Confessio Augustana

Die Confessio Augustana (CA, oder das Augsburger Bekenntnis/Konfession) ist ein grundlegendes Bekenntnis der protestantischen Reichsstände zu ihrem Glauben. Die Confessio Augustana wurde auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 Kaiser Karl V. dargelegt. Sie gehört auch heute noch zu den verbindlichen Bekenntnisschriften der lutherischen Kirchen.
Geschichte
Mit Luthers 95 Thesen begann 1517 die Reformation in Deutschland, die sich trotz des Wormser Ediktes in Windeseile ausbreitete. Immer mehr Reichsstände bekannten sich zum Protestantismus. Der Streit um den Rechten Glauben drohte das Reich zu spalten und so versuchte Kaiser Karl V. die Glaubenseinheit des Reiches zu retten.
Die Einladung zum Reichstag zu Augsburg hörte sich sehr versöhnlich an, und die Protestanten hatten die Hoffnung, nun doch eine gütliche Einigung zu erreichen. Auf dem Reichstag zu Speyer 1529 war das Wormser Edikt erneut bestätigt worden und so stand die Reformation auf rechtlich unsicherem Boden. Dies sollte sich nun eventuell ändern.
Aus diesem Grund beauftragte Kurfürst Johann von Sachsen Melanchthon, eine Apologie (griech. Verteidigung) der Reformation zu schreiben. Nach dem Bekanntwerden der 404 Artikel Ecks war die kurzgefasste Apologie aber nicht mehr ausreichend. So begann man auf dem Reichstag die Schrift umzuformulieren, und aus der Apologie wurde eine Confessio (lat. Bekenntnis). Gleichzeitig stand nun auch die Betonung der Übereinstimmung mit der katholischen Kirche in vielen Punkten im Vordergrund, da sich der Kaiser auf dem Reichstag durch sein Verhalten, insbesondere seinem Versuch, die Protestanten zur Teilnahme an der Fronleichnamsprozession zu zwingen, als wenig kompromissbereit offenbart hatte.

Als Grundlage dienten die von Luther verfassten Schwabacher Artikel, ein Bekenntnis der lutherischen Reformation gegen Zwingli und die Torgauer Artikel. Die Schrift ist zeitgleich sowohl lateinisch als auch deutsch verfasst worden, wobei es bedeutende Unterschiede in den beiden Fassungen gibt. Die deutsche Version verlas Christian Beyer vor Karl V. Melanchthon hat an der lateinischen Fassung stilistisch bis zur letzten Minute gearbeitet und den 10. Artikel über das Abendmahl in seinem Sinne ein wenig angepasst die dann Gregor Brück dem Kaiser übergab. So ist die Realpräsenz Christi in der lateinischen Fassung ein wenig offener gehalten. Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zum Abendmahl waren die oberdeutschen Städte und Zwingli nicht an der CA beteiligt und schrieben ihre eigenen Bekenntnisse, die aber nicht öffentlich verlesen wurden. Aus diesem Grund waren Anhänger der reformierten Kirche auch nicht beim Augsburger Religionsfrieden 1555 inbegriffen und wurden weiterhin verfolgt. Lediglich Anhänger der Confessio Augustana wurden als gleichbedeutend neben den Altgläubigen geduldet.
Zusammen mit den Bekenntnissen der Confessio Tetrapolitana und der Fidei Ratio von Zwingli wurde auf dem Augsburger Reichstag am 25. Juni 1530 die Confessio Augustana eingereicht, wobei nur die letzte verlesen wurde, die Philipp Melanchthon unter Mitarbeit von Johannes Brenz verfasst hatte. Martin Luther hielt sich aus politischen Gründen zu dieser Zeit in Coburg auf, stand mit Melanchthon aber in ständigem Briefkontakt. Mit der auf lateinisch und deutsch gehaltenen Schrift sollte eine Verständigung mit den Altgläubigen erreicht werden. Die katholischen Theologen Eck und Faber schrieben auf Karls Anweisungen die "Confutatio", womit die Confessio Augustana aus Sicht der Altgläubigen und des Kaisers widerlegt war. Die Apologie der Confessio Augustana wurde nicht mehr angenommen und Kaiser Karl V. bestätigte das Wormser Edikt in seiner Wirksamkeit.
