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Mitfahrzentrale

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In einer Mitfahrzentrale (MFZ) werden gegen Gebühr Mitfahrgelegenheiten (MFG) vermittelt.

Vermittlung

Wenn ein Fahrer seine Kosten für eine Fahrt von Ort A nach Ort B senken möchte, dann kann er diese Reise bei der Mitfahrzentrale anmelden. Die Mitfahrzentrale unterhält eine Datenbank mit allen Reiseangaben (Abfahrtsort, Abfahrtszeit, Autotyp etc.).

Potentielle Mitfahrer fragen bei der Mitfahrzentrale nach, ob eine Mitfahrgelegenheit von Ort A nach Ort B verfügbar ist. Ist dies der Fall, so vermittelt die Mitfahrzentrale den Kontakt zum Fahrer. Dabei muss der Mitfahrer meist eine Vermittlungsgebühr bezahlen. Bei Online-Mitfahrzentrale im Internet geht es auch ohne Gebühren. Vorteile von niedergelassenen Mitfahrzentralen sind jedoch ein optionaler Versicherungsschutz, geringere Fehlerquoten und höhere Sicherheit durch vielerorts standardmäßige Führerschein und Personalausweiskontrollen.

Kosten

Mitfahrer und Fahrer teilen sich bei der Fahrt dann die Kosten. Die Mitfahrzentrale gibt dabei die Kostenhöhe an. Bei MFZ im Internet werden meist nur Preisempfehlungen gegeben und man muss vor Fahrtantritt den Preis aushandeln.

Das "Mitfahren" wird oft dann populärer, wenn andere Verkehrsmittel, wie etwa die Bahn, durch höhere Kosten, längere Reisezeiten oder ungünstige Verbindungen an Attraktivität verlieren.

Mitfahrzentralen für Bahn-Fahrkarten

Mit der Einführung des Mitfahrer-Rabatts im neuen Preissystem der Deutschen Bahn AG am 14. Dezember 2002 wurden im Internet auch Mitfahrzentralen für die Bahn populär. Wie schon beim Wochenendticket konnte man nun auch bei normalen Fahrkarten sparen, wenn man nicht allein fuhr. Im Falle des Wochendendtickets führte dies zu drastischen Preiserhöhungen (von 15 DM 1995 bis 30 Euro 2004) sowie häufigen Abschaffungsankündigungen.

Ab 12. Dezember 2004 gelten die Mitfahrrabatte im Fernverkehr der DB AG nur noch in Verbindung mit Frühbucher-Rabatten und für Bahncard-Inhaber.