Rechtsbibliothek
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Die Rechtsbibliothek (auch: Juristische Bibliothek) vermittelt Juristen, Rechtsstudenten und sonstigen Interessenten Quellen und Literatur zum jeweils gewünschten Recht. Hierbei handelt es sich um das Recht, das nach Materie, Raum und Zeit benötigt wird, zum Beispiel um das geltende (Zeit) Steuerrecht (Materie) der Schweiz (Raum).
Aufgabe
Dieser Artikel bietet eine kurze Einführung in die Rechtsbibliotheken (juristischen Bibliotheken) in den deutschsprachigen Ländern (D-A-CH-Region).
Rechtsbibliotheken haben die Aufgabe, juristische Literatur, Quellen, elektronische Medien und andere Informationsmittel zu sammeln, zu erschließen und zugänglich zu machen. Neben juristischen Büchern und Zeitschriften werden insbesondere auch gesammelt Dissertationen und andere Hochschulschriften, Festschriften, Nachschlagewerke, Gesetzes- und Rechtsprechungssammlungen, Parlamentaria und andere juristisch relevante Materialien. Elektronische Medien (Online-Datenbanken, CD-ROMs, E-Books, Digitalisate) gewinnen hierbei immer stärker an Bedeutung und ersetzen die herkömmlichen gedruckten Bücher und Zeitschriften mehr und mehr. Eine Auswertung und Katalogisierung von Aufsätzen aus juristischen Zeitschriften und Festschriften (Dokumentation) findet nur noch selten statt.
Die Rechtsbibliotheken erfüllen ihre Aufgaben durch Rechtsbibliothekare, Diplom-Bibliothekare, Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste sowie sonstige Kräfte und Einrichtungen. Die Rechte und Pflichten der Bibliotheksbenutzer sind in der Regel in einer Benutzungsordnung festgelegt. Zu den rechtsbibliothekarischen Berufsvereinigungen vgl. im Artikel Rechtsbibliothekar (Abschnitt Berufsvereinigungen).
Umfangreiche Bestände juristischer Literatur finden sich in Rechtsbibliotheken und in allgemeinen wissenschaftlichen Bibliotheken, wie z. B. in Staats- und Universitätsbibliotheken. Wegen ihrer bedeutenden juristischen Bestände bzw. Abteilungen sind diese als Rechtsbibliotheken im weiteren Sinne anzusehen.
Die Rechtsbibliotheken werden im Allgemeinen aus öffentlichen Mitteln finanziert. In letzter Zeit sind aber auch Rechtsbibliotheken der privaten Hand entstanden, z. B. in großen Anwaltssozietäten und Privathochschulen. Die Bucerius Law School in Hamburg gehört zu den bedeutenden Privathochschulen auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft. Die Bibliothek mit 560 Arbeitsplätzen umfasst über 100 000 Bände und 2 355 Zeitschriften in gedruckter und elektronischer Form.
Außerdem gibt es im deutschsprachigen Bereich auch private Rechtsbibliotheken. Diese sind meist privat, aber nicht unbedeutend.
Geschichte
Die Rechtsbibliotheken sind zu verschiedenen Zeiten aus verschiedenen Gründen entstanden und nicht das Ergebnis einer einheitlichen Planung.
Bibliotheken, auch öffentliche Bibliotheken, gab es schon im Altertum (antike Bibliotheken). Zu Ihren Beständen gehörten manchmal auch ein paar Buchrollen juristischen Inhalts. Die Rechtsbibliotheken entstanden in Europa erst Ende des 12. und Anfang des 13. Jahrhunderts als Teile größerer Kloster- und Kirchenbibliotheken. In einem Hauptteil der jeweiligen Bibliothek wurde die Theologie behandelt, in weiteren Teilen das Kirchenrecht und andere Rechtsgebiete, entsprechend dem damals noch stärkerem Interesse der Geistlichkeit an weltlichen Dingen.
Bevor es öffentliche Bibliotheken gab, waren schon im Mittelalter juristische Privatbibliotheken vorhanden. Dietrich III. von Bocksdorf (ca. 1410–1466, Rektor der Universität Leipzig, zuletzt Bischof von Naumburg) hat zum Beispiel seine juristische Bibliothek verschiedenen Klöstern geschenkt, durch welche sie schließlich an die Universitätsbibliothek Leipzig gelangten.[1] Von Bedeutung für diese Zeit ist auch die juristische Bibliothek Konrad Peutingers (1467–1547).[2]
Schenkungen von Gelehrten an Universitäten bildeten nicht selten den Grundstock für deren juristische Literatur.
