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Licht (Begriffsklärung)

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Licht (v. althochdeutsch lioht: das Leuchten, Glanz) bedeutet

  1. in der Physik das Phänomen der Helligkeit, d.h. elektromagnetische Strahlung einer bestimmten Wellenlänge
  2. eine Lichtquelle (offenes Licht; grünes Licht geben, das Licht flackerte)
  3. elektrischer Strom (Kosten für Gas und Licht)
  4. ein besonderes Talent (ein großes Licht)
  5. in der Jägersprache (meist Plural) Auge des Haarwildes
  6. als Adjektiv bedeutet "licht" ausgedünnt (lichtes Haar)