Landessynode
Erscheinungsbild
Die Landessynode ist das oberste Entscheidungsorgan einer Evangelischen Landeskirche.
Zusammensetzung, Wahlmodalitäten und Aufgaben unterscheiden sich von Landeskirche zu Landeskirche. Die Leitung dieser Synode obliegt meist einem Synodalpräsidium oder dem Präses.
Mitglieder können sein:
- die Superintendenten der Landeskirche,
- von den Kirchenkreisen gewählte Abgeordnete,
- berufene Mitglieder.
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat als einzige Kirche in Deutschland das System der Urwahl für die Mitglieder der Landessynode. Die Landessynode hat 96 Mitglieder von denen 30 Pfarrer/innen und 60 Laien/Laiinen direkt von Kirchenvolk alle 6 Jahre gewählt werden. Bis zu sechs Personen werden von der Synode berufen.