Notwehr (Österreich)
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jur. Notwehr :
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
StGB §32 Abs. 2
Bemerkenswert ist sicherlich dass die meisten Rechtsgüter vom Notwehrparagraphen abgedeckt werden. So kann der Notwehr Paragraph durchaus schützen, wenn eine andauernde Beleidigung (Angriff auf das Rechtsgut der Ehre) nur mittles einer Ohrfeige Körperverletzung abgewendet werden kann. Voraussetzung ist natürlich, dass der Ohrfeigende alle anderen Mittel (z.B. verbaler Einspruch) ausgeschöpft hat, oder von vornherein keine Abwehr durch andere (nicht phsysiche) Mittel möglich war.