Schwarz-Weiß-Rot
Die Farben schwarz-weiß-rot bildeten ab 1867 die Nationalflagge des Norddeutschen Bundes. Die schwarz-weiß-rote Bundesflagge resultierte aus der Notwendigkeit einer einheitlichen Flagge für die Schiffe der neuen Handelsmarine des Norddeutschen Bundes. Da nur die Hansestädte (Lübeck, Bremen, Hamburg) und Preußen über Schiffe verfügten, leitete man die neuen Bundesfarben aus den Farben ihrer Flaggen ab. Die preußischen Farben schwarz-weiß und die Farben der Hansestädte weiß-rot wurden zu schwarz-weiß-rot vereinigt. Das 1871 gegründete Deutsche Reich (Kaiserreich) übernahm diese Farben.
Wissenswertes
Heutzutage wird diese Flagge häufig bei Aufmärschen, Kundgebungen etc. von Rechtsextremisten und Nazis missbraucht, sie ist jedoch definitiv kein rechtsradikales Symbol: Ihr rein monarchischer (nach dem Ersten Weltkrieg vor allem auch kaisertreuer) Charakter und das daraus resultierende Verbot der Flagge während der Zeit des Nationalsozialismus (ab 1935) schließen einen Missbrauch durch rechtsgerichtete Organisationen und Gruppierungen eigentlich aus. Auch wenn Schwarz-Weiß-Rot von 1933 bis 1935 noch offiziell deutsche Nationalflagge war, ist eine ideologische Assoziation mit dem sogenannten "Dritten Reich" und dem Nationalsozialismus prinzipiell falsch.
Als Flagge des Deutschen Kaiserreichs findet sie ansonsten bei deutschen Monarchisten (die richtige) Verwendung.
Weblinks