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Hamburger Bürgerrecht

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Das Hamburger Bürgerrecht regelte vom Mittelalter bis zur Novemberrevolution 1918 als eigenständiges Bürgerrecht das Verhältnis der Bewohner Hamburgs zu anderen Mitbürgern.

Geschichte

Das Hamburger Bürgerrecht entstand zu einer Zeit, in der die Bürger von Stadtherren mit Privilegien ausgestattet wurden. Es handelte sich um ein selbstergänzendes Recht der Selbstverwaltung. Bürgerrechte erhielten Kinder von Bürgern oder Personen, die es nach einem festgelegten Verfahren erwarben. Das Bürgerrecht konnten grundsätzlich nur Erbgesessener erlangen, die im Besitz eines frei vererbbaren Grundsstück oder von Liegenschaften innerhalb der Staadtgrenzen waren. Adligen war ein Zugang zum Bürgerrecht nicht möglich, da ihnen das Hamburger Stadtrecht seit 1270 Grundbesitz verbot. Neben Grundbesitz musste seit 1483 der Hamburger Bürgereid abgelegt werden. Zusätzlich war die Zahlung eines gestaffelten Bürgergelds sowie von der Reformation bis 1814 ein Nachweis der Zugehörigkeit zu den Evangelisch-lutherische Kirchen.


Literatur

  • Franklin Kopitzsch, Daniel Tilgner (Hrsg.): Hamburg Lexikon. Aktualisierte Sonderausgabe. Ellert & Richter, Hamburg 2011, ISBN 978-3-8319-0373-3, Seite 123–124