IKK – Die Innovationskasse
Innungskrankenkasse Nord | |
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Sozialversicherung | Gesetzliche Krankenversicherung |
Kassenart | Innungskrankenkasse |
Rechtsform | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
Gründung | 1. Januar 2006 |
Zuständigkeit | Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen |
Sitz | Lübeck |
Vorstand | Ralf Hermes |
Aufsichtsbehörde | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein |
Versicherte | 241.185 Versicherte (9/2013),
182.806 Mitglieder (9/2013) |
Geschäftsstellen | 52 (9/2013) |
Website | www.ikk-nord.de |
Die Innungskrankenkasse Nord – Kurzform IKK Nord – mit Sitz in Lübeck ist eine deutsche Innungskrankenkasse.
Als gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR). Sie entstand am 1. Januar 2006 durch die Fusion der IKK Schleswig-Holstein und IKK Mecklenburg-Vorpommern.
Die IKK Nord ist geöffnet für die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bremen.
Geschichte
Bis 1933: Entstanden aus dem Handwerk
Die Wurzeln der Innungskrankenkassen reichen bis ins Mittelalter zurück. Zu dieser Zeit schlossen sich Handwerker zu Gilden und Zünften zusammen. Basierend auf der Idee der Solidarität wurden durch die Gilden und Zünfte auch Hilfestellungen, wie soziale Leistungen im Krankheitsfall, geboten. Zuständig für diese Hilfestellungen waren die so genannten Krankenladen und -kassen, die den Ursprung der Innungskrankenkassen darstellen. Im Jahre 1883 wurde durch die Sozialgesetzgebung des deutschen Reichskanzlers Otto von Bismarck die allgemeine Krankenversicherung eingeführt. Hiermit wurden die Innungskrankenkassen zu Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung.
In den Zeiten der Weimarer Republik kam es zum Zusammenschluss vieler IKK. Hierdurch sollten ihre Kräfte gebündelt werden um das Teilhaben eine möglichst breite Masse an der Solidargemeinschaften zu ermöglichen.
Mit der Machtübernahme des Nationalsozialismus in Deutschland entwickelten sich die Krankenkassen zu weisungsgebundenen Organisationen ohne gesundheitspolitische Gestaltungsspielräume. Sie wurden in das „Führerprinzip“ eingegliedert.[1]
1934–1950: Nationalsozialismus und Neuanfang
Nach dem Zweiten Weltkrieg standen die IKK vor einem Neubeginn. Diese entwickelte sich durch die Einflüsse der verschiedenen Besatzungszonen bei vielen IKK komplett unterschiedlich.
In der sowjetischen Besatzungszone, die 1949 zur DDR wurde, wurde die Tradition der Innungskrankenkassen nicht weitergeführt, da hier schon 1947 eine Einheitsversicherung eingeführt wurde, die alle anderen Formen der Sozialversicherung ersetzte.
In den drei Westzonen entwickelte sich die Krankenversicherung hingegen zu einer der tragenden Säulen der sozialen Marktwirtschaft und somit gewannen die IKK in diesen Zonen deutlich an Wichtigkeit.
1951–1989: Wachstum und Konsolidierung
Mit dem Modell der gegliederten Sozialversicherung und dem Selbstverwaltungsgesetz von 1951 gewann die gesetzliche Krankenversicherung nochmals an Bedeutung. Im Zuge dieses Gesetzes wurde das durch den Nationalsozialismus eingeführte Staats- durch das Selbstverwaltungsprinzip ersetzt. Dieses stellt bis heute die gültige Struktur des GKV-Systems dar.
Die folgenden Jahre verzeichneten ein starkes wirtschaftliches Wachstum – das Wirtschaftswunder – welches es ermöglichte die sozialen Leistungen erheblich zu erweitern. Die Innungskrankenkassen erweiterten ihren Leistungskatalog und verfolgten neue Ansätze wie Prävention und Prophylaxe. 1961 wurde im Zuge dieses Wachstums die Grenze von einer Million Mitglieder vom IKK-System überschritten.
Mit der zunehmenden wirtschaftlichen Konsolidierung und der schwieriger werdenden wirtschaftlichen Lage der siebziger Jahre wurde die Finanzierung der ständigen Ausdehnung des Leistungskataloges der Krankenkassen zunehmend kritischer. Infolgedessen wurden durch die Gesetzgebung erste Kostendämpfungsmaßnahmen initiiert.
seit 1990: Öffnung für alle
In den neunziger Jahren erweiterten die IKK sowohl ihren Versichertenkreis als auch das Leistungsspektrum. Durch die Gesetzgebung wurde es ermöglicht, dass sich Krankenkassen für alle Zielgruppen öffnen.
Nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurden die westdeutschen Strukturen der Sozialversicherung auch in der ehemaligen DDR übernommen. Im so genannten Einigungsvertrag wurde die Übernahme der Kassensystems der BRD festgehalten. Bis Ende des Jahres 1990 wurden in den neuen Bundesländern 16 Innungskrankenkassen neu gegründet, darunter auch die IKK Mecklenburg-Vorpommern.
Mit Beginn des 21. Jahrhunderts und der politisch erzwungenen Konsolidierung des Krankenkassenmarktes erfolgten immer mehr Fusionen. Zum 1. Januar 2006 entstand aus der Fusion der IKK Mecklenburg-Vorpommern und IKK Schleswig Holstein die Innungskrankenkasse (IKK) Nord. Seit der Fusion wächst die IKK Nord kontinuierlich. Direkt nach der Fusion Stichtag 1. Januar 2006 zählte der Mitgliederbestand 154.132 Mitglieder und zum Stichtag 1. Juli 2011 176.498 Mitglieder.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Geschichte IKK. Abgerufen am 13. August 2010.