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Liste der Tourismusregionen in Bayern

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) wird die Tourismuswirtschaft in Bayern in Regionen mit erheblichem Urlaubstourismus und Regionen mit geringem Urlaubstourismus unterteilt.[1]

  • Regionen mit erheblichem Urlaubstourismus sind in dieser Verordnung definiert als Regionen, in denen „der Urlaubstourismus vor allem durch eine nachfragegerechte qualitative Verbesserung der gewerblichen und kommunalen Einrichtungen gesichert und weiterentwickelt werden“ soll
  • Dagegen sind Regionen mit geringem Urlaubstourismus Gebiete, in denen „Maßnahmen zur Erschließung für den Urlaubstourismus vorgesehen und die vorhandenen Ansatzpunkte weiter entwickelt werden“ sollen.

Alle der folgenden Regionen genießen aufgrund ihres Wertes für die Tourismusindustrie besonderen Schutz hinsichtlich des Ausbaus von Verkehrswegen oder produzierendem Gewerbe. Kleinteiligere Flächennutzungs- oder Regionalpläne müssen diese beiden Kategorien berücksichtigen.

Gebiete mit erheblichem Urlaubstourismus

Gebiete mit ansatzweise vorhandenem und entwicklungsfähigem Urlaubstourismus

Fußnoten

  1. Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern Teil B II, Abschnitt 1.3.