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Hermann Rotberg

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Hermann Heinrich Mathias Rotberg (* 6. Juli 1873 in Berleburg; † 7. Juli 1945 ebenda) war ein deutscher Verwaltungsjurist und Parlamentarier.

Leben

Rotberg besuchte das Gymnasium in Marburg. Danach studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten von Bonn, München und Marburg. In München wurde er Mitglied des Corps Suevia München.[1] Nach dem Ersten Staatsexamen 1896 leiste er seine Referendarzeit bei Gerichten in Berleburg und Dortmund und seinen Militärdienst in Minden ab. 1902 wurde er als Regierungsreferendar bei der Bezirksregierung Arnsberg und beim Kreis Wittgenstein in Berleburg sowie in Domänenfragen bei der Bezirksregierung Potsdam ausgebildet. Nach dem Zweiten Staatsexamen 1903 wurde er in den preußischen Verwaltungsdienst übernommen und wurde zunächst beim Kreis Wetzlar und bei der Bezirksregierung Lüneburg eingesetzt. 1909 wurde er Landrat des Kreises Fallingbostel und übte dieses Amt dort bis 1930 aus.

Rotberg war als DNVP-Miglied von 1916 bis 1932 Mitglied des Provinziallandtags Hannover und 1932 dessen Präsident. Er wurde 1930 durch den Oberpräsidenten Gustav Noske in den einstweiligen Ruhestand versetzt, weil er sich im Provinziallandtag kritisch zum Verbot des Nationalsozialistischen Schülerbunds durch das preußische Kultusministerium unter Adolf Grimme geäußert hatte. Nach dem Preußenschlag 1932 wurde Rotberg Landrat im Landkreis Goslar, 1940 Landrat im Kreis Wittgenstein und 1941 im Kreis Olpe.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Kösener Korps-Listen 1910, 178, 917.