In einem Adressbuch des 18. Jahrhunderts werden in Hamburg vier private juristische Bibliotheken verzeichnet.
Die bedeutende Privatbibliothek des Otto von Gierke (1841–1921) wurde nach Japan verkauft.[3] Auch jetzt werden immer noch im Antiquariatsbuchhandel Rechtsbibliotheken verstorbener Gelehrter angeboten. Ebenfalls nach Japan kam nach dem Ersten Weltkrieg die Privatbibliotheken Andreas von Thurs zusammen mit den Bibliotheken Friedrich Thaner und Julius Hatscheks.[4]
Ab Ende des 18. Jahrhunderts entstanden Bibliotheken privater juristischer Lesegesellschaften, zum Beispiel in Hamburg,[5] Mannheim (nur von ca. 1801–1803)[6] oder in Hannover.[7]
Kataloge und Veröffentlichungen
Während früher die Bestände der Rechtsbibliotheken in Zettelkatalogen und gedruckten Bibliothekskatalogen[8] recherchierbar waren, werden sie heute fast ausschließlich in OPACs verzeichnet, die zumeist auch online für die Allgemeinheit einsehbar sind.
Typen von Rechtsbibliotheken
Rechtsbibliotheken und andere Bibliotheken mit umfangreichen juristischen Beständen lassen sich wie folgt unterscheiden:
Bibliotheken von Instituten und Fachbereichen/Fakultäten an Universitäten
Die juristische Ausbildung in Deutschland findet an Universitäten und Hochschulen, zum Beispiel Bucerius Law School in Hamburg, statt. Nach der Wiedervereinigung sind die juristischen Ausbildungsstätten in West- und Ostdeutschland aneinander angeglichen worden. Die juristische Forschung erfolgt an den älteren Universitäten an den Instituten für Völkerrecht, Rechtsvergleichung, Steuerrecht, Rechtsgeschichte etc. Diese Institute verfügen meist über eine eigene Bibliothek. An einigen Universitäten bestehen aber gemeinsame Bibliotheken für alle oder spezielle Rechtsgebiete.
Die Institutsbibliotheken stehen vor allem den Professoren, Assistenten, Doktoranden und Dozenten zur Verfügung. Die Fachbereichsbibliotheken dienen den Studenten. An den neugegründeten Universitäten, z.B. Regensburg und Bielefeld, stehen dem Lehrpersonal für die Forschung die bedeutenden Sammlungen der in die Universitätsbibliothek eingegliederten juristischen Bestände zur Verfügung, die auch von den Studenten genutzt werden.
Der Fachbereich Rechtswissenschaft der FU Berlin verfügt über eine Bibliothek von ca. 795.000 Bänden und 668 laufende gedruckte Zeitschriften (Stand 2014) sowie Datenbanken. Hier ist auch ein großer Bestand an Titeln zum ausländischen und internationalen Recht enthalten.[9] An der Universität Hamburg wurde die Zentralbibliothek Recht geschaffen. Mit ca. 480.000 Bänden, zahlreichen Rechtsdatenbanken und etwa 932 laufenden Zeitschriften ist sie eine der größten juristischen Fachbereichsbibliotheken in Deutschland.[10]
Die Vernetzung mit Datenbanken hat die juristischen Instituts- und Fachbereichsbibliotheken voll erfasst. So besteht Internetzugang im PC-Pool und mit WLAN. Für Universitätsangehörige werden z.B. JURIS, LEXISNEXIS und beck-online vorgehalten.
Bibliotheken der juristischen Max-Planck-Institute
Hier wird insbesondere Literatur zum internationalen, ausländischen und vergleichenden Recht gesammelt.[11]
Bibliothek des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht
1924 wurde sie als Bibliothek eines Kaiser-Wilhelm-Instituts im Berliner Stadtschloss gegründet und nach dem Krieg ab 1949 in Heidelberg wiederaufgebaut.[12] Mit 621.505 Medieneinheiten ist sie die größte der juristischen Max-Planck-Bibliotheken (Stand 2014).[13] Insbesondere werden Veröffentlichungen der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen erworben.
