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Landkreis Herrschaft Schmalkalden

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Herrschaft Schmalkalden 1866–1945

Der Landkreis Herrschaft Schmalkalden lag im heutigen Südthüringen.

Zur Hälfte schon seit 1360, vollständig seit 1583, gehörte die Herrschaft Schmalkalden zur Landgrafschaft Hessen bzw. Hessen-Kassel. Ab 1868, nachdem Hessen-Kassel 1866 von Preußen annektiert worden war, war das Gebiet Teil der preußischen Provinz Hessen-Nassau. Es bestand als Landkreis noch bis 1950 in der SBZ bzw. DDR. Der Landkreis hatte eine Fläche von 279,6 km² und im Jahr 1939 52.000 Einwohner. Sitz der Kreisverwaltung war Schmalkalden.

In Barchfeld war der Stammsitz der Landgrafen von Hessen-Philippsthal-Barchfeld, einer Nebenlinie der hessischen Landesfürsten; das Schloss Wilhelmsburg in Schmalkalden nutzte die regierende Linie selbst.

Verwaltungsgeschichte

Datei:Schmalkalden Landratsamt.jpg
Landratsamt Schmalkalden

Die Herrschaft Schmalkalden gehörte von 1360 bis 1583 zur Hälfte zur Landgrafschaft Hessen (seit 1567 zur Landgrafschaft Hessen-Kassel) und zur Grafschaft Henneberg-Schleusingen. Nach dem Aussterben der Grafen von Henneberg gehörte die Herrschaft Schmalkalden von 1583 bis 1866 vollständig zur Landgrafschaft Hessen-Kassel bzw. ab 1803 zum Kurfürstentum Hessen. 1821 wurden Verwaltung und Rechtsprechung getrennt. Für die Verwaltung wurde aus den bisherigen Ämtern Schmalkalden, Hallenberg, Herrenbreitungen und Brotterode der Landkreis Schmalkalden gebildet. Für die Rechtsprechung wurden als Gerichte erster Instanz vier Justizämter eingerichtet (Schmalkalden, Brotterode, Herrenbreitungen und Steinbach).

Mit dem „Gesetz, die Bildung neuer Verwaltungsbezirke und die Einführung von Bezirksräten betreffend“ vom 31. Oktober 1848 und der entsprechende Verordnung vom 22. Dezember 1848, die zum 1. Februar 1849 wirksam wurden, wurden die bisherigen vier Provinzen aufgelöst und statt ihrer neun Bezirke eingerichtet.[1] Aus der bisherigen Provinz Fulda wurden zwei Bezirke, darunter der Bezirk Schmalkalden gebildet. Diese Änderung war eine Folge der Märzrevolution. In Schmalkalden änderte sich nichts: Der neue Bezirk war mit dem alten Kreis deckungsgleich. An der Spitze des Bezirks stand ein Bezirksdirektor. Dies war 1848–1851 Friedrich Fondy.[2] Die neue Verwaltungsstruktur wurde bereits nach kurzer Zeit aufgelöst, nachdem sich die Reaktion durchgesetzt hatte. Mit der Verordnung und dem „provisorischen“ „Gesetz, die Umbildung der inneren Landesverwaltung und die Vollziehungsgewalt der Verwaltungsbehörden sowie der Bezirksräte betreffend“, vom 7. Juli 1851 wurde die alte Ordnung wieder hergestellt.[3]

In der Folge des Deutschen Krieges 1866 annektierte Preußen das Kurfürstentum Hessen und wandelte dieses, zusammen mit dem Herzogtum Nassau, am 7. Dezember 1868 in die Provinz Hessen-Nassau um. Hierbei wurde der Landkreis Herrschaft Schmalkalden dem Regierungsbezirk Kassel zugeordnet. Ab 26. April 1907 trug der Kreis die Bezeichnung Herrschaft Schmalkalden.

