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Europawahl

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Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt.

Die Wahl findet seit 1979 alle 5 Jahre statt. Das genaue Wahlsystem wird momentan noch in den einzelnen Mitgliedsländern durch nationale Regelungen bestimmt, sie mussten jedoch vor der Wahl 2004 eine Richtlinie umsetzen, die klare und einheitliche Regeln vorsieht. Die Webseite des Bundeswahlleiters hat dazu mehr Information.

Die Abgeordneten werden für jedes Land getrennt gewählt. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ab dem Alter von 18 Jahren, in dem Land ihres Wohnsitzes. Sie können aber auch in ihrem Herkunftsland wählen. Wer noch nicht in das örtliche Wählerverzeichnis zur Europawahl eingetragen ist, muss sich rechtzeitig eintragen lassen.

Nach der Wahl können sich die nationalen Parteien an einer Fraktion im Europäischen Parlament beteiligen oder eine solche gründen. Die Abgeordneten können ihr Mandat aber auch parteilos, unabhängig von einer Fraktion, erfüllen. Dies bedeutet für den Abgordneten eine größere Unabhängigkeit, aber z.B. das Einbringen von Änderungsanträgen wird erschwert, da nur Fraktionen Änderungsanträge einbringen können. Ein parteiloser Abgeordneter benötigt dazu aber mind. 25 Unterschriften anderer Abgeordneter.

Die Aufstellung der nationalen Kandidaten ist den nationalen politischen Gruppierungen vorbehalten.

Wahlsysteme

Die verschiedenen Wahlsysteme sind in der Europäischen Union nicht einheitlich. Alle Länder stimmen zwar nach dem Verhältniswahlrecht ab - auch in Großbritannien und Frankreich in denen national ein Mehrheitswahlrecht gilt - allerdings mit starken lokalen Unterschieden.

Europawahl 2004

Die Wahl findet in den 25 Mitgliedsstaaten an einem von vier festgelegten Wahltagen statt. In Großbritannien und den Niederlanden wird die Wahl am Donnerstag, den 10. Juni durchgeführt, am 11. Juni folgen Irland und Tschechien. Italien, Lettland und Malta wählen am 12. Juni, Deutschland und die übrigen 16 Mitgliedstaaten bilden am Sonntag, den 13. Juni den Abschluss.

Insgesamt sind 343.657.800 Menschen wahlberechtigt. Nach der Wahl wird es insgesamt 732 Abgeordnete aus 25 Nationen im Parlament geben. In 21 der 25 Staaten gibt es einen landesweiten Wahlkreis, daher nur eine Liste - allerdings können in Finnland und Deutschland einzelne Parteien Kandidaten auch regional aufstellen (wie es z. B. die Union macht). In Großbritannien gibt es 11 Wahlkreise, in Irland vier, in Belgien vier und in Polen 13. Insbesondere in Großbritannien (England, Schottland, Wales, Nordirland) und Belgien (Flandern, Wallonien, Brüssel) wird dabei Rücksicht auf regionale Besonderheiten genommen. In nur sechs Ländern, darunter Deutschland, ist die Liste strikt vorgegeben und die Wähler müssen die Kandidaten in der Reihenfolge wählen in der sie auf der Liste stehen. Das Gegenbeispiel bilden Irland, Luxemburg und die Region Nordirland in denen die Wähler soviele Stimmen haben wie Plätze zu vergeben sind und frei panaschieren können.

Sperrklauseln liegen zwischen fünf Prozent (u.a. Deutschland, Frankreich, Polen, Tschechien), vier Prozent (Österreich, Schweden), drei Prozent (Griechenland) beziehungsweise sind wegen der Wahl in Wahlkreisen obsolet. Die Höchstgrenze ist dabei EU-weit mit 5% festgelegt. Die Sitze werden schließlich in den meisten Ländern nach dem Wahlverfahren nach d'Hondt vergeben, Deutschland allerdings verteilt die Sitze nach Hare-Niemeyer.

Deutschland

In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, dem 13. Juni 2004 statt. Insgesamt stehen 99 Mandate für Deutschland zur Verfügung.

Die Wahl findet je nach Partei über eine Bundesliste oder über Landeslisten statt; Bei der Union gibt es Landeslisten, während die SPD, die Grünen, die PDS und die FDP mit Bundeslisten antreten.

Siehe auch: Wahlsystem, Europäische Union

Ergebnisse

Land

Partei
AT BE CY CZ DE DK EE ES FI FR GR HU IE IT LU LT LV MT NL PL PT SE SK SI UK
EVP/ED
PES
ELDR
Grüne/EFA
VEL/NGL
UEN
EDD
N.I.

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Deutschland

Österreich

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