Schuldbeitritt
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Der Schuldbeitritt ist im österreichischen Schuldrecht eine Änderung des Schuldverhältnisses in personeller Hinsicht in der Weise, dass zum bisherigen Schuldner ein weiterer kumulativ hinzutritt, womit der hinzugetretene Schuldner neben dem bisherigen Schuldner haftet.
Abgrenzungen:
- Schuldübernahme: Der neue Schuldner tritt mit Zustimmung des Gläubigers an die Stelle des bisherigen Schuldners.
- Bürgschaft: Im Falle einer Bürgschaft haftet der Bürge nur subsidiär, dh der Bürge muss nur leisten, wenn der Schuldner erfolglos gemahnt wurde. Der Schuldbeitritt hingegen bewirkt, dass der neu hinzugetretene Schuldner neben dem bisherigen haften.
Einordnung:
Änderungen des Schuldverhältnisses
- personell
- Änderung des Gläubigers
- Änderung des Schuldners
- Schuldübernahme
- Schuldbeitritt
- inhaltlich