Diskussion:Deutsche Staatsangehörigkeit/Archiv/2
Grobe Fehler!
Im Artikel steht, die "Deutsche Staatsangehörigkeit" beruhe auf dem RuStaG von 1913. Das ist aber FALSCH! In der Originalfassung gab es keine "deutsche Staatsangehörigkeit", sondern die Reichsangehörigkeit - als mittelbare implizit aus den Heimatstaatsangehörigeiten oder unmittelbar für die Kolonieangehörigen.
Die Wegnahme der Heimatstaatsangehörigkeiten und Gleischaltung auf die Kolonieangehörigkeit, welche ab dann als "Deutsche Staatsangehörigkeit" bezeichnet wurde, kam mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reiches und die Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934. (Auch der Bundespräsident bezog sich bereits in offiziellen Schreiben bzgl. der Deutschen Staatsangehörigkeiten auf eben jenes Gesetz).
De jure wurden diese Gesetze durch Kontrollratsgesetz Nr.1, aber auch das Urteil des Tribunal General von 1947 aufgehoben bzw. für nichtig erklärt. Ungeachtet setzt die BRD dennoch die Gesetzsgebung aus der Nationalsozialistischen Diktatur fort. (nicht signierter Beitrag von 91.43.171.206 (Diskussion) 03:59, 21. Feb. 2014 (CET))
- Deine Einlassungen sind unbegründet und es fehlt jegliche belastbare Sekundärliteratur für deine blödsinnige Behauptung, die Bundesrepublik setze die NS-Gesetzgebung fort. Bitte hantiere als Laie nicht mit jur. Termini oder Beschreibungen, wenn du deren Bedeutung offensichtlich nicht verstanden hast. Und unter Sekundärlit. verstehen wir reputable (!) Fachliteratur, und bitte nichts anderes. Benatrevqre …?! 10:33, 23. Feb. 2014 (CET)
Wieso sollten die Einlassungen von Ihm unbegründet sein? Gut, vielleicht der Lückenfüller. Abern ach Rustag hätte ich z.B. die Staatsangehörigkeit "Preusse". Wo liegt dann der Schritt zum heutigen "Deutsch"? So wie es momentan im Text steht, wäre ich nach Rustag auch "Deutsch". Dem ist aber nicht so. Anstatt einfach nur "nein" zu sagen, sollten Sie vielleicht die Lücke füllen. (nicht signierter Beitrag von 146.60.231.203 (Diskussion) 12:43, 31. Mär. 2014 (CEST))
- Der Schritt dahin liegt in der bereinigten Fassung der Vorordnung vom 5. Februar 1934 über die deutsche Staatsangehörigkeit begründet, wonach die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fortfiel. Dieser § 1 VO gilt ausdrücklich bis heute und uneingeschränkt, zu dem übrigens auch im Text keine andere Aussage getroffen wird. Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion hinsichtlich der obigen nachweislich unzutreffenden Einlässe des Threaderstellers. Benatrevqre …?! 23:54, 4. Apr. 2014 (CEST)