Bibliothek des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht
1926 wurde sie als Bibliothek eines Kaiser-Wilhelm-Instituts im Berliner Stadtschloss gegründet, 1944 nach Tübingen und 1956 nach Hamburg verlegt. Mit 510.000 Bänden (Stand 2014) ist sie eine der bedeutendsten Bibliotheken auf ihrem Fachgebiet; zudem hat sie keine Kriegsverluste erlitten.[14]
Weitere juristische Max-Planck-Bibliotheken
Max-Planck-Bibliothek für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg i. Br., für Europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main, für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen sowie für Sozialrecht und Sozialpolitik (letztere alle in München). Links: www...www.rg.mpg.de/de/bibliothek.cfm,(Frankfurt)1 www.ip.mpg.de (Immaterialgüter), www.tax.mpg.de (Steuerrecht), www.mpisoc.mpg.de (Sozialrecht).
Gerichtsbibliotheken
Bei den obersten Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht gibt es mit hervorragenden Beständen versehene Gerichtsbibliotheken. Auch die Gerichte der 2. Instanz, z.B. Oberlandesgerichte und das Kammergericht in Berlin, besitzen beachtenswerte Bibliotheken.
Die seit 1950 bestehende Bibliothek des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe verfügt über 455.553 Medieneinheiten, davon 434.923 Bände. (Stand 2014). Nach der Wende konnte die Bibliothek des Obersten Gerichts der DDR und wesentliche Teile der Reichsgerichtsbibliothek übernommen werden. Zugang: www.bundesgerichtshof.de
Die Bibliothek des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig besitzt 240.000 Medieneinheiten, davon 230.000 Bände (Stand 2014). Zugang: www.bverwg.de
Parlamentsbibliotheken
Die Bibliotheken der Parlamente des Bundes und der Länder verfügen nicht nur über juristische Bestände, sondern besitzen auch Bücher und Zeitschriften zu Politik- und Wirtschaftswissenschaften. Außerdem sammeln sie Parlaments- und Amtsdruckschriften in erheblichem Umfang, z.B. von Städten und Gemeinden.
Die Bibliothek des Deutschen Bundestages in Berlin verfügt über 1.700.000 Medieneinheiten, davon 1.450.000 Bände (Stand 2014). Die Bibliothek wurde 1949 in Bonn gegründet, und übernahm die Bibliothek des Parlamentarischen Rates, ist außerdem Depotbibliothek für die Veröffentlichungen von internationalen Organisationen. Zugang: www.bundestag.de/dokumente/bibliothek
Bibliothek und Dokumentation des Abgeordnetenhauses von Berlin besitzen 135.300 Bände und 868 elektronische Publikationen (Stand 2014). Besondere Sammelgebiete sind Parlamentsdruckschriften des Bundestages und -rates, des Abgeordnetenhauses von Berlin und der europäischen gesetzgebenden Körperschaften. Zugang: www.parlament-berlin.de
Behörden- und Ministerialbibliotheken
Behördenbibliotheken finden sich in sehr verschiedenen Bereichen. Zu den bedeutendsten gehören die Ministerialbibliotheken des Bundes und der Länder, die auch umfassende historische Bestände enthalten.
Die Bibliothek des Bundesministeriums der Justiz in Berlin besitzt 330.032 Medieneinheiten, davon 651 elektronische Publikationen. Die Bibliothek hat die Bibliothek des früheren Ministeriums der Justiz der DDR und damit Teile der Bibliothek des Reichsjustizministeriums übernommen. Zugang:www.bmj.bund.de
Bedeutende juristische Bestände sind auch in den Bibliotheken des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums der Finanzen und anderer Bundesministerien zu finden. Zugang: www.bmf.bund.de (Finanzen)
Die Bibliothek des Deutschen Patent- und Markenamts in München besitzt 981.488 Bände und 9.193 E-Books (Stand 2014). Ein Sonderbestand umfasst Patentdokumente, Normen und dieelektronische DIN-Auslegestelle. Besondere Sammelgebietesind Technik, Naturwissenschaften und gewerblicher Rechtsschutz. Angeschlossen ist die Bibliothek des Bundespatentgerichts. Zugang: www.dpma.de
Anwaltsbibliotheken
Mit dem Entstehen von großen Rechtsanwaltssozietäten ergab sich auch in Deutschland die Notwendigkeit, Bibliotheken für die Anwälte einer Sozietät zu errichten. Dabei kann durchaus bibliothekarisches Fachpersonal vorhanden sein. Diese Bibliotheken werden ausschließlich aus privaten finanziellen Mitteln unterhalten.
