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Falschmeldung

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Eine Falschmeldung, auch "Ente" genannt, ist eine unzutreffende Nachrichtenmeldung. Sie entsteht durch fehlerhafte oder nachlässige Arbeit eines Journalisten oder wird von Journalisten, amtlichen Stellen, Politikern, Privatpersonen usw. absichtlich lanciert.

Absichtlich in Umlauf gebrachte Falschmeldungen können verschiedenen Zwecken dienen: Falsche Wirtschaftsnachrichten beeinflussen die Aktienkurse einzelner Unternehmen oder ganzer Branchen oder andere volkswirtschaftliche Größen zum Nutzen von unehrlichen Spekulanten, falsche politische Nachrichten können eine schwache politische Position stärken oder eine auf aufrichtigem Wege unangreifbare Position unterminieren. Falsche Meldungen über einzelne Menschen können beispielsweise den politischen Gegner diskreditieren. Es fehlt in der Geschichte auch nicht an Beispielen, in denen unwahre Pressemeldungen als Auslöser oder Vorwand für einen Krieg gedient haben.

Pressekodex und Presserecht

Im journalistischen Ehrenkodex ist die Verpflichtung zur Wahrheit und die besondere Sorgfalt zur Vermeidung falscher oder irreführender Meldungen allgemein anerkannt. Dazu gehört auch die Pflicht, Falschmeldungen zu korrigieren, beispielsweise durch Veröffentlichung einer Berichtigung in der nächsten Ausgabe einer Zeitung.

Medienrechtlich besteht zwar oft eine journalistische Sorgfaltspflicht; ein strafbewehrtes allgemeines Verbot von Falschmeldungen besteht dagegen in der Regel genausowenig wie ein Gesetz gegen die Äußerung von Unwahrheiten außerhalb der Presse. Straftaten, die gegen das Gebot der Wahrhaftigkeit verstoßen (beispielsweise Verleumdung oder Betrug), sind natürlich auch in der Presse verboten.

Sehr wohl gibt es gegen Falschmeldungen aber einen zivilrechtlichen Anspruch auf eine Berichtigung durch denjenigen, der die unzutreffende Meldung verbreitet hat. Den Anspruch hat derjenige, der von der nachweislich falschen Meldung betroffen ist und dadurch fortdauernd in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Behauptungen hat jedermann ein Recht auf Gegendarstellung. Die Gegendarstellung erscheint zwar ebenfalls im betreffenden Presseorgan, muss aber vom Betroffenen selbst verfasst werden und hat daher in der öffentlichen Wahrnehmung auch nur den Charakter einer Stellungnahme. Zeitungen ergänzen sie beispielsweise manchmal durch den Hinweis, dass sie an ihrer eigenen Darstellung der Fakten festhalten, was bei einer Berichtigung nicht möglich wäre.


Siehe auch: Hoax, Boulevardzeitung, Boulevardjournalismus, Bildzeitung