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Polizeiführer

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Ein Polizeiführer (PF) ist eine hochgestellte Führungskraft bei der deutschen Polizei in einem (Einsatz), die eine Vielzahl polizeilicher Einheiten bei einer Lage führt.

PF sind Polizeivollzugsbeamte mit Leitungs- und Lenkungsfunktion einschließlich einer Weisungsbefugnis gegenüber der ihm unterstellten Einsatzkräfte. Im Gefüge der geltenden Besonderen Aufbauorganisation (BAO) ist er hierarchisch der höchste Funktionsträger.

PF sind ganz überwiegend Angehörige des höheren Polizeivollzugsdienstes und geben ihre originären Aufgaben für diese Zeit meistens an einen Vertreter ab (keine Personalunion).

PF werden immer dann eingesetzt, wenn Großeinsätze oder Vollübungen zu führen sind; Näheres ist in der PDV Nr. 100 geregelt.

Im Zweiten Weltkrieg wurde beim Heer für die Sicherung der rückwärtigen Heeresgebiete jeweils ein Stab „Höherer SS- und Polizeiführer (HSSPF)“ aufgestellt.

Der PF nimmt seine Funktion immer nur für bestimmte Einsätze wahr, d.h. er erfüllt diese Funktion nur wenige Stunden bis wenige Tage.

Abgrenzung

Abteilungsführer, Hundertschaftsführer, Zugführer oder Kommandoführer sind reguläre Führungshierarchien.

Siehe auch