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Diskussion:Rechtsetzung

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 7. Mai 2015 um 13:22 Uhr durch Benatrevqre (Diskussion | Beiträge) (Unionsrecht). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Benatrevqre in Abschnitt Unionsrecht

IMO ist der Eintrag insoweit falsch, als er die gerichtliche Entscheidungen der "Rechtsetzung" zuordnet. Gerichtliche Entscheidungen sind eine wichtige Rechtsquelle, aber eben Richterrecht und gerade nicht gesetztes Recht. Gesetztes Recht ist geschriebenes, allgemeingültiges Recht, also alle Normen. Im anglo-amerikanischen Rechtskreis mag man das anders sehen, aber für Deutschland scheint es mir eindeutig.

-- 217.87.179.134 11:41, 17. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Hier wird aber nicht nur die Sicht im deutschen Rechtskreis beschrieben, sondern die allgemeine; durch das Wörtchen „oder“ kann diese zum Ausdruck kommen. --Benatrevqre …?! 13:01, 24. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Unionsrecht

Die Rechtsakte der EU-Organe sind in den Verträgen abschließend aufgeführt. Es sind Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen. "Verlautbarungen" gehören nicht dazu. Außerdem ist die "formale Rechtsetzung" ohne Verbindlichkeit eine Besonderheit und Ausnahme im Unionsrecht und damit nicht verallgemeinerungsfähig. "Verlautbarung" kann alles sein und nichts. Das Zitat ist missverständlich und unpräzise, daher hier nicht zu gebrauchen. R2Dine (Diskussion) 12:51, 7. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Das findet sich an besagter Stelle so im betr. Fachbuch. Ist also eine wörtliche Wiedergabe. Dass "Verlautbarungen alles und nichts sein können", ist insoweit unerheblich, als bereits im Artikel zuvor ausgeführt wird, was darunter verstanden wird. Mir geht es aber vielmehr darum, explizit darauf hinzuweisen, dass hier Rechtsetzung insbesondere der Erlass (und es geht um den Erlass als solchen!) von Einzelakten ist. Benatrevqre …?! 12:56, 7. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Nur weil es ein Zitat ist, muss es nicht gut sein. Inhaltlich ist es missverständlich und aus dem Zusammenhang gerissen auch falsch. In der WP geht es um Allgemeinverständlichkeit und nicht um irgendwelche persönlichen Spitzfindigkeiten. R2Dine (Diskussion) 12:59, 7. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Deine Ansicht ist nicht nachvollziehbar. Wir zitieren hier eine reputable Fachquelle, also liegt es nahe, so nah wie möglich die Aussage zu paraphrasieren. Lies bitte meine Begründungszeile! Benatrevqre …?! 13:01, 7. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Diskussionen finden hier statt (Deine Worte). -- Dann müsstest Du das halbe Buch paraphrasieren. Ich akzeptiere Dein eigenmächtiges Vorgehen nicht. Dazu später. Ich muss jetzt los.R2Dine (Diskussion) 13:08, 7. Mai 2015 (CEST)Beantworten
"Eigenmächtig" sind allenfalls sachlich nicht begründete Reverts. Auf mein zugrunde liegendes Argument der genauen Wiedergabe einer Aussage (paraphrasieren, also sinngemäß wiedergeben, zwar nicht zwingend wörtlich, jedoch auch nicht verkürzend), insbesondere dass Rechtsetzung die Handlung, den Erlass als solchen bezeichnet und nicht das Ergebnis dieser Handlung, bist du übrigens mit keinem Wort eingegangen. Benatrevqre …?! 13:22, 7. Mai 2015 (CEST)Beantworten