Allgemeine Bibliotheken
Auch die allgemeinen wissenschaftlichen Bibliotheken (Universalbibliotheken) spielen in Deutschland eine wichtige Rolle bei der Versorgung mit juristischer Literatur.
Universitätsbibliotheken
An den älteren Universitäten besteht ein Bibliothekssystem in zwei oder drei Ebenen.[15] Dort wird juristische Literatur in der Universitätsbibliothek (UB) gesammelt, und häufig die gleichen Bücher in den Instituts- und Fachbereichs/Fakultätsbibliotheken zur dortigen Benutzung. Die verschiedenen Bibliotheken im Bereich der Universität sind aber meist in finanziellen Schwierigkeiten und daher gezwungen, Kompromisslösungen zu finden[16] Die neueren Universitäten vermeiden eine Zersplitterung ihrer Rechtsliteratur, indem sie ihren gesamten juristischen Bestand der juristischen Fachbereichsbibliothek übertragen, die eine Abteilung der UB bildet. Diese Lösung setzt Zusammenarbeit und Kompromisse sowohl auf Seiten der Professoren als auch der Bibliothekare voraus. Die Auswahl der Bücher und der elektronischen Publikationen geschieht in der Regel durch die Angehörigen der Fachbereiche und durch Fachreferenten der UB.
Staats- und Landesbibliotheken
In Deutschland besteht keine zentrale Nationalbibliothek mit umfassenden Sammlungen deutscher und ausländischer Veröffentlichungen. Die Aufgabe einer Nationalbibliothek sind verteilt auf Die Deutsche Bibliothek Frankfurt/Main und Leipzig, die Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz und die Bayerische Staatsbibliothek in München.
Die Deutsche Bibliothek
Für die juristischen Sammlungen dieser Bibliothek ist festzustellen, dass deutschsprachige Veröffentlichungen zum deutschen und ausländischen Recht gesammelt werden, ferner Publikationen in anderen Sprachen zum deutschen Recht.[17] Beim deutschen Recht ist aufgrund des Pflichtexemplarrechts der Bibliothek eine vollständige Sammlung vorhanden. Die Deutsche Bibliothek ist auch Deutschlands nationales bibliographisches Zentrum. Hier erscheint die Deutsche Nationalbibliographie, online zugänglich als BIBLIODATA, über die auch deutsche juristische Titel recherchierbar sind. Zugang: www.dnb. De
Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz
Seit der deutschen Wiedervereinigung im Jahre 1990 bildet die Staatsbibliothek in Berlin eine Bibliothek in zwei Häusern, d.h. Unter den Linden (Haus 1) und Potsdamer Strasse (Haus 2). Sie geht auf die Kurfürstliche Bibliothek in Berlin zurück, die 1661 gegründet, ab 1701 Königliche Bibliothek und ab Ende 1918 Preußische Staatsbibliothek genannt wurde. Seit 1975[18] betreut die Staatsbibliothek das Sondersammelgebiet Recht, d.h. sie beschafft und leiht aus vor allem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erschienene juristische Bücher und Zeitschriften. Dies geschieht mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)[19] aufgrund eines Sondersammelgebietsplans, wonach mindestens ein Exemplar eines jeden wichtigen ausländischen Werkes im Bibliothekssystem der Bundesrepublik Deutschland vorhanden sein soll. Im Rahmen der Entwicklung des Sondersammelgebietsplans ist in der Staatsbibliothek die "Virtuelle Fachbibliothek Recht" entstanden, die über ihren Auftritt im Internet vielfältige Möglichkeiten der Recherche bietet.[20] Zugang: www.staatsbibliothek-berlin.de www.vifa.de
Aufgrund von Ausnahmeregelungen wird die Rechtsliteratur einiger Bereiche nicht bei der Staatsbibliothek zu Berlin, sondern von anderen Bibliotheken gesammelt: Spanien, Portugal und Lateinamerika in der Bibliothek des Ibero-Amerikanischen Instituts Preußischer Kulturbesitz, das in einem Nebengebäude der Staatsbibliothek (Haus 2) untergebracht ist. Zugang: www.iai.spk-berlin.de Kriminologie und Kriminalistik in der Bibliothek des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen. Zugang: www.ub.uni-tuebingen.de und opac.ub.uni-tuebingen.de
