Seigniorage
Die Seignoirage (vereinzelt auch Seignorage) ist der Gewinn, der durch die Geldschöpfung entsteht. Aufgrund des in den meisten Währungsräumen bestehenden Geldmonopols der Zentralbank (Banknotenmonopol und Münzrecht) entsteht Seigniorage nur durch die Ausgabe von Zentralbankgeld.
Berechnung
Zentralbankgeld besteht zum einen aus Münzen und Banknoten und zum anderen aus den Mindestreserven (Sichteinlagen) der Geschäftsbanken bei der Zentralbank. Die Herstellung von Zentralbankgeld verursacht Kosten (z. B. Materialkosten des Bargeldes, Münzprägung, Banknotendruck, aber auch allgemeine Betriebskosten der Zentralbank), führt aber auch zu Einnahmen. Diese werden dadurch erzielt, dass die Wirtschaftssubjekte Zentralbankgeld entweder durch ein Kreditgeschäft erhalten, so dass sie an die Zentralbank Zinsen zahlen müssen, oder durch den Verkauf von verzinslichen Aktiva wie Wertpapiere an die Zentralbank. Von diesen Zinseinnahmen der Zentralbank aus der Haltung inländischer und ausländischer Aktiva sind die Kosten der Haltung der Aktiva abzuziehen. Der verbleibende Gewinn ist die Seigniorage.
Die Seigniorage wächst dann, wenn auch die Zentralbank-Geldmenge wächst. Dies kann aber langfristig zu Inflation führen. Als Beispiel hierfür gilt die Hyperinflation in Deutschland in den 1920ern.
Verwendung und rechtliche Regelung
Der Gewinn fließt in der Regel der Regierung zu, weshalb diese ein Interesse an einer hohen Seigniorage hat. Dieses Interesse ist dann besonders hoch, wenn die Regierung sich durch den Verkauf verzinslicher Staatsschuldverschreibungen an die Zentralbank finanzieren kann, denn dies erhöht unmittelbar die Seigniorage und fließt somit dem Staatshaushalt wieder zu. Allerdings ist diese Form der Budgetfinanzierung in praktisch allen modernen Notenbankverfassungen untersagt.
Das Bestehen der Seigniorage ist ein Grund für die in vielen Ländern gesetzlich fixierte Unabhängigkeit der Zentralbank.
Geschichte
Der Begriff leitet sich aus dem französischen Wort seigneur für Feudalherr bzw. Lehnsherr ab, da diese im Mittelalter das ausschließliche Recht zur Münzprägung hatten. Der Gewinn aus der Geldschöpfung ergab sich in jener Zeit allerdings nur aus dem Unterschied zwischen Metallwert und Produktionskosten einerseits und dem Wert der ausgegebenen Münzen andererseits. Da der Feudalherr in der Regel das Prägemonopol für Münzen hatte, fiel ihm auch der Seignioragegewinn zu.