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Das indische Tuch (Film)

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Film
Titel Das indische Tuch
Produktionsland Bundesrepublik Deutschland
Originalsprache Deutsch
Erscheinungsjahr 1963
Länge 83 Minuten
Altersfreigabe
Stab
Regie Alfred Vohrer
Drehbuch Harald G. Petersson
Georg Hurdalek
Produktion Horst Wendlandt
Musik Peter Thomas
Kamera Karl Löb
Schnitt Hermann Haller
Besetzung

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Das indische Tuch, ein Kriminalfilm von Regisseur Alfred Vohrer, ist der 16. deutschsprachige Edgar-Wallace-Film der Nachkriegszeit. Die Verfilmung des gleichnamigen Romans von Edgar Wallace (Originaltitel: The Frightened Lady) wurde von Rialto Film produziert und vom 8. Juli bis 13. August 1963 in West-Berlin gedreht. Der in Ultrascope aufgenommene Film lief ab dem 13. September 1963 in den deutschen Kinos.

Handlung

Eines Abends wird der alte Lord Lebanon in seinem Schloss „Marks Priory“ während eines Telefongesprächs hinterrücks mit einem indischen Tuch erdrosselt. Die neun Erben, die sich später im Schloss des verstorbenen Lord Lebanon versammelt haben, staunen nicht schlecht, als sie bei der Testamentseröffnung von Rechtsanwalt Tanner lediglich den vorletzten Willen des Verstorbenen verlesen bekommen: Sie sollen die folgenden sechs Tage und Nächte zusammen in dem alten Gemäuer verbringen und erst im Anschluss daran erfahren, welcher Erbteil ihnen jeweils zusteht. Sollte jemand vorzeitig das Schloss verlassen, verfällt sein Anspruch; dieser wird dann unter den Verbliebenen aufgeteilt. Nachdem sich die völlig zerstrittene Verwandtschaft mit dem unerfreulichen Inhalt des Testaments einigermaßen abgefunden hat, unterbricht ein Unwetter die Strom- und Telefonleitung und schneidet das Anwesen von der Außenwelt ab. Kurz darauf wird der erste Erbe ebenfalls mit einem indischen Tuch erdrosselt. Da sie auf sich allein gestellt sind und kein Polizist im Hause ist, übernimmt Anwalt Tanner die Ermittlungen. Nach weiteren Morden nach demselben Schema sind neben Tanner nur noch die Lady nebst Sohn und Butler sowie Isla übrig. Lady Lebanon wird schließlich klar, dass ihr wahnsinniger Sohn der Mörder ist, bevor sie selbst sein letztes Opfer wird. Als Edward nach der Tat von dem Hund der Familie verfolgt wird, fällt er bei seiner Flucht aus einem Fenster und stirbt ebenfalls. Die Verlesung des letzten Willens findet somit unter Anwesenheit der drei Verbliebenen Anwalt Tanner, Butler Bonwit und Isla Harris statt. Der treue Butler erhält ein indisches Halstuch und das gesamte Erbe geht an Edgar Wallace.

Kritiken

„Alfred Vohrer, inzwischen zu einer Art filmischen Kriminalisten geworden, wandelt sicher und nervenkitzelnd auf den Spuren des großen Meisters.“

Rhein-Neckar-Zeitung, 27. September 1963

„Edgar Wallace, der Altmeister der ‚Spannungsmacher‘, bleibt auch hier wieder seinem Ruf treu und hält den Zuschauer 90 Minuten lang in Atem. Dem guten ‚Kriminalgeschmack‘ abträglich sind allerdings einige makabre Auswüchse in Bild und Handlung, und Äußerungen von Butler Eddi Arent sprengen ebenfalls den Rahmen des Herkömmlichen. Trotzdem wird der Liebhaber von Kriminalfilmen den begehrten Nervenkitzel zu spüren bekommen und über die ‚Schönheitsfehler‘ hinwegsehen.“

General-Anzeiger, Bonn, 18. September 1963

„Alfred Vohrer hat diese Ausgabe seiner Serie besonders flott und witzig in den Griff bekommen. Versierte Darsteller […] verhalfen dem ironischen Gruselspiel zum spannenden Vergnügen.“

Hamburger Abendblatt, 2. November 1963[1]

„Wieder ein Original-Stoff, der, minutiös ablaufend, durch seine makaber-heiteren Streiflichter gewinnt, ein darauf geeichtes Darsteller-Kollektiv besitzt und […] recht spannend ist.“

Paimann’s Filmlisten, 5. November 1963[2]

„Der schräge Krimi treibt mit Entsetzen Scherz.“

„Makaberer Spaß des Gruselmeisters.“

„Serien-Gruselkrimi nach Edgar Wallace, der auch die geringsten Erwartungen enttäuscht.“