Bayerische Staatsbibliothek
Die Bayerische Staatsbibliothek in München verfügt als die bedeutendste der Landesbibliotheken über einen umfangreichen Bestand zum deutschen Recht. Dies hängt damit zusammen, dass in München wichtige juristische Verlage (z.B. C.H.Beck) ihren Sitz haben und dass die Bayerische Staatsbibliothek aufgrund eines regionalen Pflichtexemplarrechts deren Verlagsproduktion erhält. Aufgrund ihrer Geschichte als Bibliothek am Herrschaftssitz der Bayerischen Herzöge, Kurfürsten und Könige ist in der Bayerischen Staatsbibliothek auch ein bedeutender Bestand zur Rechtsgeschichte Bayerns vorhanden. Zugang: www.bsb-muenchen.de
Weitere Landesbibliotheken
Weitere Landesbibliotheken mit guten juristischen Beständen sind unter anderem in Hannover mit der Niedersächsischen Landesbibliothek und in Stuttgart mit der Württembergischen Landesbibliothek vorhanden. Zugang: www.gwlb. de (Hannover), www.w1b-stuttgart.de
Quellen
Jahrbuch der Deutschen Bibliotheken. Hrsg. vom Verein Deutscher Bibliothekare. Band 1 ff. Harrasssowitz, Wiesbaden, 1902 ff. ISSN 0075-2223. (Erscheint zur Zeit zweijährlich.)
Literatur
- Stanley Chodorow: Law libraries and the formation of the legal profession in the late middle ages. Jamail Center for Legal Research, the University of Texas at Austin, Austin, Tex., 2007, ISBN 0-935630-62-7. 19 S.
- Jahrbuch der Deutschen Bibliotheken. Band 1 ff. Harrassowitz, Wiesbaden, 1902 ff., ISSN 0075-2223. (Erscheint zur Zeit zweijährlich.)
- Jana Kieselstein: Anforderungen an die Bibliotheken der Rechtswissenschaft. In: Handbuch Hochschulbibliothekssysteme. Leistungsfähige Informationsinfrastrukturen für Wissenschaft und Studium. Hrsg. von Konstanze Söllner und Wilfried Sühl-Strohmenger. De Gruyter Saur, Berlin, 2014, S. 194- , ISBN 978-3-11-030991-1. (Auch online.)
- Ralph Lansky: Handbuch der juristischen Bibliotheken. Deutsche Allgemein- und Spezialbibliotheken mit bedeutenden juristischen Beständen sowie Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen: Darstellung, Verzeichnis und Bibliographie. Handbook of law libraries. German general and special libraries with important law collections and the German Law Libraries Association: Description, directory, and bibliography. Deutsches Bibliotheksinstitut, Berlin, 1993. ISBN 3-87068-437-2.
- Thomas Würtenberger: Die Geschichte juristischer Bibliotheken als Teil einer Rechts- und Wissenschaftsgeschichte. In: Staatsphilosophie und Rechtspolitik. Festschrift für Martin Kriele zum 65. Geburtstag. – München 1997, S. 1103-1115. ISBN 3-406-41791-4.
- Raimund-Ekkehard Walter: Juristische Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland. In: Recht und Politik 22 (1986), S. 172-177, ISSN 0344-7871.
- Thomas Würtenberger: Die Geschichte juristischer Bibliotheken als Teil einer Rechts- und Wissenschaftsgeschichte. In: Staatsphilosophie und Rechtspolitik. Festschrift für Martin Kriele zum 65. Geburtstag. - München 1997, S. 1103-1115. ISBN 3-406-41791-4.
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Vgl. Marek Wejwoda: Dietrich von Bocksdorf und seine Bücher. Rekonstruktion, Entwicklung und inhaltliche Schwerpunkte einer spätmittelalterlichen Gelehrtenbibliothek. Universitätsverlag, Leipzig, 2014. (Schriften aus der Universitätsbibliothek. 31.) ISBN 978-3-86583-785-1.
