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Regulierter Markt

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Der regulierte Markt (auch EU-regulierter Markt) ist ein organisierter Markt sowie ein gesetzlich geregeltes Börsensegment, dessen Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten entgegen dem börsenregulierten Freiverkehr gesetzlich geregelt sind.

Die Voraussetzungen für eine Zulassung zum regulierten Markt sind im Börsengesetz, in der Börsenzulassungsverordnung, im Wertpapierprospektgesetz und in der Börsenordnung geregelt, es handelt sich um ein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren.

Geschichte

Deutschland

Das erste deutsche Börsengesetz trat im Jahre 1896 in Kraft.

Der regulierte Markt entstand am 1. November 2007 aufgrund des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes durch die Fusion von geregeltem Markt und amtlichem Markt. Alle Wertpapiere, die vor dem 1. November 2007 einem der beiden fusionierten Segmente angehörten, wurden automatisch in den regulierten Markt aufgenommen.

Vereinigtes Königreich

Seit Gründung der Royal Exchange (London) gab es immer wieder Versuche, den Börsenmarkt zu regulieren. Im Jahre 1697 setzte das englische Parlament die zulässige Zahl von Börsenbrokern auf 100 fest. Verstöße wurden mit empfindlichen Strafen geahndet. Doch gab es auch einen außerbörslichen Handel. 1801 wurde der Subscription room geschaffen, um dem regulierten Markt ein eigenes Gebäude zu geben. Doch diese Einrichtung wurde nicht von allen Börsenhändlern begrüßt.

Zulassung und Folgepflichten

Die mit der Zulassung zum regulierten Markt in Deutschland verbundenen Pflichten entsprechen denen des früheren amtlichen Marktes, sind also strenger als die des früheren geregelten Marktes.

Kriterien bei der Erstemission:[1]

Folgepflichten für den Emittenten:

  • Veröffentlichung eines Jahresabschlusses
  • Veröffentlichung eines Zwischenberichts für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres
  • Ad-hoc-Publizität (§ 15 WpHG)
  • Mitteilungspflicht (§ 21 WpHG)

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Regulierter Markt bei Deutscher Börse AG