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Exekutive

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auch: ausführende Gewalt, in der Staatstheorie eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung) neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung). Zur Exekutive gehören Verwaltung, Polizei, Diplomatie etc. Auch die Regierung eines Staates kann als Teil der Exekutive betrachtet werden.