Kapitalbeteiligung
Mit Unternehmensbeteiligung oder Kapitalbeteiligung bezeichnet man den Besitz von Anteilen an einem Unternehmen. Der Kapitaleigner wird bei Beteiligung an einer Aktiengesellschaft als Aktionär bezeichnet, bei der Beteiligung an Genossenschaften als Genosse, bei Beteiligung an anderen Unternehmensformen in der Regel als Gesellschafter.
Der Begriff der Beteiligung bezieht sich zunächst auf den Anteil, den der Kapitaleigner am Nominalkapital erwirbt. Da aber die Beteiligung am Nominalkapital die Beteiligung am Gesamtwert des Unternehmens repräsentiert, der in der Regel deutlich höher als die Summe des Nominalkapitals liegt, wird der Kaufpreis eines Unternehmensanteils in der Regel deutlich über dem Nominalwert liegen. Vor diesem Hintergrund wird häufig von der Beteiligung am Eigenkapital des Unternehmens gesprochen, was aber nur richtig ist, wenn der Wert des in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapitals dem Unternehmenswert entspricht oder wenn man einen erweiterten Eigenkapitalbegriff verwendet. In der Regel wird das Unternehmen über stille Reserven und / oder steigende Ertragsaussichten in der Zukunft verfügen, weshalb der Unternehmenswert höher als das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital liegt.
Wird ein Anteil nicht von einem anderen Kapitaleigner sondern direkt vom Unternehmen erworben, das ihn erst neu durch eine Kapitalerhöhung geschaffen hat, so wird die Differenz von Ausgabepreis und Nominalwert als Aufgeld bezeichnet.
Teilweise wird eine gewisse Größe der Beteiligung vorausgesetzt, bevor von einer Kapitalbeteiligung gesprochen wird.
Stille Gesellschaft
Eine besondere Form der Unternehmens- bzw. Kapitalbeteiligung ist hierbei die Stille Gesellschaft. Im Gegensatz zur aktiven (Gesellschafts-)Beteiligung schließt die Stille Gesellschaft eine Haftung gegenüber Gläubigern der Gesellschaft aus.