- ↑ Hans-Jörg Künast (Hrsg.): Die Bibliothek Konrad Peutingers. Bd. 1.2. Niemeyer, Tübingen, 2003-05. (Bd. 2: Die autographen Kataloge Peutingers, der juristische Bibliotheksteil. ISBN 3-484-16514-6.)
- ↑ Katalog der Otto von Gierke-Bibliothek in der Handels-Universität Tokio. Tokio 1930.
- ↑ Katalog der Andreas von Tuhr Bibliothek in der Juristischen Fakultät der Universität Kyoto. Kyoto, 1976.
- ↑ Geert Seelig: Die „Juristische Lesegesellschaft von 1828“. Betrachtungen zu ihren Anfängen und ihrem Werdegang. In: Hamburgische Geschichts- und Heimatblätter. Bd. 10 (1977/81), Nr. 6/7, S.164-176. ISSN 0931-0185.
- ↑ Die Mannheimer juristische Lesegesellschaft. In: Scherner, Karl Otto: Advokaten, Revolutionäre, Anwälte. Die Geschichte der Mannheimer Anwaltschaft. Thorbecke, Sigmaringen, 1997. ISBN 3-7995-0958-5, S. 106-112.
- ↑ Margit Jagemann: Der Juristische Leseverein beim Land- und Amtsgericht Hannover und die Bibliothek des Landgerichts. Entstehung, Entwicklung, Aufgaben. Fachhochschule Nannover, Diplomarbeit, 1989.
- ↑ Ein Verzeichnis gedruckter Kataloge von Rechtsbibliotheken hauptsächlich des 19. und 20. Jahrhunderts siehe in: Gerd Hoffmann: Bibliographie der deutschen Rechtsbibliographien. Hoffmann, Schifferstadt, 1994, ISBN 3-929349-20-5, S. 19-27.
- ↑ Bibliothek Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin.
- ↑ www.zbrecht.uni-hamburg.de Zentralbibliothek Recht der Universität Hamburg.
- ↑ Die herausragenden juristischen Bestände der Max-Planck-Institute sind u.a. nachgewiesen im „Verzeichnis rechtswissenschaftlicher Zeitschriften und Serien (VRZS) in ausgewählten Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland = Union list of legal serials in selected libraries of the German Federal Republic of Germany“. 4. erw. Aufl. Bd. 1-3. Saur, München 2000. XVI, 4134 S. Aktuellere Angaben für Zeitschriftenbestände bietet die „Zeitschriftendatenbank (ZDB)“. [Link] Ebenso sind auf grund der o.g. Bestände verfasst worden: Ralph Lansky: Bibliographisches Handbuch der Rechts- und Verwaltungswissenschaften (BHRV) = Bibliographical handbook of law and public administration. Klostermann, Frankfurt a.M. 1987-1999. Das BHRV wurde 2013 wesentlich ergänzt und fortgeführt durch Gerd Hoffmann, Ralph Lansky, Raimund-Ekkehard Walter: Neue juristische Bibliographien und andere Informationsmittel (NJBI) = New legal Bibliographies and other information sources. Hoffmann, Schifferstadt 2013 (auch mit vielen Internetbibliographien).
- ↑ Felix Lange: Carl Bilfingers Entnazifizierung und die Entscheidung für Heidelberg. Die Gründungsgeschichte des völkerrechtlichen Max-Planck-Instituts nach dem Zweiten Weltkrieg. In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 74 (2014), S. 697-731. ISSN 0044-2348.
- ↑ Bibliothek des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht.
- ↑ Bibliothek des Max-Planck-Instituts für internationales und ausländisches Privatrecht.
- ↑ Bei zwei Ebenen: Institut, Universität; bei drei Ebenen: Institut Fakultät, Universität.
- ↑ Ralph Lansky: Handbuch der juristischen Bibliotheken. Handbook of law libraries. Berlin, 1993, S. 8.
- ↑ Ralph Lansky: Handbuch der juristischen Bibliotheken. Handbook of law libraries. Berlin, 1993, S. 9.
- ↑ Das ursprüngliche Sondersammelgebiet „Recht“ bei der Universitätsbibliothek Heidelberg ging 1974 zu Ende.
- ↑ Die DFG wurde 1949 gegründet. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Unterstützung der wissenschaftlichen Bibliotheken.
- ↑ Ivo Vogel: Erfolgreich recherchieren – Jura. Saur, Berlin 2012. (Bietet Einstieg in die juristischen Internetsuchmaschinen.)