Trivia

  • Das von Egon Eis verfasste Treatment nach dem Wallace-Roman „Das indische Tuch“ trug noch den Arbeitstitel „Der Unheimliche“ und wurde von Georg Hurdalek zu einem Drehbuch umgearbeitet. Nachdem sich dieses als ungeeignet erwiesen hatte, wurde es von Harald G. Petersson umfassend überarbeitet.
  • Um Produktionskosten zu sparen, sollte auf Außenaufnahmen verzichtet und der Film komplett im Studio gedreht werden. Er entstand schließlich auf dem Studiogelände der CCC-Film im Berliner Bezirk Spandau, wo auch die einzigen beiden Außenaufnahmen gedreht wurden; eine zeigt einen ehemaligen Wasserturm auf dem Ateliergelände. Auch auf Außenaufnahmen vom Schloss wurde verzichtet, stattdessen wurde eine gemalte Kulisse (Matte Painting) gefilmt.
  • Zunächst waren zum Teil andere Darsteller vorgesehen: Alexandra Stewart statt Corny Collins, Ernst Schröder statt Hans Nielsen, Christiane Nielsen statt Gisela Uhlen und Friedrich Joloff statt Richard Häussler.
  • Neben Corny Collins, die hier ihren einzigen Auftritt in einem Edgar-Wallace-Film hatte, spielten erstmals Hans Clarin und Filmarchitekt Wilhelm Vorwerg in einem Film der Reihe. Vorwergs eigene Stimme ist im Film nicht zu hören, er wurde von Eduard Wandrey synchronisiert. Elisabeth Flickenschildt und Ady Berber nahmen nach jeweils drei Filmen, Hans Nielsen nach zwei Filmen Abschied von der Wallace-Reihe.
  • Eva Ebner lieh der Telefonistin zu Beginn des Films ihre Stimme. Der Satz „Hallo! Hier spricht Edgar Wallace“ wurde von Regisseur Alfred Vohrer gesprochen. Rainer Brandt ist am Ende des Films als Inspektor Fuchsberger am Telefon zu hören.
  • Heinz Drache hatte 1962 als Inspektor Harry Yates in dem StraßenfegerDas Halstuch“ schon einmal einen Mörder mit einer ähnlichen Tatwaffe gejagt.
  • Der Butler wird die ganze Zeit über nur Bonwit genannt, erst bei der Testamentsverlesung am Ende des Films erfährt man seinen vollen Namen: Richard Maria Bonwit.
  • Da die Rolle des Scotland-Yard-Chefs Sir John im Drehbuch nicht vorgesehen war, übernahm Siegfried Schürenberg die Rolle des Dschungelforschers Sir Hockbridge. Dieser müsste eigentlich Sir Henry heißen, da der Titel „Sir“ im Englischen immer in Kombination mit dem Vornamen verwendet wird. Schürenberg spielte damit in einem Edgar-Wallace-Film zum einzigen Mal ein Mordopfer.
  • Im Film zeigt Sir Henry Hockbridge während einer Diavorführung einen „Fangstock der Tupí-Indianer vom Quellgebiet des Amazonas“. Tatsächlich lebten die Tupís viel weiter südlich, an der Atlantikküste Brasiliens. Außerdem besitzt der Amazonas kein eigentliches „Quellgebiet“, da er durch den Zusammenfluss verschiedener Flüsse entsteht.
  • Im Film sind einige der bekanntesten Piano-Klassiker zu hören: Das Fantasie Impromptu No. 4, Op. 66 von Frédéric Chopin und der Anfang des 1. Klavierkonzertes von Tschaikowski. Auch der erste Satz (Adagio sostenuto) der Mondscheinsonate von Ludwig van Beethoven erklingt in einer Szene.
  • Der Film wurde von der FSK ohne Kürzungsauflagen ab 16 Jahren freigegeben. Im Fernsehen wurde der Film in einer stark gekürzten Fassung im falschen Format ausgestrahlt. Der im Original farbige Vorspann wurde durch einen Schwarzweißvorspann ersetzt. 1991 folgte die Freigabe der gekürzten Version ab 12 Jahren. Inzwischen wurde der Film in der originalen Kinofassung veröffentlicht, die wieder ab 16 Jahren freigegeben ist.

Literatur

  • Edgar Wallace: Das indische Tuch / Geheimagent Nr. 6 / Der Diamantenfluß. Drei Romane in einem Band. Deutsche Übersetzung. Goldmann Verlag, München 2007, ISBN 978-3-442-55510-9.
  • Joachim Kramp, Jürgen Wehnert: Das Edgar Wallace Lexikon. Leben, Werk, Filme. Es ist unmöglich, von Edgar Wallace nicht gefesselt zu sein! Verlag Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 2004, ISBN 3-89602-508-2.
  • Joachim Kramp: Hallo! Hier spricht Edgar Wallace. Die Geschichte der legendären deutschen Kriminalfilmserie von 1959–1972. Verlag Schwarzkopf und Schwarzkopf, Berlin 2005 (3. Auflage), ISBN 3-89602-645-3.

Einzelnachweise

  1. …und noch fünf Premieren. In: Hamburger Abendblatt. 2. November 1963, S. 33 (PDF-Datei; 1,7 MB).
  2. Das indische Tuch. In: Paimann’s Filmlisten. Nr. 2819, 5. November 1963 (Online).