Die evangelischen Reichsstände schlossen sich deshalb 1531 zum Schmalkaldischen Bund zusammen, der nach dem Schmalkaldischen Krieg 1546/47 das Augsburger Interim und 1555 endlich den Augsburger Religionsfrieden erreichte, in dem die Confessio Augustana variata anerkannt wurde.
Zu Streitpunkten führten Änderungen in der lateinischen Ausgabe der Confessio Augustana, die 1540 erschien. Darin wurden in manchen Standpunkten die Auffassungen Luthers gelockert. Auf dem Naumburger Fürstentag 1561 beschloss man deshalb, auf die unveränderte Fassung, die Confessio Augustana invariata, zu bestehen. Diese ist bis heute verbindliches Bekenntnis lutherischer Kirchen und Gemeinden.
Artikel
Von Gott
Zuerst wird festgehalten, dass es nur einen Gott in drei Personen gibt.
Von der Erbsünde
Seit Adams Sündenfall gibt es die Erbsünde.
Vom Sohn Gottes
Christus ist als Gottes Sohn Mensch geworden, geboren aus der reinen Jungfrau Maria, und vereinigt eine göttliche und menschliche Natur untrennbar in einer Person.
Von der Rechtfertigung
Vergebung der Sünden wird nicht durch Verdienste erlangt, sondern allein durch Gnade.
Vom Predigtamt
Es werden die verdammt, die lehren, dass der Heilige Geist ohne das Evangelium durch eigene Gedanken und Werke zu erlangen sei.
Vom neuen Gehorsam
Die Vergebung der Sünde wird nicht durch fromme Werke, sondern allein durch den Glauben erlangt.
Von der Kirche
Zur Einheit der Christen ist es nicht nötig, dass überall die gleichen Zeremonien eingehalten werden.
Was die Kirche sei?
Die Sakramente bleiben wirksam, auch wenn die Priester nicht fromm sind.
Von der Taufe
Die Taufe ist notwendig zum Heil, auch sollen bereits die Kinder getauft werden.
Vom Heiligen Abendmahl
Im Abendmahl Leib und Blut Christi in Brot und Wein gegenwärtig.
Von der Beichte
Es ist in der Beichte nicht nötig, alle Sünden aufzuzählen, da dies nicht möglich ist.
Von der Buße
Wahre Buße ist Reue und Schrecken über die Sünde.
Vom Gebrauch der Sakramente
Sakramente sind Zeichen des göttlichen Willens, die den Glauben erwecken und stärken sollen.
Vom Kirchenregiment
Niemand darf ohne ordentliche Berufung in der Kirche predigen oder Sakramente reichen.
Von Kirchenordnungen
Klostergelübde und Unterscheidung von Speisen und Tagen, durch die man Gnade verdienen kann sind wider das Evangelium.
Von der Polizei (Staatsordnung) und dem weltlichen Regiment
Obrigkeit und Gesetze sind von Gott eingesetzt.
Von der Wiederkunft Christi zum Gericht
Jesus Christus wird am jüngsten Tage kommen, um die Toten aufzuerwecken.
Vom freien Willen
Ohne Gnade und Hilfe des Heiligen Geistes kann der Mensch nicht Gott gefällig werden.
Über die Ursache der Sünde
Ursache der Sünde ist der Teufel.
Vom Glauben und guten Werken
Vom Dienst der Heiligen
Von den beiden Gestalten des Sakraments,
Vom Ehestand der Priester,
Von der Messe,
Von der Beichte,
Von der Unterscheidung der Speisen,
Von Klostergelübden,
Von der Gewalt (Vollmacht) der Bischöfe.
Literatur
- Holger Bauer: Nikolaus Ludwig von Zinzendorf und das lutherische Bekenntnis. Zinzendorf und die Augsburger Konfession von 1530. (Diss. Münster 2002), Beiheft der UNITAS FRATRUM Nr. 12, Herrnhuter Verlag, Herrnhut 2004, ISBN 3-931956-19-9.
Siehe auch
- Apologie der Confessio Augustana
- Confessio Helvetica (Helvetisches Bekenntnis)
- Confessio Bohemica
- Das Augsburger Bekenntnis (deutsch) auf Wikisource
Weblinks
- www.ekd.de/ revidierter Text der CA (Nur Teil I, gekürzt)
- www.ctsfw.edu Vollständiger Text, altdeutsch, Inhaltsverzeichnis englisch