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Gerichtsorganisation (Vatikanstadt)

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Das Recht der Vatikanstadt bezeichnet die Gesamtheit gerichtlich durchsetzbarer gesellschaftlicher Normen im Staat der Vatikanstadt. Es ist zu unterscheiden vom kanonischen Recht. Es ist vom Recht Italiens verschieden, lehnt sich jedoch stark an dieses an und gehört deshalb zum romanischen Rechtskreis.

Gerichtsorganisation

Flagge des Vatikanstaates

Die Gerichte des Vatikanstaates stellen die Judikative in der Vatikanstadt sicher. Im Jahre 1929 wurde der Gerichtshof des vatikanischen Staates (it.: Tribunali dello Stato della Città del Vaticano) errichtet. Im Vatikanstaat existieren seit dem 21. November 1987 vier unabhängige aber assoziierte Gerichte, hierzu gehören der Oberste Gerichtshof der Vatikanstadt, das Berufungsgericht der Vatikanstadt, der Gerichtshof der Vatikanstadt und die Einzelrichter der Vatikanstadt. Alle juristischen Einrichtungen urteilen im Namen des Papstes, der das Staatsoberhaupt des Vatikanstaates repräsentiert.

Oberster Gerichtshof des Vatikanstaates

In der obersten und letzten Instanz steht der Kassationshof des Vatikanstaates (it.: Corte di Cassazione dello Stato della Città del Vaticano)[1]. Er ist mit drei Richtern besetzt, Präsident ist ex officio der Präfekt der Apostolischen Signatur (seit 2008 der Amerikaner Raymond Leo Kardinal Burke).

Appellationsgericht

In der Reihenfolge der Gerichte folgt an dritter Stelle das Appellationsgericht (Berufungsgericht) des Vatikanstaates (it: Corte di Apello dello Stato Città del Vaticano)[2]. In diesem Gericht sind sechs Richter tätig. Es wird von einem Präsidenten geleitet, seit dem 10. Dezember 2012 ist Monsignore Pio Vito Pinto in dieses Amt berufen worden, er ist gleichzeitig Dekan der Rota Romana.

Gerichtshof des Vatikanstaates

Der Gerichtshof des Vatikanstaates (it.: Tribunale dello Stato della Città del Vaticano)[3] ist die zweite Instanz, derzeitig wird er von Giuseppe Dalla Torre del Tempio di Sanguinetto geleitet.

Richter des Vatikanstaates

Die niedrigste Gerichtsinstanz des Vatikanstaates bilden die Einzelrichter des Vatikanstaates (it.: Giudice Unico dello Stato della Città del Vaticano)[4], diese Einrichtung wird seit 2009 von Professor Piero Antonio Bonnet[5] geleitet.

Verfassungsrecht

Staatsbürgerschaftsrecht

Strafrecht

Literatur

Einzelnachweise

  1. Corte di Cassazione dello Stato della Città del Vaticano [1]
  2. Corte di Apello dello Stato Città del Vaticano [2]
  3. Tribunale dello Stato della Città del Vaticano [3]
  4. Giudice Unico dello Stato della Città del Vaticano [4]
  5. PIERO ANTONIO BONNET Curriculum vitae [5] (italienisch; PDF; 170 kB)