Mit der Auflösung der Provinz Hessen-Nassau durch die NS-Regierung am 1. Juli 1944 wurde der Kreis in den Regierungsbezirk Erfurt eingegliedert, der bisher zur Provinz Sachsen gehört hatte. Ebenfalls zum 1. Juli 1944 wurde aber auch diese Provinz aufgegliedert und der Regierungsbezirk Erfurt der Verwaltung des Reichsstatthalters für Thüringen in Weimar unterstellt. Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet kurze Zeit von der US-Armee besetzt. Der Kreis kam mit dem Regierungsbezirk Erfurt bei der Auflösung des Staates Preußen zum neu gebildeten Land Thüringen der SBZ bzw. DDR. Per Gesetz wurde der Landkreis am 30. Januar 1946 in Kreis Schmalkalden umbenannt.

Der Kreis wurde mit der Verwaltungsreform vom 1. Juli 1950 aufgelöst. Zwei Jahre später, am 25. Juli 1952, entstand der neue Kreis Schmalkalden mit ähnlichen Zuschnitt – erweitert bis Roßdorf und Schwallungen.

Landräte

  • 1868–1880: Maximilian Freiherr Senfft von Pilsach (1821–1903)
  • 1880–1882: Ernst Julius Friedrich von Lengerke († 1882)
  • 1882–1891: Max Friedrich Martin Georg Fliedner
  • 1891–1919: Andreas Eduard Friedrich Heinrich Hagen
  • 1919–1926: Emil Schubert
  • 1926–1931: Fritz von Basse
  • 1931–1932: Althaus (kommissarisch)
  • 1932–9999: Walter Kolb
  • 1932–1937: Ludwig Hamann
  • 1937–1945: Otto Recknagel (* 1897)

Liste der Gemeinden

Gemeinde
heute Teil von
Altersbach eigenständig
Asbach Schmalkalden
Aue Schmalkalden
Auwallenburg Brotterode-Trusetal
Barchfeld Barchfeld-Immelborn
Bermbach eigenständig
Breitenbach Schmalkalden
Brotterode Brotterode-Trusetal
Elmenthal Brotterode-Trusetal
Fambach eigenständig
Floh Floh-Seligenthal
Grumbach Schmalkalden
Haindorf Schmalkalden
Helmershof Floh-Seligenthal
Herges-Hallenberg Steinbach-Hallenberg
Herges-Vogtei Brotterode-Trusetal
Herrenbreitungen Breitungen/Werra
Heßles Fambach
Hohleborn Floh-Seligenthal
Kleinschmalkalden (Hessischer Teil) Floh-Seligenthal
Laudenbach Brotterode-Trusetal
Mittelschmalkalden Schmalkalden
Mittelstille Schmalkalden
Näherstille Schmalkalden
Oberschönau eigenständig
Reichenbach Schmalkalden
Rotterode eigenständig
Schmalkalden eigenständig
Schnellbach Floh-Seligenthal
Seligenthal Floh-Seligenthal
Springstille eigenständig
Steinbach-Hallenberg eigenständig
Struth Floh-Seligenthal
Trusen Brotterode-Trusetal
Unterschönau eigenständig
Volkers Schmalkalden
Wahles Brotterode-Trusetal
Weidebrunn Schmalkalden

Am 1. Oktober 1936 schlossen sich Struth und Helmershof zur Gemeinde Struth-Helmershof zusammen. Am 1. April 1937 fusionierten Auwallenburg und Herges-Vogtei zur Gemeinde Herges-Auwallenburg.

Kommunalverfassung

Der Kreis Herrschaft Schmalkalden gliederte sich in die Stadt Schmalkalden, sowie in 37, seit 1937 noch 35 (Land-)Gemeinden.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Die bisherige Stadtgemeinde Schmalkalden führte ab 1. Januar 1934 die Bezeichnung Stadt.

Ab 1936 führten auch die Gemeinden Brotterode und Steinbach-Hallenberg die Bezeichnung Stadt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 7. Juni 1885.

Besonderheiten

Noch heute gehört in der Evangelischen Kirche das Gebiet des ehemaligen Landkreises zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und nicht zur Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.

Einzelnachweise

  1. SG S. 237 ff und 277 ff.
  2. Thomas Klein: Band 11: Hessen-Nassau, der Reihe: Walther Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, 1979, ISBN 3-87969-126-6, S. 96
  3. SG S. 27ff., 31 ff.