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Artikel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Ein Artikel (v. lat.: articulus, Abschnitt, Teilchen, dim. v. artus Gelenk, Glied) ist

  1. in der Publizistik ein Aufsatz, Abhandlung oder Beitrag ("ein Artikel für Wikipedia")
  2. im Rechtswesen ein mit einer Nummer gekennzeichneter Abschnitt in einem Gesetz ("Arikel des Grundgesetzes"), siehe Gesetzesartikel
  3. in der Religion, Ideologie ein Abschnitt eines Bekenntnisses, Manifests; ein Glaubenssatz ("Artikel des Katechismus")
  4. im Handel ein zu verkaufender Warengegenstand
  5. in der Grammatik eine Wortart, die das Substantiv identifizierend (meine Uhr), individualisierend (diese Lampe) oder generalisierend (der Mensch) markieren kann. Dabei werden unterschieden
    1. bestimmte Artikel (z. B.: der, die, das)
    2. unbestimmte Artikel (z. B.: ein, jener, manches)