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Verkehrsverstoß

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Unter einem Verkehrsverstoß versteht man ein Fehlverhalten im Straßenverkehr. Verkehrsverstöße werden gemäß den Vorgaben des Verwarnungs- und Bußgeldkatalog, der bundesweit gilt, geahndet. Ziel des Katalogs ist es, eine einheitliche Ahndung gleicher Verstöße sicherzustellen. Seit dem 2. Januar 1958 werden alle rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstöße von Kraftfahrern mit deutscher Fahrerlaubnis im Verkehrszentralregister festgehalten. Das Kraftfahrt-Bundesamt führt dieses Register und erstellt und veröffentlicht auch Statistiken. Je nach schwere des Verkehrsverstoßes wird zwischen einem geringen Verstoß, einer Verkehrsordnungswidrigkeit und einer Verkehrsstraftat unterschieden. Die Bestrafung kann ein Verwarnungsgeld, eine Geldbuße mit oder ohne Fahrverbot bzw. Entziehung der Fahrerlaubnis sein. Eine gravierende Verkehrsstraftat, bei der zum Beispiel Drogen oder Alkohol mit im Spiel war, kann auch mit einer mehrjährigen Haftstrafe geahndet werden.

Siehe auch:

OWiG, Verkehrsrecht, Straßenverkehrsgesetz, StVO, StVZO, FeV, Verwaltungsrecht, Verwaltungsstrafe, Verkehrsstraftat, Entkriminalisierung, Verkehrsordnungswidrigkeit