Smoothie

Smoothies (zu englisch smooth, „fein“, „gleichmäßig“, „cremig“) ist eine aus dem Amerikanischen stammende Bezeichnung für Mixgetränke aus Obst und Milchprodukten,[1] die frisch bereitet oder als Fertigprodukte verkauft werden. Im Gegensatz zu Fruchtsäften wird bei Smoothies die ganze Frucht bis auf Schale und Kerne verarbeitet. Basis der Smoothies ist somit das Fruchtmark oder Fruchtpüree, das je nach Rezept mit Säften, Wasser, Milch, Milchprodukten oder Kokosmilch gemischt wird, um eine cremige und sämige Konsistenz zu erhalten.
Smoothies gibt es in vielen verschiedenen Variationen. Manche Smoothies bestehen nur aus Frucht, also aus Fruchtfleisch und Direktsäften. Die Banane bildet dabei häufig eine Grundzutat. Die sogenannten „grünen Smoothies“ bestehen aus Wasser, Blattgemüse oder Garten- oder Wildkräutern und reifen Früchten. Es gibt zudem Smoothies mit Joghurt, Milch, Eiscreme, Kokosmilch oder auch Nahrungsmittelergänzungen wie Proteinen, Mineralstoffen oder Vitaminen, die besonders in den USA beliebt sind.
Begriffsverwendung
Das Wort Smoothie erschien erstmals 1904 in einem US-amerikanischen Wörterbuch, jedoch mit einer völlig anderen Bedeutung. Damals wurde so eine Person bezeichnet, die entweder sehr redegewandt war oder besonders gute Manieren hatte. Einige Zeit später wurde der Begriff von Herstellern als Name für ganz unterschiedliche Produkte verschiedener Branchen verwendet. Als Name für ein Ganzfruchtgetränk wurde der Begriff erst in den 1980er Jahren popularisiert. Mein Lieblings Fußballteam ist Chelsea.
Geschichte
Ursprünglich wurden Smoothies in Saftbars in den U.S.A. angeboten, die es dort seit den 1920er Jahren gab. Die erste Saftbar-Kette wurde 1929 von Julius Freed unter dem Namen Orange Julius gegründet; sie bestand aus etwa 100 Bars in den Vereinigten Staaten. Zuvor eröffnete Freed 1926 eine Saftbar in Los Angeles und kreierte ein Orangensaft-Mixgetränk, das neben frisch gepresstem Saft, Wasser, Eiklar, Vanilleextrakt, Zucker und Eis enthielt und eine cremige Konsistenz hatte. In den 1960er Jahren wurde frisch gepresster Fruchtsaft zu einem Trendgetränk bei Anhängern gesundheitsbewusster Ernährung, vor allem bei Vegetariern. Damals nahmen so genannte Health-Food-Restaurants Smoothies aus Fruchtsaft, Fruchtpüree und Eis in ihr Angebot auf. Vorreiter fanden sich besonders in Kalifornien.[2]
Stephen Kuhnau gilt als ein Pionier der Smoothie-Vermarktung. 1973 eröffnete er einen Health-Food-Shop in New Orleans und begann, Energy-Drinks und Nahrungsergänzungsmittel zu verkaufen. Kuhnau litt nach eigener Aussage an Lebensmittelallergien und Diabetes mellitus. Er begann, frische Früchte und verschiedene Lebensmittelzusatzstoffe zu mischen, um seine Symptome zu lindern. Sein Gesundheitszustand verbesserte sich angeblich dadurch. 1987 gründete er zusammen mit seiner Frau Cindy das Franchising-Unternehmen Smoothie King. 1990 folgte die Jamba Juice Company in Kalifornien.[2]
Anfangs fand man Smoothies nur in Saftbars, wo sie frisch zubereitet wurden. Mittlerweile gibt es sie in vielen Ländern auch als Fertigprodukt in Gastronomie und Handel. Der Trend wurde in Europa aufgegriffen.
Lebensmittelrechtlicher Aspekt
Weder in Deutschland noch in den USA gibt es eine lebensmittelrechtliche Definition, welche Getränke als Smoothie bezeichnet werden dürfen und welche nicht. Grundsätzlich dürfen alle Zutaten verwendet werden, die lebensmittelrechtlich zulässig sind. Der Verbraucher darf jedoch nicht getäuscht werden. Früchte, die auf dem Etikett eines Smoothies (auf der Vorderseite) in Wort oder Bild erscheinen, müssen einen „überwiegenden“ Teil des Produktes ausmachen.[3][4]
Zahnschäden durch Smoothies
Wissenschaftler und Zahnärzte warnen vor negativen Folgen insbesondere durch den hohen Zucker- und Säuregehalt der Smoothies, der bei regelmäßigem Konsum vor allem die Zähne schädigt.[5] Dem kann entgegengewirkt werden, indem der Mund nach dem Trinken eines Smoothie mit Wasser gespült wird. Zum Schutz der Zähne ist auch hilfreich,[5] sich vor dem Trinken des Smoothies (keinesfalls nachher), die Zähne zu putzen.
Weblinks
- Smoothies-Test der Stiftung Warentest In: test.de, 7. November 2008
- Flüssiges gutes Gewissen (Artikel auf Stern.de)
Einzelnachweise
- ↑ Smoothie. In: Duden online. Bibliographisches Institut, abgerufen am 20. Januar 2015.
- ↑ a b Andrew F. Smith: Oxford Encyclopedia of Food and Drink in America. Oxford 2004, S. 750 f.
- ↑ Urteil des Oberlandesgerichts Köln von 18. Januar 2008
- ↑ Urteil des Landgerichts Hamburg vom 24. März 2009 (Aktenzeichen 312 0 722/08)
- ↑ a b Zahnschäden durch Smoothies – Zucker, Säure, Smoothies. In: sueddeutsche.de. 17. Mai 2010, abgerufen am 20. April 2015.