Ralf Wohlleben war im Jenaer NPD-Vorstand aktiv; Ostthüringer Zeitung, 15. Dezember 201
  26. Jens Eumann: NSU: Neue Spuren belasten V-Mann-Führer - Freie Presse. In: freiepresse.de. 23. Juni 2015, abgerufen am 11. Juni 2015.
  27. NSU-Gerichtssaal ist nichts für Klaustrophobiker. In: Welt online. 12. April 2013, abgerufen am 13. April 2013.
  28. Erhöhte Sicherheitsstandards. München rüstet sich für NSU-Prozess. In: Handelsblatt online. 2. Februar 2013, abgerufen am 13. April 2013.
  29. Hausordnung und Hausrecht in den Münchner Justizgebäuden. Verfügung des Präsidenten des OLG München vom 8. April 2013. (PDF; 46 kB) Abgerufen am 24. April 2013.
  30. Jörg Diehl und Sven Röbel: Münchner Gericht verschiebt NSU-Prozess. In: Spiegel Online, 15. April 2013.
  31. Abendzeitung berichtet über NSU-Prozess auf Türkisch. In: Berliner Zeitung. 12. April 2013, abgerufen am 14. April 2013.
  32. NSU-Davasi. In: Abendzeitung. Abgerufen am 15. April 2013 (Website mit Berichten zum NSU-Prozess in türkischer Sprache).
  33. Annette Ramelsberger: "Vergraulprogramm für Journalisten." In: Süddeutsche Zeitung, 15. Mai 2013.
  34. Oliver Bendixen: Tausende Teilnehmer zogen durch München. In: BR. 13. April 2013, abgerufen am 5. Juni 2013.
  35. Bernd Kastner: Rechte attackieren Nazi-Gegner mit Fäkalien. In: Süddeutsche Zeitung, 17. Mai 2013.
  36. a b Robert Andreasch: München: Neonazi-Aktion vor dem NSU-Prozessgebäude (Memento vom 4. August 2013 im Internet Archive) aida-archiv.de vom 21. April 2013
  37. Thies Marsen: Die Bayerischen Neonazis und der NSU. Am 2. Mai 2013 auf br.de
  38. Florian Fuchs: Verdächtige sind bekannte Rechtsextremisten. In: Süddeutsche Zeitung, 31. Mai 2013.
  39. Attacke auf linke Einrichtung. In: Süddeutsche Zeitung, 24. Mai 2013.
  40. Oberlandesgericht München: Verfügung vom 4. März 2013. (PDF; 109 kB) Abgerufen am 22. April 2013.
  41. Zschäpe-Anwälte werfen Gericht Diskriminierung vor. In: Zeit online. 14. April 2013, abgerufen am 14. April 2013.
  42. Zschäpe will vor Gericht schweigen, Die Zeit Online vom 24. November 2012 .
  43. Wiebke Ramm, NSU-Prozess: "Frau Zschäpe, sind Sie bei der Sache?", Spiegel Online vom 17. Juni 2015.
  44. Das Schweigen fällt ihr immer schwerer, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 26. April 2015.
  45. Belastende Sprachlosigkeit, taz.de vom 6. Mai 2015.
  46. Zschäpe-Anwälte können Richter Götzl nicht stoppen. Auf: welt.de am 6. Mai 2013
  47. Julia Jüttner: Gericht weist auch Zschäpes Befangenheitsantrag ab. In: Spiegel Online. 10. Mai 2013, abgerufen am 10. Mai 2013.
  48. "NSU-Prozess in München: Erster Angeklagter sagt aus" tagesschau.de vom 4. Juni 2013, abgerufen am 5. Juni 2013
  49. Carsten S. gibt Waffenkauf für NSU-Trio zu. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 4. Juni 2013, abgerufen am 4. Juni 2013.
  50. "Holger G. gesteht Hilfe für NSU-Trio." In: Süddeutsche Zeitung, 6. Juni 2013.
  51. "Holger G. gesteht und entschuldigt sich " tagesschau.de vom 6. Juni 2013
  52. ""Ablesen ist einfach" tagesschau.de vom 6. Juni 2013
  53. Karin Truscheit: Es muss etwas Gravierendes gewesen sein. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16. Juli 2014.
  54. Zschäpe liefert nur kurze Begründung. In: Spiegel Online, 19. Juli 2014.
  55. Zschäpe stellt wieder Befangenheitsantrag merkur-online.de 29. Juli 2014
  56. Gericht lehnt Zschäpes Befangenheitsantrag ab. In: Spiegel Online, 31. Juli 2014.
  57. Marlene Halser: Helfer und Mitwisser des NSU: Prahlende Rechtsterroristen. In: taz.de. 15. Juni 2013, abgerufen am 24. April 2015.
  58. Nürnberger NSU-Bombenanschlag kommt nicht vor Gericht - Nürnberg - nordbayern.de. In: nordbayern.de. 23. Juni 1999, abgerufen am 24. April 2015.
  59. Beate Zschäpe und Anja Sturm - ein kompliziertes Verhältnis, Tagesspiegel Online vom 15. Juni 2015.
  60. Eigene Anwälte werfen Zschäpe Lüge vor , Die Welt vom 15. Juni 2015.
  61. Gisela Friedrichsen, NSU-Prozess: Zschäpes Machtspiele im Gerichtssaal, Spiegel Online vom 16. Juni 2015.
  62. So dramatisch wie möglich, Süddeutsche Zeitung vom 22. Juni 2015.
  63. Tanjev Schultz, Zschäpe muss Sturm behalten, Süddeutsche Zeitung vom 26. Juni 2015.
  64. Vier Anwälte für Frau Zschäpe, taz vom 6. Juli 2015.
  65. Der NSU-Prozess: Das Protokoll als Film. In: Süddeutsche Zeitung Magazin, Ausgabe 01/2014.
  66. Die lange Suche nach der Wahrheit. In: Süddeutsche Zeitung, 1. Januar 2015.