Völkergewohnheitsrecht
Völkergewohnheitsrecht
Definition
ist das ungeschriebene Völkerrecht, dass nicht naturgegebenes ist, sondern wie jedes Gewohnheitsrecht durch eine übereinstimmende gemeinsamen Rechtsüberzeugung (lat. oppinio necessitatis) der Rechtsgenossen - hier konkret der Völkerrechtssubjekte - und die langandauernde Übung (lat. longa consuetudo) entsteht. Anders als Vertragsrecht gründet es jedoch in der Regel auf einseitigen Akten vor allem von Staaten. Diese werden dann Gewohnheitsrecht, wenn sie eine andauernde Übung (consuetudo) darstellen, wobei es aber auch instant common law geben soll. Die Übung muss von der Überzeugung rechtlicher Verbindlichkeit getragen sein (opinio iuris). Der Akt darf also nicht nur politisch gemeint oder Ausdruck internationaler Höflichkeit (courtoisie) oder auch Arroganz sein.
Zur Bildung des "Internationalen Rechts" werden Völkergewohnheitsrecht, internationales Vertragsrecht sowie allg. Rechtsgrundsätze herangezogen. Ob Staaten (insbesondere Hegimonialmächte) allein durch wiederholte Übung (consuetudo) neues Völkergewohnheitsrecht schaffen können, wenn dieses Verhalten durch andere Staaten nur hingenommen bzw. diesen Handlungen nicht widersprochen wird, ist umstritten. Nach der eingangs gegebenen Definition sollte es an der für Gewohnheitsrecht erforderlichen Überzeugung der Rechtsgeltung fehlen.
Die UNO-Generalversammlung kann kein Völkerrecht setzen, sondern nur Initiativen für entsprechende Vertragsverhandlungen zwischen den einzelnen Staaten starten. Verlautbarungen der Staaten und ihr Abstimmungsverhalten können aber Ausdruck der Überzeugung des Bestandes eines entsprechenden Völkergewohnheitsrechts sein.
Beispiele
- Selbstbestimmungsrecht der Völker (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.10.1987 (2 BvR 373/83), BVerfGE 77, 137)
- die gegenseitige Anerkennung des Luftraumes als Staatsgebiet bis in 80 Km Höhe
Themen
KRIEG Irak & USA
Präventivkrieg als werdendes Gewohnheitsrecht?
Vergleich
- Die Krise im Irak - eine Krise des Völkerrechts?
- Die präemptive Selbstverteidigung im Lichte des Völkerrechts. klick "Recht" oben
- Perspektiven des «humanitären Völkerrechts»
- Selbstverteidigung als werdendes Völkergewohnheitsrecht
SHARIA § WEST RIGHTS
pro
- "Internationales Recht und in dem Sinne auch Völkergewohnheitsrecht, das aus der europäischen Tradition des Römischen Rechts und des Common Law entwickelt worden ist, sei hauptsächlich von US-amerikanischer Kultur und Politik beeinflusstes Recht. In den letzten 20 Jahren hätten die USA so viele Ausnahmen vom Völkergewohnheitsrecht für sich gut schreiben können, dass praktisch ein international rechtliches System entstanden sei. Zu Lasten islamischer Länder. In der westlichen Öffentlichkeit würde islamisches Recht im wesentlichen mit harten Züchtigungsstrafen, Diskriminierung von Frauen und mit dem heiligen Krieg, dem Dschihad, assoziativ in den Medien dargestellt," also faktisch auf ungerechtfertigte Weise geächtet.
- "Die Scharia ist eine flexible Rechtsordnung" - Ein Gespräch mit dem islamischen Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Cherif Bassiouni
- "Islamisches Recht - Schari'a"
- Manifest gegen Diskriminierung muslimischer Menschen und für die europäische Interation von Muslimen
kontra
Die geografischen Grenzen des Islam seien blutig. Diese Grenzen seien auch nicht nur zum "Westen" hin blutig, sondern auch innerhalb Afrikas, Russlands und Asiens. Beispiele:
- Thailand-Malaisia ((Buddistisch/Moslemisch)
- innerhalb Chinas [kommunistisch/moslemisch)
- Indien/Pakistan (Hindu/moslemisch)
- Dauerbrenner Israel/Palestina (Jüdisch-militärisch/moslemisch+christlich) (Erklärung: Arafat=Christ)
- Kosovo (Christlich/moslemisch)
- Tschetenien (prä-kommunistisch/moslemisch)
- Algerien (westlich-militärisch/moslemisch)
- Nigeria (christlich/moslemisch)
Westliche Kritiker sehen daher hauptsächlich die Islamische Religion als kriegerisch agierende Religion, die strukturell ähnlich Christentum und Judentum, Ihren Gott als primären, unantastbaren Schöpfer sehen. Die Masse der friedliebenden, gläubigen Muslime als Deckung nutzend, agieren kompromisslose radikale Gruppierungen und verwenden den Koran an vielen Fronten auf verschiedenen Ebenen, als eine Art dehnbare Rechtfertigung der universellen Kriegsführung. Ziel: Die Achse des Bösen, gegen den grossen Satan.
- Islamismus Die Furcht der Araber vor der Demokratie aus: NZZ
- THE TALIBANIZATION OF NIGERIA:SHARIA LAW AND RELIGIOUS FREEDOM
- Politische Turbulenzen in Nigeria: Scharia und Impeachment
Quellen
- Qantara Islamische Welt
- Religion Bevölkerung USA graphisch dargestellt
- Frauenrechte und Völkerrecht
- Islam und Völkerrecht
- Zivile oder herrschaftliche Religion?
- Turabi Islamistischer Vordenker im Sudan "Orient-Journal"
Folter als "stillschweigendes" Völkergewohnheitsrecht?
Bekämpfung von Todesstrafe und Folter
- Die Todesstrafe ist laut Artikel 102 des Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland und gemäß dem 6. Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) von 1983 auch von der weit überwiegenden Mehrheit der Europaratsstaaten abgeschafft. Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Todesstrafe weder ethisch noch rechtspolitisch zu rechtfertigen. Sie versagt als abschreckendes Mittel der Verbrechensbekämpfung und ist bei einem Justizirrtum nicht mehr zu korrigieren. Die Abschaffung der Todesstrafe trägt dazu bei, die Achtung vor der unantastbaren Würde des Menschen und vor dem Recht auf Leben zu fördern. Die Bundesregierung setzt sich daher weltweit für die Ächtung und Abschaffung der Todesstrafe ein. Sie setzt sich ebenfalls weltweit für die Bekämpfung der Folter ein. Die erschreckend hohe Zahl von Folterungen weltweit zeigt mit aller Deutlichkeit, dass dieses Engagement notwendiger denn je ist. Obwohl Folter per se völkerrechtswidrig ist, muss mit allem Nachdruck auf eine wirksame weltweite Ächtung der Folter gedrängt werden.*
*Auszug wortwörtlich: Auswärtiges Amt Deutschland
- Kann Folter gegen Terroristen erlaubt sein?
- Folter im Dienste der Sicherheit?
- Chinas Folter in Tibet
Quellen, allgemein
- Charta der Vereinten Nationen
- Internationales Recht
- Kolonialismus
- Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen
- International Coalition for Religious Freedom
Literatur
diverses
- Ungleiches Rechtssystem in feudaler Zeit - im alten China
- Rechtsverfassungen der germanischen und hebräischen Stämme im Vergleich
- Europa zwischen Recht und Unrecht